Sitzung der Landes-ASten-Konferenz Baden-Württemberg (Hybrid)

 

 


Protokoll

Beginn der Sitzung: 12:20

Ende der Sitzung: 13:11

Sitzungsort: Online, KIT

Stimmberechtigte: 

9 anwesende Hochschulen

Weitere Anwesende:



1. Formalia

1.1. Eröffnung der Sitzung

Die Sitzung wurde um 12:20 Uhr eröffnet.

1.1.1. Sitzungsleitung


1.1.2. Protokoll


1.1.3. Mandatsprüf- und Zählkommission

1.2. Feststellung der Beschlussfähigkeit

Mit 9 anwesenden Hochschulen war die LAK nicht beschlussfähig

1.3. Genehmigung des Protokolls der vorherigen Sitzung


1.4. Genehmigung der Tagesordnung 


1.5. Festlegung Ort, Datum der nächsten LAK



2. Berichte 

2.1. Vorstand

2.2. Referate

Referat Lehramt:

Bianca Aschauer 

Referat Finanzen:

Jens Hausdorf 

Referat Studierendenwerke:

Adrian Keller 

Referat Studium und Lehre:

Hochschulfinanzierung läuft soweit gut.

Julius Schürrle

Referat Nachhaltigkeit:

Jan Gfrerer 

Referat Internationales:

vakant

Referat Soziales:

Kerem Çaglar 

Referat Social Media, Presse & Öffentlichkeitsarbeit:

Davis Riedel 

Referat Mobilität:

Jose tritt zurück und damit ist das Referat vakant.

2.3. Arbeitskreise

3. Anträge

3.1. Antrag zum Thema Bildungsgerechtigkeit: Förderung ArbeiterKind.de (An Tang)

3.2. Hinwirken des Vorstands der Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg auf Änderung §65a Absatz 6 LHG zur Möglichkeit mehrere Vertreter*innen als beratende Stimme zu entsenden

Antragstext:
Der Vorstand der Landestudierendenvertretung möge darauf hinwirken, dass der §65a (6) LHG dahin gehend geändert wird, dass mehrere Vertreter*innen als beratende Stimme durch die Studierendenschaft entsendet werden können.
Begründung: Aktuell können Studierendenschaften aus BaWü nur eine*n Vertreter*in nach §65a (6) LHG BaWü entsenden. Der Antrag wurde absichtlich in der Anzahl offen formuliert, da die Anzahl auf die Bedürfnisse der Studierendenschaft anzupassen ist. Diskussionspunkt: Eventuell kann man das auch durch die Grundordnung der Hochschule selber bestimmen lassen?

Auszug §65a (6) LHG: 
Die Organe der Studierendenschaft haben das Recht, im Rahmen ihrer Aufgaben Anträge an die zuständigen Kollegialorgane der Hochschule zu stellen; diese sind verpflichtet, sich mit den Anträgen zu befassen. Die Studierendenschaft kann nach Maßgabe ihrer Organisationssatzung jeweils eine Vertreterin oder einen Vertreter benennen, die oder der an allen Sitzungen des Senats und des Fakultätsrats mit beratender Stimme teilnehmen kann.

Diskussionspunkte für die LAK:

- Anzahl Vertreter*innen limitieren

- Oder durch Hochschulen individuell festlegen lassen um an die individuellen Bedürfnisse anzupassen?


4. Wahlen

keine Kandidaturen eingegangen

5. Verschiedenes

5.1. Steuerpflichtigkeit der VS (Daria)

5.2. Rechtsschulung innerhalb der VS (Daria)


Die Sitzung wurde um 13:11 geschlossen.