Anwesend: Jolanda Lehmann, Tobias Nerz, Charlotta Wallentin, Chris Behrmann, Andreas Bauer

Finanzierung: FinO getrennt, damit wir uns damit die GO nicht zerschießen. Dann kann man diese getrennt machen.

Sätze zur FinO noch allgemeiner schreiben, damit man nicht eingeschränkt wird.

Z.B. " Es muss ein Haushaltsplan erstellt werden, unter anderem: " (Fahrtkosten für das Präsidium/ AK Sprecher*innen etc)

Salvatorische Klausel ist vmt unnötig, muss man nochmal drüber schauen!

Außerkrafttretensregel? Brauchen wir das?

Amtszeiten müssen besser definiert werden (Tod etc.)

Referate und AKs zusammenlegen? Viele Aufgaben sind sehr gleich. AKs sind halt eher autonom, Refs näher am Präsi → Lassen wir so getrennt. Vielleicht näher definieren?

Darf man die Schlichtungskommision so definieren? → Ja ist eher eine verwaltende Funktion.

SchliKo weniger ehemalige Sprecher*innen (mind 1 max. ?), aktueller Studierende. Amtszeiten müssen noch definiert werden! Befangenheit muss geklärt werden

Haushalts und Kassenkontrollausschuss muss auch eine max. Anzahl an Menschen haben.

Gelten für die LAK überhaupt die Rechte wie für eine Studierendenschaft? Unterliegen wir der Rechtsaufsicht des MWK? → Fragen nicht nach und halten uns möglichst gut an die Regeln, das MWK braucht sonst ewig

Trennung zwischen Legislative und Exekutive Leitung? → Befürchtung ist, dass man nicht genug Menschen für die Aufgaben findet. Sitzungsleitung durch ausrichtende Hochschule ist blöd weil sich die Leute erst einlesen müssen. Kompromiss: Sitzungsleitung fest gewählt und für die Durchführung der Sitzung verantwortlich, ausrichtende Hochschule ist unterstützend für Sitzungsleitung und Hausrecht da. Falls keiner Sitzungsleitung machen will, kann das an die Exekutive abgegeben werden.

Hürde für Änderungen der GO etc mit qualifizierter Mehrheit statt 2/3 aller Studierendenschaften

Ist der Punkt mit den Untergruppen überhaupt notwendig? → Muss nochmal diskutiert werden

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