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  1. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Sprecher*innen, zwei Beisitzer*innen und eine*n Schatzmeister*in in den Vorstand. Dabei soll von den zwei Sprecher*innenposten und den zwei Beisitzer*innenposten jeweils mindestens die Hälfte durch eine FIT*-Person (Frauen, Inter- oder Transgenderperson) besetzt werden. Wenn sich keine FIT*-Person als Sprecher*in findet, sollte ein anderer Posten im Vorstand durch eine FIT*-Person besetzt sein. Wenn auch dieser Posten offen bleibt wird der Posten per offener Wahl bestimmt.

  2. Der Vorstand vertritt die Grüne Hochschulgruppe Stuttgart gegenüber der Öffentlichkeit. Er ist gehalten, dieses Mandat im Sinne der gesamten Gruppe auszuüben und muss auf Nachfrage der Mitgliederversammlung Rechenschaft ablegen. Er kann durch eine absolute Mehrheit einer Mitgliederversammlung durch Neuwahlen abgewählt werden.

  3. Der Vorstand darf redaktionelle Satzungsänderungen eigenmächtig vornehmen und muss in diesem Fall auf der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung darüber berichten.

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