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Dennoch ist unsere Gesellschaft noch sehr stark durchgezogen von cis-normativen Vorstellungen von Geschlecht, sodass viele trans*, inter* und nonbinäre* Menschen mit täglichen Diskriminierungen konfrontiert werden. Gerade die Studienzeit ist eine sehr wichtige Phase für junge Menschen. An den Hochschulen kommt es durch fehlende Sensibilisierung häufig zu Zwangs-Outings und anderen diskriminierenden Fällen. Darüber hinaus ist es oft beinahe unmöglich für Personen ihren eingetragenen Namen und das Geschlecht zu ändern bzw. ist dieses Vorhaben mit großen Hürden verbunden.


Pronomen

2.2.4.      Die Mitglieder der Hochschulgemeinschaft sollen dazu aufgefordert über den Sinn und Zweck informiert werden, im Schriftverkehr und bei Vorstellung ihre bevorzugten Pronomen anzugeben.

Die Angabe von präferierten Pronomen (z. B. "Max Mustermann (kein Pronomen)" oder "Kim Feli (sie/ihr)") verhindert Falschzuschreibungen, Fremd-Outings und kann Diskriminierung vorzubeugen. Außerdem trägt die Nennung von Pronomen dazu bei, das Bewusstsein dafür zu erhöhen, dass Geschlechtsidentitäten individuell verschieden sind. Sie sind nicht auf den ersten Blick erkennbar, und das Geschlecht einer Person sollte nicht ohne Nachfrage angenommen werden.

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3.2.                 Glaubensdiskriminierung

Antisemitismus

Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Jüd*innen, die sich als Hass gegenüber Jüd*innen ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.

Um das Judentum in Deutschlands Hochschulen präsenter zu machen, gibt es Vorschläge, die mit Hilfe der Jüdischen Studierenden Union Deutschland (JSUD) ausgearbeitet wurden.

Feiertage respektieren

3.2.1.     Es soll ein landesweiter Kalender mit Feiertagen des Judentums und anderer Religionen eingerichtet werden.

3.2.2.      Um Feiertage anderer Religionen, insbesondere des Judentums zu respektieren, müssen Alternativtermine angeboten werden, wenn eine Klausur an einem Feiertag stattfindet.

Da das Judentum die einzige Religion mit einem dogmatischen Schreibverbot an Shabbat und den Feiertagen ist, sollen bei konkreten Fällen Alternativtermine geschaffen werden. Religionsfreiheit sollte an der Universität gegeben sein, und jüdischen Menschen dürfen dadurch nicht benachteiligt werden.

Beispielsweise setzte die Universität Heidelberg den jährlichen Test für medizinische Studiengänge (TMS) bundesweit an 50 Orten regelmäßig an einem Samstag an – ohne Ersatztermin. Der Test verbesserte die Chance auf einen Studienplatz. Auch der Staatsexamenstermin für Medizinstudiengänge lag schon mehrfach auf Jom Kippur.

Antisemitismus bekämpfen

3.2.3.     Die Hochschulen sollen die IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus adaptieren.

Unterstützung von jüdischen Studierenden

3.2.4.     Die Univerität Stuttgart soll mit dem BJSB und der JSUW zusammenarbeiten, um die Bedürfnisse von jüdischen Studierenden zu ermitteln.

3.2.5.     Die Universität Stuttgart soll mehr mit jüdischen Studierenden zusammenarbeiten, um deren Belange zu erfahren.

Mögliche jüdische Institutionen für die Zusammenarbeit könnten das ZWST-Kompetenzzentrum  oder die OFEK-Beratung sein.

 ... Islamophobie

3.3.                 Gadjé-Rassismus

Der Begriff Gadjé-Rassismus bezeichnet sowohl jene Bilder und Vorurteile, die sich Menschen von vermeintlichen „Zi****ern“ machen, als auch die daraufhin folgende Diskriminierung, Ausgrenzung und Verfolgung. Aktuell wird in Communities von Sinti*zze und Rom*nja der Begriff "Antizi*anismus" kritisch diskutiert, da dieser sich auf die diskriminierende Bezeichnung der betreffenden Gruppen stützt. Wir verwenden daher auch den Begriff des Gadjé-Rassismus. Die Wirkungsweise von Gadjé-Rassismus liegt in einer Homogenisierung, Stigmatisierung und Reduzierung der betroffenen Individuen auf die Mitgliedschaft in einer so konstruierten Gruppe der „Zi****er“, der etwa deviante, vormoderne oder archaische Eigenschaften zugeschrieben werden.

Zu den Folgen zählen gesellschaftliche, staatliche und institutionelle Diskriminierung in Bereichen wie Bildung, Arbeit, Gesundheit und Wohnen bis hin zu physischer Gewaltanwendung. Als Begriff ist Antiz*ganismus in der deutschen Bürgerrechtsbewegung erst 20 Jahre, als Erscheinung mehr als 500 Jahre alt. 

3.3.1. Die Hochschulen sollen sich offiziell gegen Gadjé-Rassismus positionieren.

3.3.2. Die Aufklärung über Sinti*zze und Rom*nja an Hochschulen soll gefördert werden.

Für gläubige Studierenden sind oft das Ausleben ihrer Religion und ihrem Studium nicht voneineander trennbar. Soweit möglich sollte die Uni Stuttgart es ermöglichen den Studierenden beide Aspekte ihres Lebens miteinander vereinbar zu machen. Außerdem sind oft Gläubige, insbesondere aus religiösen Minderheiten, Opfer von Diskriminierung. Auch explizi an dieser Stelle fordern wir, dass ein Klima von Toleranz und Offenheit gefördert wird. Es sollte sich an der Uni keine Person oder Gruppe für Taten einzelner Länder und Repräsentant*innen derer Religionen rechtfertigen müssen. Die meisten Probleme zu der Thematik  entstehen sehr oft durch ein falsches Bild der Religion und fehlender Diskussion und Austausch. Eine allgemeine Bitte wäre aus unserer Sicht, auftretende Konflikte, mit einem freundlichen Dialog zu stillen und vorurteiliges Handeln zu meiden.   

Antisemitismus

Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Jüd*innen, die sich als Hass gegenüber Jüd*innen ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.

Um das Judentum in Deutschlands Hochschulen präsenter zu machen, gibt es Vorschläge, die mit Hilfe der Jüdischen Studierenden Union Deutschland (JSUD) ausgearbeitet wurden.

Feiertage respektieren

3.2.1.     Es soll ein landesweiter Kalender mit Feiertagen des Judentums und anderer Religionen eingerichtet werden.

3.2.2.      Um Feiertage anderer Religionen, insbesondere des Judentums zu respektieren, müssen Alternativtermine angeboten werden, wenn eine Klausur an einem Feiertag stattfindet.

Da das Judentum die einzige Religion mit einem dogmatischen Schreibverbot an Shabbat und den Feiertagen ist, sollen bei konkreten Fällen Alternativtermine geschaffen werden. Religionsfreiheit sollte an der Universität gegeben sein, und jüdischen Menschen dürfen dadurch nicht benachteiligt werden.

Beispielsweise setzte die Universität Heidelberg den jährlichen Test für medizinische Studiengänge (TMS) bundesweit an 50 Orten regelmäßig an einem Samstag an – ohne Ersatztermin. Der Test verbesserte die Chance auf einen Studienplatz. Auch der Staatsexamenstermin für Medizinstudiengänge lag schon mehrfach auf Jom Kippur.

Antisemitismus bekämpfen

3.2.3.     Die Hochschulen sollen die IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus adaptieren.

Unterstützung von jüdischen Studierenden


3.2.4.     Die Univerität Stuttgart soll mit dem BJSB und der JSUW zusammenarbeiten, um die Bedürfnisse von jüdischen Studierenden zu ermitteln.

3.2.5.     Die Universität Stuttgart soll mehr mit jüdischen Studierenden zusammenarbeiten, um deren Belange zu erfahren.

Mögliche jüdische Institutionen für die Zusammenarbeit könnten das ZWST-Kompetenzzentrum  oder die OFEK-Beratung sein.


4.2. Islamophobie

 Mit bis zu 4,5 Millionen Muslimen in Deutschland, wird das Thema Islamophobie immer wichtiger. Vor allem geprägt durch Vorurteile und Missverständnisse kommt es ohne triftige Gründe zu Konflikten, die man sehr leicht beheben könnte. Wir als die Muslimische Studierendengemeinschaft Stuttgart fixieren uns hierbei auf die Studierenden (an der Universität Stuttgart) und haben Vorschläge, für ein harmonisches Miteinander und für die Vorbeugung solcher Konflikte.


Feiertage und Pflichten respektieren

3.3.1. Vermeidung von Prüfungstermine an Zuckerfest und Opferfest, gegebenfalls Alternativtermine anbieten

Im Islam sind u.a. zwei große Feiertage bzw. Feste bekannt. Das Zuckerfest und das Opferfest. Unser Anliegen wäre, falls dies möglich ist, jeweils an den ersten Tagen dieser Feiertage auf die muslimischen Studenierenden Rücksicht zu nehmen und so gut wie möglich die Klausuren und Examen an diesen spirituellen Tagen zu meiden.

3.3.2. Ruheraum für Gebete an beiden Campi

Muslime beten fünf Mal am Tag. Drei dieser Gebete werden von Mittag bis abends verrichtet. Sehr viele Muslime wünschen sich hier eine Möglichkeit ihr fünf bis maximal zehn Minuten langes Gebet an der Universität verrichten zu können. Vielerorts wird dies falsch aufgefasst und abgelehnt. Für uns ist es wichtig, dass man Muslimen die Möglichkeit gibt, diese Pflichten zu erfüllen. Selbstverständlich mit der Bedingung keine Personen oder Veranstaltungen zu beeinträchtigen.

 

Aufklärung über Extremismus

3.3.3. Es sollen Plattformen gebildet bzw. gefördert werden, die sich für einen guten und harmonischen Umgang mit allen Religionen und Menschen einsetzen. Wichtig wäre, beispielsweise bei einer muslimischen Plattform, hierbei auf die Inhalte der Religion zu achten, sodass keine extremen und intoleranten Ansichten zum Sprachrohr für alle Muslime werden.

(mir ist diese ein bisschen uneindeutig)

 

Trennen von Kultur, Politik und Religion

3.3.4. Viele Vorurteile und diskriminierende Taten gegenüber Muslimen und deren Gruppen und Verbänden entstehen durch deren Zuordnung zu bestimmten Ländern und Öffentlichkeitspersonen der Politik. Dies sollte klar getrennt werden. Keine muslimische Gruppe oder Person sollte sich für Taten einzelner Länder und Repräsentanten des Islams rechtfertigen müssen.

Die meisten Probleme zu der Thematik Islamophobie entstehen sehr oft durch ein falsches Bild der Religion und fehlender Diskussion und Austausch. Eine allgemeine Bitte wäre aus unserer Sicht, auftretende Konflikte, mit einem freundlichen Dialog zu stillen und vorurteiliges Handeln zu meiden.

 → gilt für anderen Religionen, lieber im Allgemeinaufsatz aufnehmen?


3.3.                 Gadjé-Rassismus

Der Begriff Gadjé-Rassismus bezeichnet sowohl jene Bilder und Vorurteile, die sich Menschen von vermeintlichen „Zi****ern“ machen, als auch die daraufhin folgende Diskriminierung, Ausgrenzung und Verfolgung. Aktuell wird in Communities von Sinti*zze und Rom*nja der Begriff "Antizi*anismus" kritisch diskutiert, da dieser sich auf die diskriminierende Bezeichnung der betreffenden Gruppen stützt. Wir verwenden daher auch den Begriff des Gadjé-Rassismus. Die Wirkungsweise von Gadjé-Rassismus liegt in einer Homogenisierung, Stigmatisierung und Reduzierung der betroffenen Individuen auf die Mitgliedschaft in einer so konstruierten Gruppe der „Zi****er“, der etwa deviante, vormoderne oder archaische Eigenschaften zugeschrieben werden.

Zu den Folgen zählen gesellschaftliche, staatliche und institutionelle Diskriminierung in Bereichen wie Bildung, Arbeit, Gesundheit und Wohnen bis hin zu physischer Gewaltanwendung. Als Begriff ist Antiz*ganismus in der deutschen Bürgerrechtsbewegung erst 20 Jahre, als Erscheinung mehr als 500 Jahre alt. 

3.3.1. Die Hochschulen sollen sich offiziell gegen Gadjé-Rassismus positionieren.

3.3.2. Die Aufklärung über Sinti*zze und Rom*nja an Hochschulen soll gefördert werden.

3.3.3. Die Hochschulen sollen 3.3.3. Die Hochschulen sollen Kooperation mit Betroffenen und Beauftragten suchen und die Sensibilisierung der Hochschulgemeinschaft durch zusätzliche Veranstaltungen mit Sinti*zze und Rom*nja vorantreiben.

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3.4.2.     Die Universität Stuttgart soll mehr Aufklärung zu Themen wie Migration, Flucht und Diaspora betreiben.

3.4.3.     Menschen mit Migrationshintergrund sollen in Ämtern der Hochschulen repräsentiert sein. Menschen mit Migrationshintergrund sollen explizit ermuntert werden, für Ämter an der Universität zu kandidieren 

Repräsentation an Hochschulen fördern durch Einsetzen von Personen mit Migrationshintergrund in die Hochschulstrukturen. Vor allem für die Sichtbarkeit genau dieser Studierenden ist es wichtig zu zeigen, dass der Hochschulapparat nicht nur die Mehrheitsgesellschaft repräsentiert. Zum Erreichen der Forderung kommen zum Beispiel das Gezielte Ansprechen von Studierenden mit Migrationshintergrund beim Aufruf zu zur Wahl und das Anpassen der Gestaltung der Ämter in Frage.

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Statistiken zeigen jedoch, dass der Anteil internationaler Studierender in Baden-Württemberg unter dem Durchschnitt Deutschlands liegt, was dafürspricht, dass das große Potenzial des Bundeslandes nicht komplett ausgenutzt wird. Außerdem ist die Abbruchquote internationaler Studierender in Baden-Württemberg sehr hoch: Sie liegt bei 45% im Bachelor und 29%  im Master [2018, Quelle]. Diese Fakten deuten darauf hin, dass die Landesregierung und Hochschulen einen besonderen Wert darauflegen müssen, internationale Studierende in verschiedener Hinsicht – rechtlich, finanziell, sozial und psychologisch – zu fördern und ihre Bedingungen während des Studiums zu verbessern. Es soll eine Willkommenskultur an Hochschulen kultiviert und belebt werden. Dieses Handeln soll dem Land die Gelegenheit bieten, auf Dauer von Diversität auf wissenschaftlicher, wirtschaftlicher, kultureller und auch weiteren Ebenen mehr zu profitieren sowie das Interesse neuer internationaler Studierender zu gewinnen. Ferner soll dies den Student*innen ermöglichen, eine dauerhafte Bindung zum Land aufzubauen, in dem sie ihre Bildung absolviert haben.


Studiengebühren

3.5.1.     Die Studiengebühren für internationale Studierende sollen abgeschafft werden. Die Uni Stuttgart soll sich dafür einsetzen, dass Studiengebühren für internationale Studierende  abgeschafft werden.

Seit dem Wintersemester 2017/18 müssen internationale Studierende in Baden-Württemberg nach dem Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) Gebühren in Höhe von 1500 Euro pro Semester zahlen (Quelle). Seit der Einführung gibt es einen Rückgang der Anzahl von internationalen Studienanfänger*innen (21311-0014.xlsxQuelle: Statistisches BundesamtQuelle 1, Quelle 2). Baden-Württemberg ist auch das einzige Bundesland, in dem es einen Rückgang der Nicht-EU-Studierenden im ersten Fachsemester zwischen den Studienjahren 2016/17 und 2019/20 gab. Aus den Daten wird ersichtlich, dass die Gebühren aus Baden-Württemberg ein deutlich weniger attraktives Studienziel für internationale Studierende machen. Durch die Gebühren werden Studierende auf Basis ihrer Staatsangehörigkeit benachteiligt. Die Gebühren sind in der jetzigen Form zu hoch, und es entsteht dadurch eine deutlich höhere Herausforderung, das Studium zu finanzieren. Die Frage nach der Finanzierung der Studiengebühren sollte bei der Hochschulwahl von internationalen Studierenden kein Argument gegen Baden-Württemberg sein. Durch die Abschaffung würde für das Land wieder die Möglichkeit entstehen, sich als einen weltoffenen und diversitätsorientierten Studienort zu bezeichnen. Dies entspricht auch dem Interesse der Landesregierung, die baden-württembergische Hochschullandschaft weltweit zu positionieren und den internationalen Austausch in diesem Szenario zu verstärken (Quelle MWK Webseite 1 und 2).

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  • Lina WeberText ausarbeiten


Basis-Programm

3.5.3.     Die Universität Stuttgart soll ein Basisprogramm für internationale Studierende einführen, das hauptsächlich zur Unterstützung und Integration dienen soll. 

Die Universität Stuttgart soll das Basisprogramm für internationale Studierende, das zur Unterstützung und Integration dient, langfristig sichern

Soziale Integration und Beteiligung der internationalen Studierenden am universitären Leben sowie der interkulturelle Austausch zwischen allen Studierenden gehören zu den wichtigsten Aspekten von Diversität an Hochschulen. Die Programme, die diese Ziele anstreben, unter anderem internationalen Studierenden auch Beratungs- und Betreuungsdienste anbieten, übernehmen dabei eine wichtige Rolle. An den Hochschulen von Baden-Württemberg besteht ein Bedarf an solchen Programmen. Um Diversität in den Hochschulen strukturell zu verankern, die Abbruchquoten zu senken und neue internationale Studierende zu gewinnen, sollte jede Hochschule ein Basisprogramm für internationale Studierende einführen, welches als Modell für die Gesamtheit essenzieller Programme dienen soll, während es Freiraum für neue Ideen und weitere Projekte bietet. Das Basisprogramm soll aus drei Teilen bestehen, wobei die detaillierten Regelungen den Fachkräften, die durch Hochschulen eingesetzt werden, überlassen werden soll.

  • Silvana Mirandaan uni Stuttgart anpassen: Basisprogramm an der Uni Stuttgart langristig sichern. 

3.5.4.     Die Hochschulen sollen ein Buddy-Mentoring-Programm für internationale Studierende einrichten.

Die internationalen Studienanfänger*innen benötigen in erster Linie am Anfang, beginnend mit ihrer Ankunft, Begleitung und Hilfe bei der Orientierung in ihrer neuen Umgebung. Diese Begleitung soll idealerweise freiwillig von einem*r Kommiliton*in angeboten werden,  der*die sich in der Stadt und dem Hochschulstandort gut auskennt. Ferner ist es gewünscht, dass die beiden Seiten ähnliche Interessen teilen, sowie ähnliche Studiengänge absolvieren. Freiwillige Studierende von der jeweiligen Hochschule mit internationalen Studienanfänger*innen passend zusammenzubringen, ist die erste Aufgabe der Hochschule im Rahmen des Buddy-Mentoring-Programms. Hierfür bietet sich ein Formular an, wodurch das Programm notwendige persönliche Informationen über die internationalen Studierenden, die sich für das Programm bewerben, und freiwilligen Studierenden der Hochschule sammelt, um ein zufriedenstellendes Matching zu erstellen. Die Erstellung des Formulars sowie die präzise Methode für das Matching sind wiederum den von der Hochschule eingesetzten Fachkräften überlassen. 

Die Bekanntgabe des Matchingresultats soll eine gewisse Zeit vor dem Semesterbeginn erfolgen, damit die internationalen Studierenden, die nach ihrer Ankunft empfangen und zu ihrer Wohnanlage begleitet werden möchten, dabei bereits von ihren Mentor*innen unterstützt werden. Mentor*innen sollen ihre Mentees bei Formalitäten wie Wohnsitzanmeldung, in der Pandemie Informierung des Gesundheitsamts über die Einreise etc., unterstützen und ihr Einleben in ihrem neuen Wohnort sowie an der Hochschule erleichtern.

Neben der gemeinsamen Freizeitgestaltung der Zweiergruppen soll das Programm Rahmenaktivitäten anbieten (Workshops, Freizeitaktivitäten, Ausflüge, Partys, Feiern kultureller Feste usw.), welche die Vernetzung aller Teilnehmenden verstärken.  

werden soll.

Soziale Integration und Beteiligung der internationalen Studierenden am universitären Leben sowie der interkulturelle Austausch zwischen allen Studierenden gehören zu den wichtigsten Aspekten von Diversität an der Universität. . Die Programme, die diese Ziele anstreben und unter anderem internationalen Studierenden auch Beratungs- und Betreuungsdienste anbieten, übernehmen dabei eine wichtige Rolle. An der Uni Stuttgart  gibt es bereits sehr erfolgreiche Mentoring und Betreuungsprogramme. Diese Programme verankern Diversität in den Hochschulen strukturell , senken die Abbruchquoten und tragen zur Gewinnung neue internationale Studierende bei.

  • Silvana Mirandaan uni Stuttgart anpassen: Basisprogramm an der Uni Stuttgart langristig sichern. 

3.5.4.     Das Buddy-Programm und das Interkulturelles Mentoring-Programm für internationale Studierende soll weiter geführt werden. (WORK IN PROGRESS)

Die internationalen Studienanfänger*innen benötigen in erster Linie am Anfang, beginnend mit ihrer Ankunft, Begleitung und Hilfe bei der Orientierung in ihrer neuen Umgebung. Diese Bedürfnisse werden an der Uni erfolgreich mit dem Interkulturelles Mentoring Programm und dem Buddy Programm abgefangen. Weiterhin ist das Rahmenprogramm vom interkulturellen Mentoring Programm ein gutes Szenario für internationale Studienanfänger*innen Anschluss zu finden. Außerdem, fördert den Austausch der Mentor*innen und Mentees ein Klima von Diversität und Interkulturalität innerhalb der Studierendenschaft. Eine Ende 2019 durchgeführte umfassende Umfrage des Interkulturellen Mentoringprogramms, an der 650 Mentees und Mentor*innen teilnahmen, ergab, dass 83,70% der Teilnehmenden das Programm wichtig bzw. sinnvoll fanden (Quelle: beim IZ). Wir halten diese Programme für essentielle Projekte an der Uni und finden es deswegen nicht rechtfertigt, dass für ihre Weiterführung jedes Jahr einen neuen Finanzantrag gestellt werden soll. Deswegen fordern wir, dass ihre Finanzierung langfristig und unbürokratisch für die beteiligten Beschäftigte gesichert wird. Ein passendes Modell ist das Interkulturelle Mentoringprogramm der Universität Stuttgart. Eine Ende 2019 durchgeführte umfassende Umfrage des Interkulturellen Mentoringprogramms, an der 650 Mentees und Mentor*innen teilnahmen, ergab, dass 83,70% der Teilnehmenden das Programm wichtig bzw. sinnvoll fanden (Quelle).

3.5.5.     Die Hochschulen sollen interkulturelle Trainings anbiete

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n  (da dies schonmal existiert werde ich wahrscheinlich einfach oben erwähnen, aber an sich obsolet mit den oberen Forderungen?)

Um die Zusammenarbeit von Mentor*innen und Mentees effektiver zu gestalten, empfehlen sich interkulturelle Trainings. Sie erleichtern das Kennenlernen verschiedener Kulturen sowie den Umgang mit kulturelleren Unterschieden. Insbesondere neu ankommende internationale Studierende profitieren von den genannten Trainings, da sich das als einen kürzeren Weg für sie erweist, sich mit dem lokalen Lebensstil, der Bürokratie und den weiteren sich von Land zu Land unterscheidenden Merkmalen vertraut zu machen. Zudem sorgen sie für Networking. Da ein Ziel des Basis-Programms die Förderung interkultureller und sozialer Kompetenzen ist, was die Diversität und Toleranz im universitären Leben stärkt, sowie der Ausbildung der Individuen in diesem Bereich einen hohen Stellenwert zuschreibt, spielen die Trainings dabei eine wichtige Rolle. An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass sie diesem Ziel zufolge auch Mitarbeiter*innen, die in direktem Kontakt mit internationalen Studierenden stehen – wie Beratungspersonal – einschließen sollen.

3.5.6.     Die Finanzierung des Basisprogramms soll Teil der Internationalisierungsstrategie werden. (da dies schonmal existiert werde ich wahrschinlich einfach oben erwähnen)

Die Zentren und Programme, die sich für die oben beschriebenen Ziele einsetzen, sollen unbefristet finanziell gefördert werden. Die Finanzierung der Gestaltung und des Personals muss ein fester Haushaltspunkt sein bzw. soll in die Internationalisierungsstrategie einbezogen werden.

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Zwei Drittel der Studierenden mit Einschränkungen sind nicht direkt als Studierende mit Einschränkung für Außenstehende erkennbar. Dies führt dazu, dass nur 29% der Studierenden mit Beeinträchtigung Hilfeangebote anfragen (Quelle).

Flächendeckende Aufklärung über Einschränkungen

Kostenfreie Angebote zum Erlernen der deutschen Gebärdensprache

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5.3.                 Inklusive Lehre

Barrierefreiheit jetzt!

5.3.1.     Die

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Universität Stuttgart soll einen barrierefreien Zugang zu allen Bereichen für Studierende und Mitarbeitende gewährleisten.

Trotzdem sich die Landesregierung mit ihrem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet hat, sind an den Hochschulen nicht alle Räumlichkeiten barrierefrei zugänglich. Studierende mit Gehbehinderung sind immer noch benachteiligt und können Räume nicht erreiche. Das muss sich endlich ändern und die internationales geltendes Behindertenrecht muss endlich an den Hochschulen umgesetzt werden.

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Häufig werden Hilfsmittel wie mobile Rampen oder Mikroportanlagen verliehen und von mehreren Studierenden gleichzeitig genutzt. Dies bedeutet zusätzlichen Aufwand für die Studierenden, da die Hilfsmittel auf den*die jeweilige*n Student*in eingestellt und abgeholt und zurückgebracht werden müssen. Außerdem kann es sein, dass die Hilfsmittel nicht zur Verfügung stehen, wenn sie gerade ausgeliehen sind.

5.3.3.     Die

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Universität soll mehr technische Hilfsmittel anschaffen, um die Studierenden zu entlasten.

Technische Hilfsmittel stehen oft nur begrenzt zur Verfügung und werden nur kurzzeitig verliehen. Die Hochschulen sollen die Studierenden besser unterstützen und die Hilfsmittel, die benötigt werden, in ausreichender Anzahl anschaffen, damit die Studierenden hinreichend unterstützt sind und die Hilfsmittel nicht selbst finanzieren müssen.

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