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Es werden also die Studierendenschaftsbeiträge der Bachelor-Studiengänge Lebensmittelchemie und Wirtschaftsinformatik nur an der Universität Stuttgart und die Studierendenschaftsbeiträge der Master-Studiengänge Lebensmittelchemie und Wirtschaftsinformatik nur an der Universität Hohenheim erhoben. Sollten Studierende des Kooperationsstudiengangs Lehramt Biologie doppelimmatrikuliert werden, findet die Verständigung sinngemäß Anwendung.

Die Rechte der doppelimmatrikulierten Studierenden als Mitglieder der Studierendenschaft werden nicht eingeschränkt.

Ausgleichszahlungen zwischen den Studierendenschaften werden nicht geleistet.

Inkrafttreten

Nachdem Der Vertrag tritt mit Beginn des Sommersemesters 2022 in Kraft, spätestens jedoch mit Beginn des nächsten Semesters nachdem beide Studierendenschaften auf Grundlage ihrer Beitragsordnungen zustimmen, tritt der Vertrag mit Beginn des darauf folgenden Semesters in Kraft.

Beschlüsse einer Studierendenschaft über den Vertrag müssen innerhalb eines Monats in schriftlicher oder elektronischer Form an die jeweils andere Studierendenschaft versendet werden.

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Änderungen an diesem Vertrag erfordern die Zustimmung durch beide Studierendenschaften; Beschlüsse einer Studierendenschaft über Änderungen des Vertrags müssen innerhalb eines Monats in schriftlicher oder elektronischer Form an die jeweils andere Studierendenschaft versendet werden. Änderungen treten mit Beginn des übernächsten Semesters nach ihrem Beschluss in Kraft.

Außerkrafttreten

Falls dieser Vertrag nicht verlängert wird, tritt er mit Beginn des Sommersemesters 2025 außer Kraft.

Der Vertrag kann von den Studierendenschaften in gegenseitiger Abstimmung oder einseitig gekündigt werden; Beschlüsse einer Studierendenschaft über die Kündigung des Vertrags müssen innerhalb eines Monats in schriftlicher oder elektronischer Form an die jeweils andere Studierendenschaft versendet werden. In diesem Fall tritt der Vertrag mit Beginn des übernächsten Semesters nach dem Beschluss außer Kraft.

Der Vertrag tritt ferner außer Kraft, wenn seine Grundlage durch ein Gesetz oder einen Beschluss der Universität Hohenheim und der Universirät Universität Stuttgart wegfällt. In diesem Fall tritt der Vertrag mit Beginn des nächsten Semesters nach Wegfall seiner Grundlage außer Kraft.

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