Was muss alles geregelt werden
Die Führung der finanziellen Angelegenheiten der Landesstuderendenvertretung unterliegt der Zuständigkeit des Vorstands.
Die Landesstudierendenvertretung arbeitet in finanziellen Angelegenheiten mit dem Förderverein der Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg zusammen.
Die Beiträge richten sich nach der Anzahl der Stimmen der jeweiligen Hochschule nach §4 der Satzung.
(Klein < 1000 Mittel 1000 - 5000 Groß = > 15.000 Studis)
Var 1: Beitrag = Studigrenze/10 → klein 100, Mittel 500, Groß 1.500 im Jahr? → wieviel im Jahr Haushalt?
Var 2: Beitrag = Anzahl Studierende / 10 (5x große Hochschulen ü1500)
? was ist mit der DHBW? Stimmrechtlich eine Studivertretung, sonst ca. 10 Studischaften → Begrifflichkeiten wichtig, aus LHG abzuleiten! Klären, was passiert, wenn eine Studischaft nicht zahlt und v. A. auf welcher rechtlichen Grundlage!