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Schlüssel

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(1) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei bis höchstens sechs Personen. Die Hälfte davon ist für Frauen* vorgesehen. Können diese nicht besetzt werden, können sie an verbleibende Bewerber vergeben werden. Es ist auf eine möglichst hohe Zahl an Präsidiumsmitglieder verschiedener Arten einen möglichst diversen Vorstand hinzuarbeiten.

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(2) Die Mitglieder des Vorstands führen die Bezeichnung Sprecher*in der LaStuVe BW und sind einzelvertretungsberechtigt.

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