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  • § 2 (5): Aufgaben
    • sinnvoll, HSen sollten mehr gesamtgesellsch. Aufgaben übernehmen, Nachhaltigkeit wichtig, da HSen größter energieverbraucher unter den Landeseinrichtungen (Uni HD)
  • § 5 (3): Qualitätssicherung
    • kritisch, Pseudonymisierung kann rückgängig gemacht werden, wozu ist das nötig.
    • abgleich mit Hochschulstatistikgesetz
    • ist an anderer Stelle im Gesetz gestrichen worden und hierher verschoben, beachten!
  • § 7: Struktur- und Entwicklungsplan
    • sehe Aufwertung der SE-Planung. Gut, dass es ernster genommen werden soll. Für Uni HD lästiges Übel. Wird von Rektorat alleine verfasst ohne Mitwirkung durch Stud. (Uni HD)
    • SEP wird im Senat abgestimmt (Uni FR)
  • § 9 (1) a: Vollverschleierung
    • gemäß der Beschlusslage reagieren
  • § 9 (8) Online-Wahlen
    • sollte ein Statement dazu geben, da Studischaftern betroffen (einige wählen online), Haltung zu Online-Wahlen unter Studischaften mitunter kontrovers
  • § 13 (10): Flächenmanagement
    • aus Konserve holen (Forderungspapier zum LHG, Stellungnahme zu HoFV
  • § 16 (3) (17): Klimaschutz als Aufgabe des Rektorats
    • Vorschlag: ähnlich zu BfG verankern, kommt nicht gut im MWK an, stattdessen unabhängige Verwaltungsstelle, die an ein Prorektorat angegliedert ist (Bsp. Uni FR?), inhaltliche Unabhängigkeit vom Rektorat anmahnen?
  • § 30a Tierschutz in der Lehre
    • grds. sinnvoll (Uni HD)
    • de facto Auslagerung von Forschung (nur die Tierversuche) nach Amerika/Asien (Uni FR)
  • § 12 StWG
    • Kooperationsstudiengänge, lobend hervorheben, Halbierung des Beitrags

Die LaStuVe begrüßt die Änderung von § 2 (5). Diese geht in die richtige Richtung, indem sie die Hochschulen mehr in die Mitte des gesamtgesellschaftlichen Diskurses rückt. Hierbei ist Nachhaltigkeit als Thema besonders wichtig, da den Hochschulen eine verantwortungsvolle Rolle zu kommt - sowohl als Bildungs- und Forschungseinrichtungen als auch als Betriebe mit den größten Energieverbräuchen unter den Landeseinrichtungen.


Die LaStuVe kritisiert den neuen § 5 (3). Hier werden sensible Daten Studierender über Studienverläufe ohne ersichtlichen Grund erhoben und lediglich pseudonymisiert. Bekannterweise sind Pseudonymisierungen schnell rückgängig gemacht und liefern unzureichenden Datenschutz.


Die in den Änderungen von § 7 verankerte Aufwertung der Struktur- und Entwicklungsplanung wird von der LaStuVe begrüßt. Hiermit werden die Hochschulen nun verpflichtet auch die strategische und organisatorische Entwicklung im weiteren Sinne niederzuschreiben. Dies ist begrüßenswert, da somit langfristige Entwicklungsprozesse der Hochschulen verschriftlich werden und in den hochschulpolitischen Diskurs aufgenommen werden können.


Die LaStuVe kritisiert den neuen Absatz § 9 (1) a, da sich die LaStuVe grundsätzlich gegen die Festschreibung eines Verhüllungsverbots für Studierende an Hochschulen ausspricht.


§ 9 (8)Wie sehen wir das? Ich finde es ja durchaus positiv, dass da Rechtssicherheit geschaffen wurde....


§ 13 (10)Links zu Forderungspapier zum LHG, Stellungnahme zu HoFV


Prinzipiell begrüßt die LaStuVe, dass die Aufgabe von Klimaschutz jetzt auch gesetzlich an den Hochschulen des Landes BW verankert wird. Allerdings ist es problematisch dies im Rektorat selbst zu tun, da Nachhaltigkeitsarbeit immer eine kritische inhaltliche Distanz zu den Leitungen der jeweiligen Institutionen braucht. In unserem Forderungskatalog vom 01.03.2020 hatten wir daher eine Stelle ähnlich der Gleichstellungsbeauftragtenstelle § 4 LHG gefordert. Eine Alternative dazu wäre eine Verwaltungsstelle ähnlich der existierenden Stelle der Uni Freiburg einzurichten, die einem Prorektorat zugeordnet wird.


Die LaStuVe begrüßt die Änderung von § 30a eindeutig. Hier wird nun das Grundgesetz § 20a in Landesrecht gegossen, wie in unserem Forderungskatalog vom 01.03.2020 erwähnt.


Die Änderung des § 12 StWG begrüßt die LaStuVe ebenso. Hier war es wichtig Rechtssicherheit für Studierende in Kooperationsstudiengängen bezüglich der Studierendenwerksbeiträge zu schaffen und eine übergebührende finanzielle Belastung dieser Studierenden zu vermeiden.


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