Anwesende

MWK: Inses Schulz, 

Vorstand LaStuVe: Akhshar Leitner, An Tang, Linus Häberle

VS Heidelberg: Carolin Roder, Fritz Beck  

sonstige Gäste: Jens Hausdorf

Ablauf: 

  1. Begrüßung
  2. Fragen zur GeschO



Themen, Konkrete Fragen + Antworten: 

  • Heidelberg ist die größte HS und wird zur Austragunghochschule
  • Stimmzählung zur Abstimmung bei HS mit mehreren Standorten
    • →DHBW ist als eine VS angesehen, also 1 Stimmzählung, nicht nach Standorten bei jeglichen Hochschulen
  • Bestimmung von ermächtigten Personen zu den Abstimmungen (Wie kommt man zu den Mandaten der Abstimmung?)
    • →Für Umlaufverfahren fehlt die Rechtsgrundlage z.B. durch LHG oder GeschO
    • → Hintergründe der imperativen Mandate der einzelnen HS, nach innen können eigene Regelungen Konsequenzen nach sich ziehen. Nach Außen sollte es der Vorsitz der VS sein. Nach dem Demokratieprinzip ist dies das Mandat das zählt. Delegierte sind möglich, sollte dann aber über den Vorsitz geregelt werden (Es sollte nachvollzogen werden, wie man zu dieser Ermächtigung/Mandat kommt).
  • §1. 2 Satz 6; FHÖV (Kehl und Ludwigsburg), Schwätzingen, und Polizei in Villingen Schwenningen
  • Sind private HS für den beitritt in der LAK/LaStuVe vorgesehen
    • → Nein, keine Gliedkörperschaften des Öffentlichen Rechtes
    • → Mitgliedschaft in Förderverein oder als Gäste, leider nicht in der LaStuVe (Auslegungen sind Grundsätzlich Staatskörperlich zu betrachten nicht als Gebietskörperschaft/Territorial)
  • Was sind Probleme für Frau Schulz mit dem Vorschlag
    • Austritt: von staatlich anerkannten entfällt da sie nicht eintreten können
    • Wahl Vorstand und Präsidium: Vorschlag → wird noch geliefert (keine Inhaltliche Kritik)
    • §4 Abs 4 F: keine Satzungsbefugnis,→  Änderung der Geschäftsordnung
    • Referate, etc. werden nicht eingesetzt oder gewählt, sondern nur Personen
    • Rederechte: (unsere Idee) alle Studis, also auch Gäste sollen reden dürfen
      • Schulz findet es spannend, zweifelt die Arbeitsfähigkeit an, eventuell sollte man Nachschärfen wer Reden oder Anträge stellen kann
        • Eigene Auffassung: Einstiegshürde ist sehr gering, kann nachgeschärft werden bei Bedarf → z.B. Lahmlegung der LaStuVe mit vielen Anträgen
    • Ende der Amtsperiode: passt in der Synopse: von 1.10-30.09
  • Rechtsform der LaStuVe
    • keine Qualifizierte Rechtsform
    • Bedeutet: 
    • Rechtsaufsicht? →  ist noch nicht klar, wird geschaut
      • Reisekosten über Reisekostenerstattungsgesetz möglich
  • gibt es noch zu erfüllenden Schritte bis zur Konstituierung
    • Schulz wird sich Rückversichern, sieht es aber unbedenklich
  • Was muss Heidelberg machen um förmlich einzuladen
    • → Public Corporate Government Kodex gibt dazu etwas Kontext (PCGK BW online)
    • mit der Orientierung müsste alles soweit sicher sein
  • Rechtsform zu Kontoführung, Bewirtung, etc. 
    • gibt nicht viel Kontext zu dieser Rechtsform
    • Wir können mal "machen"
    • Sollten autark aber nachvollziehbar Handel
  • Keine Stichwörter