1.1. Datum
Kick-Off: 19:00 Uhr
1.2. Teilnehmende
1.3. Ziel & Rahmenbedingungen
- Motivation & Hintergrund
- Novelle des Landeshochschulgesetz (LHG) trat am 01.01.2021 in Kraft
- Gleichstellung ist eine zentrale Aufgabe der Hochschulen (s.u.)
- Forderungen von Gleichstellungsorganisationen sind häufig an den Hochschulen aber nur unzureichend umgesetzt
- Hochschulen müssen 5-jährige Gleichstellungspläne aufstellen (s.u.)
- Wahljahr mit Landtags- und Bundestagswahl
- → Chance für uns mitzugestalten
- Gleichstellungsreferent*innen kämpfen an jeder Hochschule für ihre Themen
- Eine Bündelung der Einzelvorhaben kann die einzelnen Referent*innen entlasten
- Gemeinsame Forderungen haben potenziell eine höhere Durchschlagskraft
- Novelle des Landeshochschulgesetz (LHG) trat am 01.01.2021 in Kraft
- Ziel
- Gemeinsame Vorhaben & Interessen bündeln
- Forderungen entwickeln
- Forderungen an Landesorganisationen richten, um auf Umsetzung hinzuwirken und einen politischen Prozess anzustoßen
- Adressat*innen
- Wissenschaftsministerium (MWK)?
- Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten (Lakog)?
- Landesrektor*innenkonferenzen (LRK)?
- Thematischer Fokus
- Gleichstellung allgemein? oder eher sexualisierte Gewalt, Geschlechtervielfalt?
1.4. Rechtsgrundlage
LHG §2 Aufgaben der Hochschulen (4):
Die Hochschulen fördern die Chancengleichheit von Frauen und Männern und berücksichtigen die Vielfalt ihrer Mitglieder und Angehörigen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben; sie tragen insbesondere dafür Sorge, dass alle Mitglieder und Angehörigen unabhängig von der Herkunft und der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, des Alters, der sexuellen Orientierung, einer Behinderung oder der Religion und Weltanschauung gleichberechtigt an der Forschung, der Lehre, dem Studium und der Weiterbildung im Rahmen ihrer Aufgaben, Rechte und Pflichten innerhalb der Hochschule teilhaben können. Die Hochschulen werben im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit bei den an der Hochschule unterrepräsentierten Bevölkerungsgruppen für die Aufnahme eines Studiums. Sie fördern die Integration ausländischer Studierender, die einen Studienabschluss in Baden-Württemberg anstreben.
LHG §4 (7):
(7) Die Hochschulen stellen für die Dauer von fünf Jahren Gleichstellungspläne für das hauptberuflich tätige Personal auf und stellen darin dar, wie sie die tatsächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern gemäß § 2 Absatz 4 fördern. Die Gleichstellungspläne enthalten konkrete Steigerungsziele und Festlegungen zu personellen, organisatorischen und fortbildenden Maßnahmen, mit denen die Frauenanteile auf allen Ebenen sowie auf allen Führungs- und Entscheidungspositionen erhöht werden, bis eine paritätische Besetzung erreicht ist. Die Steigerungsziele für das wissenschaftliche und künstlerische Personal orientieren sich mindestens an dem Geschlechteranteil der vorangegangenen Qualifizierungsstufe im wissenschaftlichen und künstlerischen Dienst (Kaskadenmodell). Der Gleichstellungsplan stellt dar, inwieweit die Ziele des Vorgängerplans erreicht wurden, und bewertet die Fortschritte bei der Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern. Das Wissenschaftsministerium kann für die Gleichstellungspläne Richtlinien vorgeben. Der Gleichstellungsplan ist nach der Zustimmung des Wissenschaftsministeriums gemäß § 7 zum Struktur- und Entwicklungsplan im Internet zu veröffentlichen;
1.5. Vorgehensweise
- eigene Telegram Gruppe?
- breites Einbinden aller Interessierten?
- Arbeit in Kleingruppen?
- Themen verteilen?
- Wie viel Diskussion? Wie viel erstmal losschreiben?
1.6. Brainstorming Themen
No. | Thema | Beschreibung |
---|---|---|
1 | Namensänderung | Studierende sollen ihren Namen unkompliziert ändern können |
2 | Geschlechtseintrag | Geschlechtseinträge sollten vermieden werden, wo nicht nötig. Wenn ein Geschlecht eingetragen werden kann, soll es mindestens die Optionen "m", "w", "divers" und "keine Angabe" geben |
3 | Anrede | Geschlechtliche Anredeformen sollen vermieden werden, genderneutrale Formen sollen verwendet werden. |
4 | Pronomen | In Lehrveranstaltung soll in Vorstellungsrunde das gewünschte Pronomen genannt werden |
5 | Genderneutrale Sprache | In allen Texten soll genderneutrale Sprache verwendet werden (bspw. Professor*in) |
6 | Gendersensible Lehre | In allen Lehrveranstaltungen sollte das Thema Gender berücksichtigt werden. |
7 | All-gender Toiletten | All-gender Toiletten sollen an allen Hochschulen eingeführt werden. |
8 | Schulungen sexuelle Belästigung | Lehrpersonen, Mitarbeitende und Studierende sollen Schulungen zum Thema sexualisierte Gewalt besuchen |
9 | Anlaufstellen & Beratungsangebote | Die Hochschulen sollen Anlaufstellen und Beratungsangebote für betroffene von sexualisierte Gewalt anbieten |
10 | Evaluierung | Die Hochschulen sollen systematisch abfragen und erfassen, wie häufig Leute Diskriminierungserfahrung machen |
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1.7. Roadmap
Datum | Titel | Inhalt |
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29.01. | Kick-Off |
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26.02. | 2. Treffen |
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12.03. | 3. Treffen |
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26.03. | 4. Treffen |
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