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(4) Die LAK ist beschlussfähig, wenn die Sitzung ordnungsgemäß einberufen ist und mindestens ein Viertel der Mitglieds-Studierendenschaften vertreten ist. Waren zwei Sitzungen in Folge nicht beschlussfähig, kann die Verfahrensordnung Abweichungen formulieren. Die Beschlussfähigkeit ist zu Beginn jeder Sitzung festzustellen und auf Antrag zu überprüfen.

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(9) Eine außerordentliche Sitzung ist einzuberufen wenn

a) fünf Mitglieds-Studierendenschaften dies verlangen oder

b) das Präsidium dies

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beschließt.

(10) Nach Zugang des Antrages nach Absatz 9 hat das Präsidium die außerordentliche Sitzung der LAK innerhalb der nächsten drei Wochen einzuberufen.
Abweichend von Absätzen 1 und 3 genügt eine Einladungsfrist von einer Woche.

§ 5 Präsidium

(1) Die LAK wählt eine*n Präsident*in und maximal zwei Stellvertreter*innen einzeln und mit absoluter Mehrheit in einer geheimen Wahl. Diese haben die Aufgabe den Ablauf der LAK zu koordinieren, die Sitzungen zu leiten und die Verfahrensordnung umzusetzen. 

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(3) Die Mitglieder des Vorstands werden einzeln in geheimer Wahl mit der absoluten Mehrheit der anwesenden Studierendenschaften gewählt. Wiederwahl ist möglich. Eine Nachwahl während der laufenden Amtszeit ist möglich. Die Amtszeit der Nachgewählten endet mit der laufenden Amtsperiode.

(4) Kandidierende müssen an einer baden-württembergischen Hochschule eingeschrieben sein. Die Studierendenschaft des/der Kandidierenden hat das Recht auf eine Stellungnahme. Die Mitglieder der LAK haben das Recht die Kandidierenden einzeln oder gemeinsam zu befragen und sich vertraulich mit den anderen Mitgliedern ohne die Anwesenheit der Kandidierenden über Kandidaturen zu beraten.

(5) Die Abwahl einzelner Mitglieder oder des gesamten Vorstands ist in geheimer Wahl mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder möglich, sofern eine Ankündigung auf der vorläufigen Tagesordnung stattgefunden hat. Sollte bis zu Beginn der neuen Amtszeit noch kein neuer Vorstand gewählt sein, so verlängert sich die Amtszeit des alten Vorstands bis zur Wahl eines Neuen.

(6) Der Vorstand bzw. die Sprecher*innen haben insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Vertretung der LaStuVe BW nach außen im Rahmen bestehender Beschlüsse;
  2. Koordination der Studierendenschaften zwischen den LAK-Sitzungen;
  3. Sicherstellung und Durchführung der Mitgliederbetreuung;Sitzungsleitung und Sicherstellung der Protokollführung.

Das Nähere regelt die Verfahrensordnung der LAK.

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