Was muss alles geregelt werden


Die Führung der finanziellen Angelegenheiten der Landesstuderendenvertretung unterliegt der Zuständigkeit des Vorstands.

Die Landesstudierendenvertretung arbeitet in finanziellen Angelegenheiten mit dem Förderverein der Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg zusammen.


Die Beiträge richten sich nach der Anzahl der Stimmen der jeweiligen Hochschule nach §4 der Satzung.

(Klein < 1000 Mittel 1000 - 5000 Groß = > 15.000 Studis)

Var 1: Beitrag = Studigrenze/10 → klein 100, Mittel 500, Groß 1.500 im Jahr? → wieviel im Jahr Haushalt?

Var 2: Beitrag = Anzahl Studierende / 10 (5x große Hochschulen ü1500)

? was ist mit der DHBW? Stimmrechtlich eine Studivertretung, sonst ca. 10 Studischaften → Begrifflichkeiten wichtig, aus LHG abzuleiten! Klären, was passiert, wenn eine Studischaft nicht zahlt und v. A. auf welcher rechtlichen Grundlage!