ÄA § 5 (3)

Antrag auf Ersatz der bisherigen Stellungnahme zu § 5 (3) mit folgender:

Die LaStuVe kritisiert den neuen § 5 (3). Hier werden sensible Daten Studierender über Studienverläufe unter dem Vorwand der Qualitätssicherung in einem Opt-Out-Verfahren erhoben.

Es ist nicht klar, welche Aussagen Eckdaten von Studienverläufen über die Qualität der Hochschulen liefern sollen, hat doch die Qualität von Forschung und Lehre überhaupt nichts mit dem Studienverlauf einzelner Studierender zu tun. Dies alles in einem Opt-Out-Verfahren zu organisieren klingt mehr nach schamlosem Datensammeln als nach maßvoller Qualitätssicherung.

Auch müssen Alumni, damit deren weitere Entwicklung verfolgt werden kann sowieso diese Informationen freiwillig geben. Damit können sie auch ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung geben und insofern gibt es keine organisatorischen Gründe für eine eigene gesetzliche Regelung. Eine solche Vorgehensweise braucht keine gesonderte Rechtsgrundlage, über Art. 6 Abs. 1 Lit. a DSGVO hinaus. Daher fordern wir die ersatzlose Streichung von §5 Abs. 3 Satz 3.


Zusatz zu QSM

Die LaStuVe begrüßt die Übernahme der in der neuen HoFV festgelegten Änderungen der Zuweisung der studentisch vergebenen QSM. Insgesamt ergibt sich hieraus mehr finanzielle und Planungssicherheit für die Studierendenschaften.


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