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3.2.4. Es sollen Plattformen gebildet bzw. gefördert werden, die sich für einen guten und harmonischen Umgang mit allen Religionen und Menschen einsetzen. Wichtig wäre, beispielsweise bei einer muslimischen Plattform, hierbei auf die Inhalte der Religion zu achten, sodass keine extremen und intoleranten Ansichten zum Sprachrohr für alle Muslime werden.

3.2.

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4.     Die Universität Stuttgart soll mehr mit

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religiösen Studierenden zusammenarbeiten, um deren Belange zu erfahren.

Dafür ist Kontakt mit den unterschiedlichen religiösen Hochschulgruppen  Hochschulgruppen der Uni hilfreich, um über weitere spezifische Bedürftnisse Bedürfnisse oder diskriminierende Erfahrungen an der Uni zu erfahren.

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In Deutschland hat gut jede vierte Person einen Migrationshintergrund – in Westdeutschland galt dies im Jahr 2019 für 29,1 % und in Ostdeutschland für 8,2 % der Bevölkerung.


Soziales

Menschen mit Flüchtlingshintergrundmit Migrations- oder Flüchlingshintergrund, die an Hochschulen studieren bzw. studieren wollen, haben oft Schwierigkeiten, auf neue Menschen zuzugehen und somit sich im universitären Leben einzubringen. Ein Grund dafür ist, dass sie die Befürchtung haben, ihre Migrationsgeschichte diesen neuen Menschen erzählen zu müssen und, falls sie diese erzählen, dadurch anders angesehen zu werden. Sie fühlen sich in bestimmten Gruppen, dominiert durch die Mehrheitsgesellschaft, nicht wohl. Darum verbringen sie meist nur mit den Menschen Zeit, die ähnliche Erlebnisse mit ihnen teilen.

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3.4.1.     Die Universität Stuttgart soll geflüchtete Studierende und Studierende mit Flüchtlingsmigrationshintergrund stärker fördern.

→ konkrete Forderungen ausarbeiten

3.4.2.     Die Universität Stuttgart soll mehr Aufklärung zu Themen wie Migration, Flucht und Diaspora betreiben.

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3.4.4.     Budgets für PartofUs-Programme für Migration und Diversität sollen an der Universität Stuttgart etabliert werden.

3.4.5.     Für geflüchtete Menschen sollen Beratungsstellen (insbesondere psychologische und rechtliche Beratungsstellen) etabliert werden.

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Statistiken zeigen jedoch, dass der Anteil internationaler Studierender in Baden-Württemberg unter dem Durchschnitt Deutschlands liegt, was dafürsprichtdafür spricht, dass das große Potenzial des Bundeslandes nicht komplett ausgenutzt wird. Außerdem ist die Abbruchquote internationaler Studierender in Baden-Württemberg sehr hoch: Sie liegt bei 45% im Bachelor und 29%  im Master [2018, Quelle]. Diese Fakten deuten darauf hin, dass die Landesregierung und Hochschulen einen besonderen Wert darauflegen darauf legen müssen, internationale Studierende in verschiedener Hinsicht – rechtlich, finanziell, sozial und psychologisch – zu fördern und ihre Bedingungen während des Studiums zu verbessern. Es soll eine Willkommenskultur an Hochschulen kultiviert und belebt werden. Dieses Handeln soll dem Land die Gelegenheit bieten, auf Dauer von Diversität auf wissenschaftlicher, wirtschaftlicher, kultureller und auch weiteren Ebenen mehr zu profitieren sowie das Interesse neuer internationaler Studierender zu gewinnen. Ferner soll dies den Student*innen ermöglichen, eine dauerhafte Bindung zum Land aufzubauen, in dem sie ihre Bildung absolviert haben.

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Seit dem Wintersemester 2017/18 müssen internationale Studierende in Baden-Württemberg nach dem Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) Gebühren in Höhe von 1500 1.500 Euro pro Semester zahlen (Quelle). Seit der Einführung gibt es einen Rückgang der Anzahl von internationalen Studienanfänger*innen (21311-0014.xlsxQuelle: Statistisches BundesamtQuelle 1, Quelle 2). Baden-Württemberg ist auch das einzige Bundesland, in dem es einen Rückgang der Nicht-EU-Studierenden im ersten Fachsemester zwischen den Studienjahren 2016/17 und 2019/20 gab. Aus den Daten wird ersichtlich, dass die Gebühren aus Baden-Württemberg ein deutlich weniger attraktives Studienziel für internationale Studierende machen. Durch die Gebühren werden Studierende auf Basis ihrer Staatsangehörigkeit benachteiligt. Die Gebühren sind in der jetzigen Form zu hoch, und es entsteht dadurch eine deutlich höhere Herausforderung, das Studium zu finanzieren. Die Frage nach der Finanzierung der Studiengebühren sollte bei der Hochschulwahl von internationalen Studierenden kein Argument gegen Baden-Württemberg sein. Durch die Abschaffung würde für das Land wieder die Möglichkeit entstehen, sich als einen weltoffenen und diversitätsorientierten Studienort zu bezeichnen. Dies entspricht auch dem Interesse der Landesregierung, die baden-württembergische Hochschullandschaft weltweit zu positionieren und den internationalen Austausch in diesem Szenario zu verstärken (Quelle MWK Webseite 1 und 2).

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3.5.3 Die Universität Stuttgart soll von der Möglichkeit gebrauch Gebrauch machen, begabte internationale Studierende durch eine entsprechende Satzung von den internationalen Studiengebühren zu befreien.

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Die internationalen Studienanfänger*innen benötigen in erster Linie am Anfang, beginnend mit ihrer Ankunft, Begleitung und Hilfe bei der Orientierung in ihrer neuen Umgebung. Diese Bedürfnisse werden an der Uni erfolgreich mit dem Interkulturelles Mentoring Programm und dem Buddy Programm abgefangen. Außerdem fördert der Austausch der Mentor*innen und Mentees ein Klima von Diversität und Interkulturalität innerhalb der Studierendenschaft. Weiterhin ist das Rahmenprogramm vom interkulturellen Mentoring Programm eine gute Möglichkeit für internationale Studienanfänger*innen, um Anschluss zu finden.  Die Workshops und Weiterbildungsangebote stärken Teilnehmende in deren Umgang mit kulturellen Unterschieden, interkulturelle Kommunikation und weitere wichitge wichtige Aspekte des Studiums und Berufslebens. Eine Ende 2019 durchgeführte umfassende Umfrage des Interkulturellen MentoringprogrammsMentoringprograms, an der 650 Mentees und Mentor*innen teilnahmen, ergab, dass 83,70% der Teilnehmenden das Programm wichtig bzw. sinnvoll fanden ( Umfrage zur Zufriedenheit des IK Mentoring.pdf)Wir halten diese Programme für essentielle Projekte an der Universität und finden es deswegen nicht rechtfertigt, dass für ihre Weiterführung jedes Jahr ein neuer Finanzantrag gestellt werden soll. Laut der Internationalisierungsstrategie der Uni, sollen die Programme sogar ausgebaut werden. Deswegen fordern wir, dass ihre Finanzierung langfristig und unbürokratisch für die beteiligten Beschäftigte gesichert wird, indem sie ein fester Haushaltspunkt werden.

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Vollzeitstudium und gleichzeitige berufliche Betätigung sind ohne Kompromisse nicht möglich. Vollzeitstudium bei krankheitsbedingten Ausfällen ist auch nicht möglich. Für diejenigen, die darauf angewiesen sind, soll es an allen in Studiengägnen Studiengängen die Möglichkeit für ein Studium in Teilzeit geben. Wie die jeweilige Ausgestaltung aussehen soll (zum Beispiel nur eine Verlängerung der Maximalstudiendauer oder auch eine Umstellung des Modulplans) soll den jeweiligen Fakultäten überlassen werden.

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Mehr Aufklärung über Studienfinanzierungsmöglichkeiten

4.3.1.     Die

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Universität Stuttgart muss bei ihren Kampagnen zur Gewinnung von Studierenden immer auch das Thema Studienfinanzierung erwähnen und über die Finanzierungsmöglichkeiten aufklären.

Bei Studierenden aus Nichtakademiker*innen-Familien spielen häufig die Bedenken, ob man sich ein Studium leisten kann, eine Rolle. Viele Schüler*innen sind nicht gut über die unterschiedlichen Möglichkeiten informiert, wie man ein Studium finanzieren kann und schrecken deshalb vor einem Studium zurück. Deshalb muss es mehr Informationskampagnen direkt an den Schulen geben, die darüber aufklären, wie man ein Studium finanzieren kann. In bisherigen Studieninformationsprogrammen soll der Punkt Studienfinanzierung verstärkt behandelt werden.

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Eltern informieren sich oft (aufgrund Scham, vermeintlicher Peinlichkeit) nicht von selbst. Ein Info-Tag für Eltern, mit Informationen über das Studium, was damit zusammenhängt, und wie ein studieninteressiertes Kind unterstützt werden kann, ist sinnvoll. Die Hochschulen sollen Universität Stuttgart soll Eltern von Studieninteressierten mehr einbeziehen und Info-Seiten für Eltern, z.B. mit Sammlungen hilfreicher Links und Beratungsstellen, einrichten.


Mehr Unterstützung bei der Studienwahl

4.3.3.     Die Angebote zur Studieninformation und Hilfen bei der Studienwahl sollen ausgebaut werden.

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Vereinbarkeit von Studium und Familie erhöhen

5.1.2.    

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Finden Pflichtveranstaltungen am Wochenende oder nach 18:00Uhr statt, müssen für Eltern mit Kind alternative Lehrkonzepte angeboten werden.

Da studentische Eltern häufig auf Kinderbetreuung angewiesen sind, können sie an späten Veranstaltungen oder am Wochenende nicht teilnehmen. Sollte das in Einzelfällen nicht gewährleistet werden können, müssen alternative Lehrkonzepte für betroffene Studierende angeboten werden, die zu einem gleichwertigen Lernerfolg führen. Für Ausnahmefälle sollte die Universität Betreuungsangebote für Randzeiten schaffen.

5.1.3.     Studierende mit Kind oder Familie sollen bei der Kurswahl bevorzugt werden.

In den Campus-Management-Systemen soll hinterlegt werden, wenn Wenn Kinder oder andere Angehörige von Studierenden gepflegt beziehungsweise betreut werden. Bei , sollen sie bei der Wahl von Kursen sollen sie bevorzugt werden, um die Vereinbarkeit von Studium und Familie zu erhöhen.

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Zwei Drittel der Studierenden mit Einschränkungen sind nicht direkt als Studierende mit Einschränkung für Außenstehende erkennbar. Dies führt dazu, dass nur 29% 29 % der Studierenden mit Beeinträchtigung Hilfeangebote anfragen (Quelle).

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5.2.1.     Neben den Fremdsprachen sollen am Sprachenzentrum auch Angebote zum Erlernen der deutschen Gebärdensprache eingeführt werden.


5.3.                 Inklusive Lehre

5.3.1.     Die Universität Stuttgart soll einen barrierefreien Zugang zu allen Bereichen für Studierende und Mitarbeitende gewährleisten.

Trotzdem sich die Landesregierung mit ihrem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet hat, sind an den Hochschulen nicht alle Räumlichkeiten barrierefrei zugänglich. Studierende zum Beispiel mit Gehbehinderung sind immer noch benachteiligt und können Räume nicht erreichen. Das muss sich endlich ändern und international geltendes Behindertenrecht muss endlich an den Hochschulen umgesetzt werden.

 

Mehr Unterstützung durch Hilfsmittel

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Bei verpflichtenden praktischen Studiensemestern und Praktika liegt in nahezu allen Fällen eine Anzahl an Tagen vor, die im jeweiligen Betrieb absolviert werden müssen (ca. 100). Leidet eine Person an einer chronischen Erkrankung und ist dadurch durch teilweise unvorhersehbare Schübe mehrere Tage arbeitsunfähig, kann diese Anzahl nicht erreicht werden. Die Tage müssen in darauffolgenden darauf folgenden Semesterferien nachgeholt werden. Handelt es sich um mehrere nachzuholende Monate oder sind die Studierenden durch finanzielle Verpflichtungen verhindert, zieht sich das Studium dadurch in die Länge. Aus diesem Grund soll die Anzahl der Tage im Praxissemester bei nachweislicher Krankheit flexibel gestaltet werden.


Atteste ohne Krankheitsgrund

5.3.6.     Die Hochschulen sollen Atteste (z. B. zum Prüfungsrücktritt) auch ohne Angabe des Krankheitsgrundes akzeptieren.

Kann an einer Prüfungsleistung nicht teilgenommen werden, muss ein ärztliches Attest vorgewiesen werden. Dieses muss an vielen Hochschulen den Krankheitsgrund beinhalten. Gerade für Studierende mit psychischen Erkrankungen stellt dies eine Hürde dar, da die Hochschule so die Erkrankung erfährt. Aus diesem Grund sollen ärztliche Atteste ohne Angabe der Krankheit von Hochschulen anerkannt werden.


5.4.                 Fairer Nachteilsausgleich

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Hier soll noch bemerkt werden, dass der Nachweis einer Notenverschlechterung durch Behinderung/Krankheit Studierende mit angeborenen Behinderungen/Krankheiten per se ausschließen.[1] Young, Iris Marion: Fünf Formen der Unterdrückung. In: Horn, Christoph u. Scarano, Nico: Philosophie der Gerechtigkeit. Texte von der Antike bis zur Gegenwart. Frankfurt a. M. 2002: Suhrkamp, S. 428‒445,






Änderungsanträge

ÄA1

1.3.6.  Die Universität Stuttgart soll freiwillige Schulungen zu Diskriminierungsformen an der Universität für Lehrpersonal und Studierende anbieten

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