Übersicht
1. Gemeinsame Bearbeitung an den Neuerungen des Positionspapiers
7) Lehrer:innenausbildung in einem Guss
Wir fordern, dass Studierende des Lehramts ihr Studium trotz Übergänge (Bachelor- Master, Master-Referendariat) lückenlos und reibungslos absolvieren können!
Studierende, welche in Baden-Württemberg einen lehramtsbezogenen Studiengang wählen müssen die Möglichkeit haben ihre Ausbildung zur Lehrkraft lückenlos und reibungslos zu erhalten. Studierende in einem lehramtsbezogenen Bachelor-Studium sollen ohne Umwege ihren lehramtsbezogenen Master-Studiengang und folgend das Referendariat absolvieren können, da sie sowohl mit einem Bachelor of Education als auch Master of Education nicht berufsbefähigt sind. Deswegen fordern wir eine bessere Abstimmung zwischen den zwei Übergängen im Lehramtsstudium. Dies bedeutet nicht, dass die Unterteilungen von Bachelor, Master und Referendariat aufgehoben werden, sondern dass Studierende, welche das Berufsziel Lehramt anstreben, dies auch ohne Umwege erreichen können.
Konkret müssen hierfür genug Master-Plätze vorhanden sein, damit alle Studierende die Möglichkeit erhalten ihr Studium zu beenden, um in den Vorbereitungsdienst zu gehen. Es ist unverantwortlich, Studierenden, die mit dem Ziel einer vollständigen Lehramtsausbildung bereits in selbiger einen kompletten Bachelorstudiengang absolviert haben, den Anspruch und Platz auf diese Vollständigkeit der Ausbildung zu verweigern, und sie gleichzeitig für das Lehramt nicht berufsqualifizierenden Abschluss im Stich zu lassen. Dies ist vor allem in Anbetracht der Tatsache nicht nachvollziehbar, da bereits eine Garantie für einen Referendariatsplatz vorhanden ist, welches wir weiterhin stark befürworten, während keine Garantie besteht nach dem Bachelor of Education auch seinen Master of Education in seinen Fächern absolvieren zu können. Dies hinterlässt die Studierenden mit dem Ziel des Lehrberufs ohne berufsbefähigenden Abschluss. Es sollte nicht das Ziel der Politik sein ihre zukünftigen Lehrer:innen nach einem Drittel der Ausbildung berufsunfähig zu lassen. Somit müssen genügend Masterplätze an den Hochschulen für alle Fächer vorhanden sein, besonders in Anbetracht von Hochschulwechsler:innen und eventueller Verzögerung im Bachelor, sodass alle Studierenden mit abgeschlossenem Bachelor of Education und Berufsziel Lehramt ohne Lücken und Wartezeiten also „in einem Guss“ zum Abschluss ihrer Berufsausbildung gelangen können.
Um des Weiteren die Übergänge in lehramtsbezogenen Studiengängen zu erleichtern muss es die Möglichkeit geben, das Masterzeugnis nach dem Beginn des Referendariats nachzureichen. Das hat den Hintergrund, dass ein Beginn des Referendariats nur einmal im Schuljahr möglich ist und damit Absolvent:innen, deren Masterstudium nicht mit dem Sommersemester endet, durch eine zeitliche Lücke in der Ausbildung benachteiligt sind. Diese Option würde es erleichtern, das Referendariat direkt im Anschluss an das Studium zu beginnen. Es existieren bereits ähnliche Regelungen in Bezug auf den Übergang vom Bachelor zum Master, an denen man sich bei der Ausgestaltung orientieren kann.
Wir wollen ebenfalls darauf hinweisen, dass in Baden-Württemberg das Referendariat im Gegensatz zu anderen Bundesländern nur im Februar angetreten werden kann. Somit müssen Studierende, die das Studium nach dem Sommersemester abschließen, ein halbes Jahr warten, um den Vorbereitungsdienst antreten zu können. Der Beginn des Referendariats sollte deshalb zwei Mal pro Jahr möglich sein, um allen Studierenden einen reibungslosen Übergang vom Master zum Referendariat zu gewähren und Verzögerungen in der Studiendauer zu vermeiden. Es sollte auch im Sinne der Politik sein die zukünftigen Lehrer:innen so reibungslos und schnell wie möglich auszubilden, um diese in den Schuldienst schicken zu können.
Mit all den genannten Problemen und holprigen Übergängen wird es Studierenden des Lehramts erschwert das Studium lückenlos und reibungslos abschließen zu können. Somit fordern wir hier eine bessere Ausgestaltung und Vereinheitlichung der Übergänge in allen lehramtsbezogenen Studiengängen!
Vergleichswert: Auszug aus dem "alten" Positionspapier
7) Masterplatzgarantie
Wir fordern eine Garantie, dass Lehramtsstudierende mit dem erfolgreichen Absolvieren des Bachelors den festen Anspruch auf einen Masterstudienplatz haben!
Studierende, die in Baden-Württemberg einen Bachelor in einem lehramtsbezogenen Studiengang absolviert haben, müssen einen Anspruch auf einen Masterstudienplatz haben, welcher der im Bachelor gewählten Schulart und Fächerkombination entspricht. Es ist unverantwortlich, Studierenden, die mit dem Ziel einer vollständigen Lehramtsausbildung bereits in selbiger einen kompletten Bachelorstudiengang absolviert haben, den Anspruch auf diese Vollständigkeit der Ausbildung zu verweigern, und sie gleichzeitig mit einem für das Lehramt nicht berufsqualifzierenden Abschluss im Stich zu lassen.
Desweiteren sollten an den Hochschulen nicht nur die gleiche Anzahl an Master- wie angebotenen Bachelorstudienplätzen, sondern in Anbetracht der Hochschulwechsler*innen und eventueller Verzögerungen im Bachelor eine höhere Anzahl zur Verfügung gestellt werden.
8) Referendariat
Wir fordern eine Garantie auf einen Referendariatsplatz sowie eine bessere Gestaltung der Übergänge!
a. Mit dem Verweis auf die Vollständigkeit der Ausbildung und die Tatsache, dass erst das bestandene Referendariat zum Lehrberuf qualifiziert, fordern wir außerdem die Garantie für einen Referendariatsplatz in Baden-Württemberg. Diese Garantie soll den Absolvent*innen des Master of Education zugesichert werden. Diese Forderung halten wir für absolut notwendig.
b. Unabhängig davon muss es die Möglichkeit geben, das Masterzeugnis nach dem Beginn des Referendariats nachzureichen. Das hat den Hintergrund, dass ein Beginn des Referendariats nur einmal im Schuljahr möglich ist und damit Absolvent*innen, deren Masterstudium nicht mit dem Sommersemester endet, durch eine zeitliche Lücke in der Ausbildung benachteiligt sind. Diese Option würde es erleichtern, das Referendariat direkt im Anschluss an das Studium zu beginnen. Es existieren bereits ähnliche Regelungen in Bezug auf den Übergang vom Bachelor zum Master, an denen man sich bei der Ausgestaltung orientieren kann.
In Baden-Württemberg kann das Referendariat im Gegensatz zu anderen Bundesländern nur im Februar angetreten werden. Somit müssen Studierende, die das Studium nach dem Sommersemester abschließen, ein halbes Jahr warten, um den Vorbereitungsdienst antreten zu können. Der Beginn des Referendariats sollte deshalb zwei Mal pro Jahr möglich sein!
2. Meeting am 03.04.2021
12:00 Uhr
Meetingraum: https://bbb.stura.uni-heidelberg.de/b/and-fzy-yk4
Moderation | Deleted User (PH Karlsruhe) |
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Protokoll | Gina Blick (Uni Konstanz) |
Anwesende | Andreas Bauer (LaStuVe-Präsidium, HS Mannheim)Selina Dittrich (Uni Stuttgart), Mona Herrmanns (HMDK Stuttgart), Felicitas Nettels (Uni Heidelberg), Jakob Reineck (Uni Freiburg) |
2.1. Agenda
2.1.1. Begrüßung
2.1.2. Berichte
2.1.3. E-Mail StuPa PH Heidelberg 02.02.2021: Verschiebung Examensprüfung wegen Lockdown und Bibliotheksschließungen
Mail von Herr Kilb:
Sehr geehrte Frau Meier, sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Bibliotheksschließungen während der Staatsexamensprüfungen. Wir haben Ihr Anliegen mit dem Kultusministerium besprochen. Nach Kenntnis des Kultusministeriums konnten vor Ort zwischen den Außenstellen des Landeslehrerprüfungsamts und den betroffenen Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten in solchen Einzelfällen Lösungen gefunden werden, sofern Hochschulbibliotheken bedingt durch die Corona-Pandemie geschlossen waren/werden mussten. Beispielsweise wurden Prüfungen um einen Zeitraum verschoben, der der Dauer der Schließung der Hochschulbibliotheken entsprach. Da der nächste Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg erst im Frühjahr 2022 beginnt, spricht auch unter diesem Gesichtspunkt nichts gegen eine Verschiebung der Prüfungen um wenige Wochen.
Die betroffenen Studierenden können sich an die für sie zuständige Außenstelle des Landeslehrerprüfungsamts (LLPA) wenden:AK Lehramt
· PH Heidelberg, Leitung der Außenstelle des LLPA für Grund-, Haupt- und (Werk-)Realschulen: Herr Prof. Dr. Guido Pinkernell, 06221 477-567, pinkernell@ph-heidelberg.de.
· PH Heidelberg, Leitung der Außenstelle des LLPA für Sonderpädagogik: Frau Prof. Dr. Karin Terfloth, 06221 477-197, terfloth@ph-heidelberg.de.
· Für die Wissenschaftliche bzw. Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien an den Universitäten Freiburg und Konstanz ist der Leiter der Außenstelle des LLPA am Regierungspräsidium Freiburg zuständig: Herr Winfried Stein, 0761 208-6233, winfried.stein@rpf.bwl.de.
Für die Prüfungen wünsche ich den Kandidatinnen und Kandidaten alles Gute und viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Kilb
→ Weiterleiten an die PH Heidelberg und Tabea für Feedback dazu, inwiefern es wirklich so abgelaufen ist oder nicht
2.1.4. weiteres Vorgehen mit dem Positionspapier
→ Beispiel: Freiburg fehlen 7 Fächer als Erweiterungsfächer
Umstellung Punkt 1
2.1.5. To Dos
- Entwürfe für das Positionspapier aufs Wiki packen und editieren, kommentieren, ... bis nächstes Mal.
- Übernächste LAK die Änderungen des Positionspapier auf die LAK bringen.
- Bibliothekenschließung Rückmeldung der Staatsexamen.
- Abwarten weiter um beim KM nachzufragen
- Lehramtsverteiler Uni Stuttgart hinzufügen: fachschaft_lehramt@pse-stuttgart-ludwigsburg.de
- Sophia Doodle für die nächste Sitzung
2.1.6. Offene Besprechungsrunde
- Datenschutz (https://lastuve-bawue.de/stellungnahme-zu-datenschutz-an-hochschulen/)
- Einladung zum AK Meeting Kick-Off
3. Meeting am 27.02.2021
12:00 Uhr
Meetingraum: https://bbb.stura.uni-heidelberg.de/b/and-fzy-yk4
Moderation | Sophia Meier |
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Protokoll | Gina Blick |
Anwesende |
3.1. Agenda
3.2. 1. Begrüßung
3.3. 2. Berichte
-> Info an Ines Schröder und Lea Dürr per Email schreiben
3. Besuch Herr Stürner Uni Konstanz Vertreter der Rektor*innenkonferenz BaWü
4. weiteres Vorgehen mit dem Positionspapier
To Dos
5. Offene Besprechungsrunde