Nur als Grundlage, bisher nicht genehmigt.

1. Rahmenhygienekonzept Lernräume und offene Lernbereiche

Autor*innen: Christopher Behrmann, Matthias Ehrhardt und Charlotta Wallentin (stuvus - Studierendenvertretung Universität Stuttgart)

Stand:  

1.1. Allgemeines

Um die Studierbarkeit und eine gute Prüfungsvorbereitung zu gewährleisten, sollten die Lernräume und PC-Pools unter Berücksichtigung der Abstands- und Hygienebestimmungen wieder zugänglich gemacht werden. Dabei ist das Hygienekonzept der Universität Stuttgart einzuhalten. In den nachfolgenden Kapiteln werden die notwendigen Maßnahmen und Zuständigkeiten erläutert. Dieses Rahmenhygienekonzept muss für jeden Raum um eine spezifische Zusammenstellung ergänzt werden. Ein Muster ist dem Rahmenkonzept angehängt. Das Hygienekonzept wurde gemäß den aktuell gültigen Vorgaben erstellt. Es wird regelmäßig auf Aktualität geprüft und bei Verschärfung der Vorgaben angepasst. Die Anpassung wird der Stabsstelle Sicherheitswesen für die Überprüfung vorgelegt. Verantwortlich hierfür ist das Institut bzw. die Einrichtung, die das Konzept erstellt hat.

1.2. Vorbereitende Maßnahmen

Um den Abstandsregelungen und Hygienevorschriften genüge zu leisten, müssen verschiedene Maßnahmen umgesetzt werden.

Die notwendigen Maßnahmen sind nachfolgend aufgelistet:

1.2.1. Personenanzahl

Maximale Personenanzahl für den Lernraum bzw. offenen Lernbereich wird auf die in der Anlage festgestellte Personenzahl festgelegt.

Folgende Maßnahmen werden getroffen:

  • Die Anzahl Stühle wird auf die jeweilig oben festgesetzte Anzahl reduziert und die Standorte markiert.
  • Zwischen den Lernplätzen wird ein Abstand von mindestens 1,5m eingehalten.
  • Aufstellung von Trennwänden durch Dezernat 6, an den Doppeltischen.
  • Die Lernplätze werden abgeklebt.
  • Wenn notwendig wird eine Skizze angehängt.

1.2.2. Dokumentationspflicht

Die Dokumentation der Anwesenheit erfolgt durch ein Online-Tool in ILIAS.

  • Es gibt maximal vier Slots pro Tag: 8:00-11:45 Uhr; 12:00-15:45 Uhr; 16:00-19:45 Uhr; 20:00-23:45 Uhr (nach Reinigungsfensterfestlegung anzupassen). Die Pausen zwischen den Schichten werden zum Wechsel der Personen genutzt.
  • Dies erfüllt gleichzeitig die Niederschrift der Anwesenden.
  • Es darf nur für die eigene Person gebucht werden. Nur Mitglieder der Universität Stuttgart haben das Recht, die Lernräume zu nutzen.
  • Für klassische Lernräume hat sich eine vorherige Anmeldung als gutes Mittel zur Reduktion des Personenaufkommens erwiesen.

Alternativ kann eine im Anhang festgelegte Dokumentationsvariante gewählt werden (zum Beispiel cactUS oder auszufüllende Zettel)

1.2.3. Wegekonzept

  • Es herrscht (wo möglich) Einbahnstraßenverkehr.
  • Die Wegeführung, wenn notwendig, erfolgt durch temporäre Bodenmarkierungen. Auch Ein- und Ausgang werden kenntlich gemacht.
  • Auf Verkehrswegen und -flächen im Lernraum muss eine medizinische Maske vorzugsweise zertifiziert nach DIN EN 14683:2019-10 oder FFP2/KN95/N95 oder vergleichbarer Standardgetragen werden. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung am Lernplatz wird im Anhang geregelt.

In Lernbereichen in großen Verkehrsbereichen (z.B. Foyers, Treppenhäuser) gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinische Maske vorzugsweise zertifiziert nach DIN EN 14683:2019-10 oder FFP2/KN95/N95 Maske oder vergleichbarer Standard.

1.2.4. Reinigung/Desinfektion

  • Die Beauftragung der Reinigungsfirmen für den erhöhten Reinigungsbedarf erfolgt durch Dezernat 6.
  • Die Nutzenden haben vor und nach der Benutzung die Tische mit den bereitgestellten Reinigungsmaterialien zu reinigen.
  • Durch das Dezernat 6 werden an den Ein- und Ausgängen des Lernraums Desinfektionsmittelspender mit Flächendesinfektionsmittel oder Reinigungsmitteln zur Reinigung der Arbeitsplätze aufgestellt.
  • Die Waschbecken in den angrenzenden Toiletten werden mit Seife und Einmalhandtüchern ausgestattet.

1.2.5. Einschränkung der Öffnungszeiten

  • Die Öffnungszeiten des Lernraums werden auf 8:00 bis 24:00 Uhr eingeschränkt.
  • Die Einschränkung der Öffnungszeit wird durch technische Maßnahmen und durch Dezernat 6 oder eine von ihr beauftragten Firma kontrolliert und umgesetzt.

1.2.6. bauliche Maßnahmen

In Abstimmung und in Kooperation mit D6 wird überflüssiges Mobiliar entfernt und weitere temporäre bauliche Maßnahmen (siehe Anhang) durchgeführt.

1.2.7. Informationen

  • Aushang der universitären Hygienehinweise ergänzt durch lernraumspezifische Hinweise (Wege-Plan, Hinweise zu dem Desinfektionsmittelspender und dem Waschbecken)
  • mehrfacher Aushang der Anweisungen zur Reinigung des Lernplatzes bei Betreten und Verlassen

1.2.8. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten

  • D6 ist zuständig für die Organisation der Reinigungsfirma und Security, für die Bereitstellung und Auffüllung der Reinigungsmaterialien
  • stuvus ist zuständig für die Erstellung der Schichten im ILIAS-Buchungstool. Alternativ wird die im Anhang genannte Variante umgesetzt.
  • Für die Kontrolle und Umsetzung der Maßnahmen im betrieblichen Ablauf sorgt die Universität durch Einsatz von Mitarbeitenden oder durch die Beauftragung einer Firma und der Reinigungsfirma.
  • Sollte eine Rückverfolgung notwendig werden, wird dieser Prozess von einer vom Kanzler beauftragten Person angestoßen.
  • Die Daten liegen auf Servern der Universität. stuvus hat im Rahmen der Erstellung der Schichten lediglich Zugriff auf Namen und Zeiten.
  • Die Anwesehenheitsdokumentation wird über CACTUS sichergestellt.

1.3. Maßnahmen während des Betriebs

  • Betreten des Lernraums ist nur mit vorheriger und erfolgreicher Buchung, Anmeldung oder Reservierung gestattet.
  • Der Lernraum wird täglich vom Reinigungsdienst gereinigt, dies beinhaltet das Abwischen der Tische.
  • Bei Bedarf werden die Desinfektionsmittel-/Reinigungsmittelspender aufgefüllt. Dies geschieht durch das Dezernat 6.
  • Vor und nach der Nutzung eines Lernplatzes muss dieser durch die nutzende Person gereinigt werden
  • Wenn der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann muss eine medizinische Maske vorzugsweise zertifiziert nach DIN EN 14683:2019-10 oder FFP2/KN95/N95 oder vergleichbarer Standard getragen werden.
  • Die Lüftungsanlage muss, wenn vorhanden, während der Öffnungszeiten eingeschaltet sein. Umluftanteile und Luftwechselrate sind im Anhang aufgeführt.
  • Die Steuerung der Lüftungsanlage, wenn vorhanden, erfolgt durch das Dezernat 6.


2. Anhang

Es handelt sich um folgenden Bereich/Lernraum (Adresse, Raumnummer):





1. Um welche Art an Lernplätzen handelt es sich? (zutreffendes bitte ankreuzen)

xLernraum

offener Lernbereich


2. Gilt die Maskenpflicht auch am Lernplatz? (zutreffendes bitte ankreuzen)

x (medizinische Maske vorzugsweise zertifiziert nach DIN EN 14683:2019-10 oder FFP2/KN95/N95 oder vergleichbarer Standard)Ja (insb. bei offenen Lernbereichen)

Nein


3. Die Anzahl der Lernplätze wird auf


Plätze festgesetzt.


4. Welches Buchungstool wird verwendet? Wie erfolgt die Niederschrift der Kontaktdaten?

ILIAS wird zur Buchung verwendet.

CACTUS wird zur Kontakdatenerfassung verwendet.


5. Wie werden die Zeitslots festgelegt? (Standardmäßig: 3:45h Schichten, 4 Slots)




6. Ist eine Lüftungsanlage vorhanden? -noch zu prüfen


Ja

Spezifikationen (Umwälzrate, Luftwechselrate):


Nein

welche anderen Maßnahmen zum Luftaustausch werden getroffen:

7. Gibt es weitere bauliche Maßnahmen?




8. Wird eine Skizze/ ein Lageplan des Bereiches angefertigt und eingereicht?


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