1. CoronaVO Studienbetrieb
1.1. 08.03.2021
Liebe Studierendenvertreter*innen,
zu eurer Kenntnisnahme und ggf. weiteren Veranlassung die 'Corona-Verordnung Studienbetrieb' des Wissenschaftsministeriums in der ab heute, 08.03.2021 gültigen Fassung. Diese wurde uns diesmal vom MWK nicht direkt zugestellt. Die Änderungen können jedoch hier nachvollzogen werden: https://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mwk/intern/dateien/pdf/21_03_07_%C3%84nd_CVO_Studienbetrieb-ENDG%C3%9CLTIG.pdf
Die gesamte, konsolidierte Fassung kann hier eingesehen werden: https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/service/informationen-zu-corona/corona-verordnung-studienbetrie/
Diese Verordnung ist zunächst gültig bis 28.03.2021. Hier die Zusammenfassung der Änderungen:
- Übebetrieb (in Gruppen) an Musikhochschulen in Präsenz kann durch das Rektorat zugelassen werden (§ 2)
- Ausnahmen für Präsenzveranstaltungen für Studierende im ersten Semester oder Studierende, die zum SoSe 2020 oder zum WiSe 2020/2021 ihr Studium aufgenommen haben,sind zulässig (§ 2)
- Bibliotheksschließungen sind aufgehoben (§ 2 Absatz 3 alt)
Notwendigkeit der Voranmeldung des Zugangs zu Lernplätzen und Überäumen entfällt (§ 2 Abs. 4 alt)- Die Art der in Hochschulräumen verpflichtend zu tragenden Mund-Nasen-Bedeckung wird präzisiert hinsichtlich medizinischer Masken bzw. Atemschutz (§ 4)
- Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit Verstoß gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird präzisiert (§ 9)
Herzliche Grüße