Beginn der Sitzung: 20:30 Uhr
Ende der Sitzung: 22:00 Uhr
1. Aktuelles
Keine neuen Hürden für ausländische Studierende durch 3G Bundesverband ausländischer Studierender (BAS) fordert kostenfreie Corona-Tests für ausländische Studierende, die mit in Deutschland nicht zugelassenen Impfstoffen geimpft wurden. Das kommende Wintersemester wird an den Hochschulen wieder überwiegend in Präsenz unter Durchsetzung der 3G-Regeln stattfinden. Der BAS begrüßt dies grundsätzlich bei Einhaltung der entsprechenden Schutz- und Hygieneregelungen sowie der Vermeidung unbilliger Härten. Viele ausländische Studierende, die ein Studium in Deutschland aufnehmen, haben sich in ihren Heimatländern impfen lassen. Teilweise sind die Impfstoffe in Deutschland jedoch nicht zugelassen. „Aus diesem Grund gelten ausländische Studierende, die mit solchen Impfstoffen geimpft wurden, als ungeimpft“, erläutert Fabian de Planque, Vorstandsmitglied des BAS. De Planque drückt seine Hoffnung aus, dass die STIKO zeitnah eine Empfehlung dazu abgeben kann, wie in Fällen zu verfahren ist, in denen eine Impfung mit nicht-PEI-gelisteten Impfstoffen vorliegt und wie der Nachweis eines vollständigen Impfschutzes erfolgen kann. „Sollte keine umgehende Empfehlung der STIKO ausgesprochen werden, bedeutet das“, so de Planque weiter, „dass ausländische Studierende regelmäßig negative Tests nachweisen müssen.“ Diese Tests werden gerade zu Beginn der Vorlesungszeit an den Hochschulen Mitte Oktober jedoch kostenpflichtig. Der BAS warnt davor, dass die von den ausländischen Studierenden unverschuldete Situation zu weiteren Hürden für den Zugang zur Hochschule und den Lehrveranstaltungen führen würde. Es wäre den Studierenden, die eine Impfung nicht verweigern und meist nur über geringe finanzielle Mittel verfügen, nicht zuzumuten, wöchentlich die Kosten für mehrere Tests zu tragen. Der BAS fordert daher kostenfreie Corona-Tests für ausländische Studierende, die bereits mit einem nicht anerkannten Impfstoff geimpft sind bzw. in ihrem Herkunftsland keinen Zugang zur Impfung hatten und auf eine Empfehlung der STIKO zum weiteren Vorgehen warten müssen. Dies muss gelten, bis sie ein medizinisch unbedenkliches Impfangebot erhalten haben und wahrnehmen konnten bzw. bis ihre erhaltenen Dosen als vollständiger Impfschutz anerkannt werden. Ebenfalls ausländische Studierende, die in ihren Ländern noch kein Impfangebot erhalten haben, sollen die Möglichkeit eines Impfangebotes erhalten. Bis zum vollständigen Impfschutz sollen die Corona-Tests für diese Studierenden kostenfrei sein. |
2. Berichte
3. Vorstandsarbeit
4. Veranstaltungen und Anfragen
Wie steht ihr zur Impfstoffanerkennung bzw. wie kann man den Ein Studi in Freiburg möchte gegen BaWü Studiengebühren von 1.500€ für (6) Von der Gebührenpflicht nach § 3 werden Studierende mit einer Aufenthaltsgestattung nach § 55 Absatz 1 Asylgesetz, die eine Staatsangehörigkeit eines Herkunftslandes besitzen, das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf der Grundlage der Bekanntgabe des Bundesinnenministeriums am 1. Juli eines Jahres für das folgende Herbstsemester beziehungsweise Wintersemester und am 1. Januar eines Jahres für das folgende Frühjahrssemester beziehungsweise Sommersemester mit einer Schutzquote von 50 Prozent oder mehr bewertet wurde, befreit; das Wissenschaftsministerium wird die Hochschulen unterrichten, welche Länder das sind.
Habt ihr dazu mehr Infos oder könntet ihr euch vorstellen die Klage mit |
5. Nächste TelKo
6. Sonstiges