Agenda
Wichtige Links
Anmeldung: https://lak-bawue.de/lak/anmeldung/
Link zur Videokonferenz: https://bbb.stura.uni-heidelberg.de/rooms/bdf-zi3-v0k-75r/join
Voting Tool: https://openslides.lak-bawue.de/
Große Gruppe: https://t.me/+M7TEerCM4WI4NjBi
Protokoll
Beginn der Sitzung: XX:XX
Ende der Sitzung: XX:XX
Sitzungsort: Online, KIT
Stimmberechtigte:
Weitere Anwesende:
1. Formalia
1.1. Eröffnung der Sitzung
Die Sitzung wurde um XX:XX Uhr eröffnet.
1.1.1. Sitzungsleitung
1.1.2. Protokoll
1.1.3. Mandatsprüf- und Zählkommission
1.2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
1.3. Genehmigung des Protokolls der vorherigen Sitzung
1.4. Genehmigung der Tagesordnung
1.5. Festlegung Ort, Datum der nächsten LAK
2. Berichte
2.1. Vorstand
2.2. Referate
Referat Lehramt:
Referat Finanzen:
Referat Studierendenwerke:
Referat Studium und Lehre:
Referat Nachhaltigkeit:
Referat Internationales:
vakant
Referat Soziales:
Referat Social Media, Presse & Öffentlichkeitsarbeit:
Referat Mobilität:
2.3. Arbeitskreise
3. Anträge
3.1. Antrag zum Thema Bildungsgerechtigkeit: Förderung ArbeiterKind.de (An Tang)
3.2. Hinwirken des Vorstands der Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg auf Änderung §65a Absatz 6 LHG zur Möglichkeit mehrere Vertreter*innen als beratende Stimme zu entsenden
Antragstext: Der Vorstand der Landestudierendenvertretung möge darauf hinwirken, dass der §65a (6) LHG dahin gehend geändert wird, dass mehrere Vertreter*innen als beratende Stimme durch die Studierendenschaft entsendet werden können.
Begründung: Aktuell können Studierendenschaften aus BaWü nur eine*n Vertreter*in nach §65a (6) LHG BaWü entsenden. Der Antrag wurde absichtlich in der Anzahl offen formuliert, da die Anzahl auf die Bedürfnisse der Studierendenschaft anzupassen ist. Diskussionspunkt: Eventuell kann man das auch durch die Grundordnung der Hochschule selber bestimmen lassen?
Auszug: "§65a (6) LHG: Die Organe der Studierendenschaft haben das Recht, im Rahmen ihrer Aufgaben Anträge an die zuständigen Kollegialorgane der Hochschule zu stellen; diese sind verpflichtet, sich mit den Anträgen zu befassen. Die Studierendenschaft kann nach Maßgabe ihrer Organisationssatzung jeweils eine Vertreterin oder einen Vertreter benennen, die oder der an allen Sitzungen des Senats und des Fakultätsrats mit beratender Stimme teilnehmen kann."
4. Wahlen
keine Kandidaturen eingegangen
5. Verschiedenes
Die Sitzung wurde um XX:XX geschlossen.