Versionen im Vergleich

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Info

Auf dieser Seite findet ihr die Version der GO, die in der LAK am 27.02.2022 unterstützt wurde. Diese Version ist für die Konstituierung gedacht.


§ 1 Name und Aufgaben

(1) Die Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg (LaStuVe BW) ist nach § 65a Absatz 8 Satz 1 LHG die landesweite Interessenvertretung der Studierendenschaften der staatlichen und beigetretenen staatlich anerkannten Hochschulen.

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§ 4 Die Landes-ASten-Konferenz (LAK)

(1) Die LAK besteht aus den Delegierten der einzelnen Studierendenschaften und dem Präsidium. Der Delegiertenstatus ist durch die Studierendenschaft zu bestimmen und der Sitzungsleitung mitzuteilen.

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