Versionen im Vergleich

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(1) Die LAK besteht aus den Delegierten der einzelnen Studierendenschaften und dem Präsidium. Der Delegiertenstatus ist durch die Studierendenschaft zu bestimmen und der Sitzungsleitung mitzuteilen.

Variante 1:

(2) Die LAK beschließt in einfacher Mehrheit nach dem Grundsatz der degressiven Proportionalität. Hierbei besitzt jede Studierendenschaft mindestens eine Stimme, die maximale Stimmanzahl beläuft sich auf vier Stimmen. Die genaue Stimmanzahl richtet sich hierbei nach der untenstehenden Tabelle. 

Der Beschluss wird anhand einer Abstimmung gefasst, hierbei kann die Studierendenschaft ihre Stimmen aufteilen.

Es kann eine Ja-, Nein- oder Enthaltungs-Stimme abgegeben werden. Übersteigt die Anzahl der Enthaltungen in einer der Mehrheiten jene der übrigen abgegebenen Stimmen, so ist der Antrag oder der/die Bewerber*in mit Enthaltungsmehrheit abgelehnt. Bei Stimmengleichheit in einer der beiden Mehrheiten ist der Antrag ebenfalls abgelehnt.

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≥15.000

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Variante 2:

(2) Die LAK beschließt in einfacher Mehrheit nach dem Grundsatz der degressiven Proportionalität. Hierbei besitzt jede Studierendenschaft mindestens eine Stimme, die maximale Stimmanzahl beläuft sich auf vier Stimmen. Die genaue Stimmanzahl richtet sich hierbei nach der untenstehenden Tabelle. 

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(3) Die LAK ist beschlussfähig, wenn die Sitzung ordnungsgemäß einberufen ist und 10 Mitglieds Studierendenschaften vertreten Studierendenschaften vertreten ist. Waren zwei Sitzungen in Folge nicht beschlussfähig, kann die Verfahrensordnung Abweichungen formulieren. Die Beschlussfähigkeit ist zu Beginn jeder Sitzung festzustellen und auf Antrag zu überprüfen.

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