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Beratungsangebote sind wichtig, sie wirken jedoch erst nachdem eine Benachteiligung sich bereits manifestiert hat und bekämpfen die Symptome. Um die Ursachen von Benachteiligung zu bekämpfen und das Auftreten von Diskriminierung von vorneherein zu verhindern, bedarf es struktureller Veränderungen. Nicht die Betroffenen selbst, sondern genau jene, die selbst nicht benachteiligt sind, müssen also Umstände herstellen, die niemanden ausschließen. Um den strukturellen Wandel an den Hochschulen zu ermöglichen, bedarf es der Einbindung möglichst vieler Personen. Die gesamte Breite der Menschen an den Hochschulen muss für existierende Diskriminierungsformen sensibilisiert werden. Da der aktuelle Wissensstand noch zu gering ist, führt dies dazu, dass Diskriminierung bagatellisiert und normalisiert wird. So werden sexistische Witze in vielen Kreisen toleriert, ohne zu beachten, dass diese die Rollenbilder zementieren, die schlussendlich zur Abwertung von Frauen Menschen führen.

Breit angelegte Öffentlichkeitskampagnen führen dazu, dass das allgemeine Bewusstsein für Diskriminierung steigt und sich mehr Menschen mit der Thematik auseinandersetzen. Studierende, die nicht selbst von Diskriminierung betroffen sind, bekommen eine Vorstellung davon, was anderen widerfährt und können so selbst aktiv werden und helfen Diskriminierung im Keim zu ersticken. Aber auch für Studierende, die selbst betroffen sind, trägt eine Öffentlichkeitskampagne dazu bei, dass sie die Beratungsangebote der Hochschule kennenlernen und so mit ihrer Diskriminierungserfahrung nicht alleine gelassen werden.

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Die Universität Stuttgart hat einen ausführlichen Katalog mit Hinweisen zu diversitätssensibler Lehrer Lehre gestaltet. Wir teilen genau diese Forderungen. Trotzdem ist die Realität meist eine andere. Wir fordern, dass die Hinweise aus dem Katalog auch konsequent umgesetzt werden. Deshalb bennen benennen wir an dieser Stelle nochmal zentrale Vorschläge aus dem Katalog als Forderungen. Insbesondere in der Online-Lehre sehen wir eine große Chance für viele Studierende.

1.2.1.     E-Learning-Angebote sollen ausgebaut werden. (ehemals 5.1.5)

Online-Vorlesungen, Vorlesungsaufzeichnungen und andere digitale Lehrkonzepte helfen Studierenden mit Kind oder pflegebedürftigen Angehörigen und Studierenden mit chronischen Erkrankungen dabei, ihr Studium besser bestreiten zu können und sollen deshalb ausgebaut werden. Auch Studierende, die nicht in ihrer Muttersprache an den Veranstaltungen teilnehmen profitieren davon, sich Vorlesungsaufzeichnungen wiederholt oder mit langsamerer Geschwindigkeit anhören zu können.

1.2.2.     Lehrveranstaltungen und Prüfungen sollen barrierefrei geplant werden

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. (ehemals 5.3.2)

Derzeit müssen Studierende meist selbst darauf aufmerksam machen, wenn sie aufgrund ihrer Einschränkungen Lehrangebote nicht nutzen können. Diese Aufgabe soll nicht den Studierenden angelastet werden. Die Lehrenden müssen selbst über die Einschränkungen der Studierenden Bescheid wissen und bei der Planung der Lehre schon einen barrierefreien Zugang ermöglichen (bspw. barrierefreie Vorlesungssäle).

Dazu gehört

  • barrierefreie Vorlesungssäle
  • Untertiteln von Vorlesungsaufzeichnungen
  • hohe Kontraste bei Folien benutzen
  • digitale Skripte, die vorlesbar sind (siehe 1.2.3)

Die entsprechende Beratungsstellen sollen ein How-To entwickeln und diesen den Dozierenden an die Hand geben. Dabei sollen auch entsprechende Arbeitsschritte und Hinweise anwenderbezogen erklärt werden.

1.2.3.     Skripte und weitere Vorlesungsmaterialien sollen Studierenden vor der Vorlesung zur Verfügung gestellt werden. (ehemals 5.3.3)

Skripte und andere Vorlesungsmaterialien sollen insbesondere für Studierenden mit Behinderung oder körperlichen/mentalen Krankheit an die Bedürfnisse angepasst und barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. Durch wiederkehrende Krankheitsschübe ist es Studierenden mit chronischen Erkrankungen nicht immer möglich, an den Vorlesungen teilzunehmen oder mit der geforderten Aufmerksamkeit dabei zu sein. Studierende mit mentalen Krankheiten und Lernstörungen wird ein Studium durch konstantes Multitasking (zuhören, mitschreiben) erschwert, und mangelnde Konzentration oder Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben wirken sich schlecht auf die Endnote aus. Wenn besagte Studierende direkt in den Skripten mitschreiben können, bleibt mehr Kapazität zur tatsächlichen Wissensaufnahme.

Nachteilausgleiche

1.3.1.     Die Hochschulen sollen mehr über Einschränkungen und die Berechtigung für Nachteilsausgleiche aufklären, damit alle Studierenden, die Anspruch auf Nachteilsausgleich haben, auch darüber Bescheid wissen. (ehemals 5.2.1)

Studierende und Lehrende müssen umfassender darüber aufgeklärt werden, was es bedeutet, mit Einschränkungen zu studieren. Die Denkweise, dass nur geh-, seh- oder höreingeschränkte Menschen Anspruch auf Unterstützung haben, muss durchbrochen werden. Drei Viertel der Einschränkungen sind psychische oder chronisch-somatische Erkrankungen (Quelle). Studierenden muss klar gemacht werden, dass es sehr viele Gründe gibt, die Anspruch auf Nachteilsausgleich geben. Lehrenden muss verdeutlicht werden, dass man Studierenden nicht ansehen kann, ob sie Einschränkungen/Erkrankungen haben oder nicht. Das Aufsuchen von Unterstützungsangeboten muss verbreitet und entstigmatisiert werden. Die Studierende sollen explizit darauf hingewiesen werden, dass sie ein Recht auf eine Begründung des Prüfungsausschuses haben und Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen können.

1.3.2.     Die Universität soll in ihrem Öffentlichkeitsauftritt klar darstellen, wann Studierende für Nachteilsausgleiche berechtigt sind, und Beratungsstellen bewerben. (ehemals 5.2.2)

 

1.3.3.     Die Hochschule soll als Teil der Studieninformation unter anderem im Rahmen der Einführungsveranstaltungen alle Studierenden über das Thema Nachteilsausgleiche informieren. (ehemals 5.2.3)

 

1.3.4.     Die Universität soll Anträge auf Nachteilsausgleich und Härtefälle transparent bearbeiten, indem sie ihre Bescheide begründet und vergangene Bescheide

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archiviert und zugänglich macht. (ehemals 5.4.4) 

Studierende, die einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen, sind gänzlich von der Entscheidung des Prüfungsausschusses oder einzelner Dozierender abhängig. Wenn Anträge abgelehnt werden, ist dies häufig für Studierende nicht nachvollziehbar. Da kein Dialog zwischen Prüfungsausschuss und Antragsteller*innen stattfindet, können Missverständnisse nicht ausgeschlossen werden und gegen fehlerhafte Bescheide kann nur sehr schwer vorgegangen werden. Ein transparenter Beschluss ermöglicht es, die Entscheidung nachzuvollziehen und bei Fehlern Widerspruch gegen den Beschluss einzureichen. Das Bereitstellen von alten Anträgen hilft Studierenden beim Verfassen von guten Anträgen.

1.3.5.     Durch eine neutrale Kommission soll die Vergabe von Nachteilsausgleichen sowie die Annahme von Härtefallanträgen regelmäßig kontrolliert werden. 

Wenn die Gremien, die Nachteilsausgleiche und Härtefälle genehmigen, regelmäßig Bericht an eine unabhängige Kommission erstatten, können Muster in der Vergabe entdeckt werden. Dies dient der Sicherstellung der Chancengleichheit aller Studierender unabhängig von Semester und Studiengang, sowie auch der Entdeckung von Krankheiten, Behinderungen und Störungen, die insbesondere bei der Vergabe von Nachteilsausgleichen durch das Raster fallen. So kann eine konstante Weiterentwicklung der Regularien, sowie gleiche Chancen für alle Studierenden gewährleistet werden.


Kompetenz steigern durch Schulungen

1.3.6.      Die Universität Stuttgart soll

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Lehrpersonal zu Schulungen zu Diskriminierungsformen

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an der Universität

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verpflichten

Öffentlichkeitsarbeit ist der erste Schritt zu mehr Awareness. Begleitend dazu soll es jedoch Schulungsangebote geben, die mehr inhaltliche Tiefe bieten. Insbesondere VerwaltungsmitarbeiterVerwaltungsmitarbeiter*innen mit Personalverantwortung und das und Lehrpersonal tragen eine besondere Verantwortung. Sie sollen deshalb verpflichtende Schulungen besuchen, die sie auf Diskriminierungsfälle während ihrer Tätigkeit vorbereiten. Darüber hinaus lernen sie in den Schulungen Benachteiligungen während ihrer Tätigkeit zu identifizieren und zu vermeiden Und ihre Lehrveranstaltung diskriminierungssensibel zu gestalten. Für alle anderen Personengruppen soll es ebenfalls die Möglichkeit geben, sich vertieft mit Diskriminierungsthemen zu befassen.

1.

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3.7.     Studierende sollen einmal im Jahr ein Angebot zu Schulungen zu Antidiskriminierung erhalten

Auch Studierende verhalten sich mangels besseren Wissens diskriminierend, ohne sich der Wirkungen ihrer Handlungen bewusst zu sein. Welche Formen und Verhaltensweisen diskriminierend sind und wie man z.B. als Betroffene*r/Beobachter*in mit SGD umgehen kann, kann in solchen Schulungen gelehrt werden und so zu einer diskriminierungsfreien Hochschule beitragen.

1.4.                 Evaluation von Diskriminierung

1.4.1.     Das Qualitätsmanagement an den Hochschulen muss diskriminierungsfreie Lehre als Qualitätskriterium aufnehmen und erfassen. (ehemals 2.2.1)

Zur Qualität von Lehre und Forschung an Hochschulen gehört auch, dass sie keine Personengruppen diskriminieren. Das Qualitätsmanagement stellt durch unterschiedliche Methoden wie Evaluationen sicher, dass Lehre und Forschung qualitativ hochwertig sind. Im Zuge dessen muss das Qualitätsmanagement auch Diskriminierungsfreiheit als Qualitätskriterium aufnehmen, dieses Kriterium erfassen und darauf hinwirken, dass das Hochschulwesen diskriminierungsfrei abläuft.

Evaluation von Diskriminierung in Lehrveranstaltungen

1.4.2.      Bestehende (Veranstaltungs-)Evaluationen sollen abfragen, ob sich Personen in der Veranstaltung diskriminiert gefühlt haben. Bei problematischen Ergebnissen müssen Maßnahmen gegen die Lehrpersonen geprüft werden. (2.2.2)

Lehrende haben eine Vorbildfunktion inne und befinden sich in einer Machtposition gegenüber Studierenden. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Lehrende ihre eigene Lehre diskriminierungsfrei gestalten. Um dies sicherzustellen, muss Studierenden die Möglichkeit gegeben werden, sich zur Diskriminierungsfreiheit der Veranstaltung zu äußern. Die Lehrevaluation stellt einen geeigneten Weg dar, da sie anonym ist, und da von Studierenden nicht erwartet werden kann, sich in Lehrveranstaltungen zu äußern und die Lehrenden vor dem gesamten Publikum zu kritisieren. Wichtig ist auch, dass die Ergebnisse der Lehrevaluation weiterverarbeitet werden. Die Freiheit der Lehre ist in jedem Fall zu wahren, sie darf aber nicht über das Diskriminierungsverbot gestellt werden. Deshalb müssen Maßnahmen eingeleitet werden, wenn Lehrevaluationen darauf hindeuten, dass es Diskriminierung in Lehrveranstaltungen gab.

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Diskriminierungsevaluation unter Studierenden & Mitarbeitenden

1.4.3.     Die Universität Stuttgart soll im Rahmen der Studierendenbefragungen eine allgemeine, anonyme Diskriminierungsabfrage starten, bei der Personen von diskriminierenden Erfahrungen berichten können

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. (2.2.3)

Während Lehrevaluationen Während Lehrevaluationen meist kurzgehalten und standardisiert sind und sich nur auf die Lehre beziehen, muss darüber hinaus eine allgemeine Diskriminierungsabfrage durchgeführt werden, bei der alle Personen an der Hochschule (Studierende und Mitarbeitende) kontaktiert werden und gebeten werden von ihren Diskriminierungserfahrungen zu berichten. Die Abfrage hilft dabei, ein detailliertes Bild über die aktuelle Diskriminierungslage zu erhalten. Außerdem ruft sie das Thema aktiv ins Bewusstsein der Allgemeinheit und bietet die Möglichkeit, die Antidiskriminierungsstelle der Hochschule zu bewerben. Die Ergebnisse müssen ausgewertet und Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

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Die Zahlen von sexualisierter Gewalt und Diskriminierung (SGD) sprechen für sich: Mehr als jeder zweiten Frau widerfährt sexuelle Gewalt oder Belästigung (Quelle). Die Hochschulen bilden dabei keine Ausnahme, und das Problem tritt dort sogar potenziell verstärkt auf, da sich Studierende und Mitarbeitende häufig in einem Abhängigkeitsverhältnis zu Lehrenden und Vorgesetzen befinden. Trotzdem ist das Bewusstsein für die Problematik gering, Delikte werden bagatellisiert und es herrscht ein Tabu über Vorfälle zu sprechen.

Aufklärung von Studierenden über SGD

2.1.1.     Studierende sollen einmal im Jahr ein Angebot erhalten einen Aufklärungs- & Sensibilisierungsworkshop zu SGD besuchen, der von den Hochschulen angeboten wird.

Auch unter den Studierenden ist das Bewusstsein für SGD immer noch zu gering, auch weil das Thema tabuisiert und nicht offen thematisiert wird. Viele Studierende verhalten sich mangels besseren Wissens sexistisch, ohne sich der Wirkungen ihrer Handlungen bewusst zu sein. In den USA wurden deshalb flächendeckend an Colleges Aufklärungskurse zu SGD für Erstsemester eingeführt. Ähnlich dazu soll es an Hochschulen in Baden-Württemberg für alle Studierenden Workshops zu SGD geben, in denen darüber gesprochen wird, was SGD ist, welche Formen und Verhaltensweisen diskriminierend sind und wie man als Betroffene*r/Beobachter*in mit SGD umgehen kann. Wiederkehrende Termine sind wichtig, damit das Thema nicht in Vergessenheit gerät.


Kostenfreie Menstruationshygieneprodukte

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Forschung zu Rassismus an Hochschulen in Baden-Württemberg ausweiten und etablieren

3.1.1.     Die

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Universität Stuttgart soll mehr Forschung zu Rassismus betreiben, um die existierende Wissenslücke zu schließen.

Um Rassismus zu erkennen und dekonstruieren zu können, ist es wichtig, diesen auch zu verstehen. Hierzu gehört auch, dass Studien, Daten und Auswertungen speziell zu Deutschland und Baden-Württemberg vorliegen. Ohne diese sind das Verständnis und die Ableitung von Maßnahmen für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft nicht möglich. Schaut man sich allerdings die Forschung zu Rassismus in Deutschland im Vergleich zu Staaten wie den USA, Groß-Britannien oder Frankreich an, ist eine große Lücke zu erkennen. Es braucht aktuelle Studien und Belege.

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Für gläubige Studierenden sind oft das Ausleben ihrer Religion und ihrem Studium nicht voneineander voneinander trennbar. Soweit möglich sollte die Uni Stuttgart es ermöglichen den Studierenden beide Aspekte ihres Lebens miteinander vereinbar zu machen. Außerdem sind oft Gläubige, insbesondere aus religiösen Minderheiten, Opfer von Diskriminierung. Auch explizit an dieser Stelle fordern wir, dass ein Klima von Toleranz und Offenheit gefördert wird. Es sollte sich an der Uni keine Person oder Gruppe für Taten einzelner Länder und Repräsentant*innen derer Religionen rechtfertigen müssen. Die meisten Probleme zu der Thematik entstehen sehr oft durch ein falsches Bild der Religion und fehlender Diskussion und Austausch. Eine allgemeine Bitte wäre aus unserer Sicht, auftretende Konflikte, mit einem freundlichen Dialog zu stillen und vorurteiliges Handeln zu meiden.   

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Feiertage und Pflichten respektieren

3.3.1. Vermeidung von Prüfungstermine an Zuckerfest und Opferfest,

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gegebenenfalls Alternativtermine anbieten

Im Islam sind u.a. zwei große Feiertage bzw. Feste bekannt. Das Zuckerfest und das Opferfest. Unser Anliegen wäre, falls dies möglich ist, jeweils an den ersten Tagen dieser Feiertage auf die muslimischen

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Studierenden Rücksicht zu nehmen und so gut wie möglich die Klausuren und Examen an diesen spirituellen Tagen zu meiden.

3.3.2. Ruheraum für Gebete an beiden Campi

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[1] Young, Iris Marion: Fünf Formen der Unterdrückung. In: Horn, Christoph u. Scarano, Nico: Philosophie der Gerechtigkeit. Texte von der Antike bis zur Gegenwart. Frankfurt a. M. 2002: Suhrkamp, S. 428‒445,



Änderungsanträge

ÄA1

1.3.6.  Die Universität Stuttgart soll freiwillige Schulungen zu Diskriminierungsformen an der Universität für Lehrpersonal und Studierende anbieten

Öffentlichkeitsarbeit ist der erste Schritt zu mehr Awareness. Begleitend dazu soll es jedoch Schulungsangebote geben, die mehr inhaltliche Tiefe bieten. Insbesondere Verwaltungsmitarbeiter*innen mit Personalverantwortung und Lehrpersonal tragen eine besondere Verantwortung. Sie sollen deshalb freiwillige Schulungen besuchen, die sie auf Diskriminierungsfälle während ihrer Tätigkeit vorbereiten. Darüber hinaus lernen sie in den Schulungen Benachteiligungen während ihrer Tätigkeit zu identifizieren und zu vermeiden Und ihre Lehrveranstaltung diskriminierungssensibel zu gestalten. Für alle anderen Personengruppen soll es ebenfalls die Möglichkeit geben, sich vertieft mit Diskriminierungsthemen zu befassen. An diesen Schulungen sollen auch alle Studierende freiwillig teilnehmen können.

Erklärung 1.3.7. auch hinzufügen dafür Punkt streichen.

Meinungsbild im Meeting war 7 freiwillig, 4 für verpflichtend und 3 für streichen des Absatzes (teilweise mehrere Präferenzen pro Person)