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konstituierende Sitzung am Donnerstag 10.12. 16:00 Uhr

Kommentare & Meinungen

Konstantin zu §32a und b 4.HRÄG Online Prüfungen:

Die Art und Weise wie der Paragraph entstanden ist, ist zwar höchst bedenklich, weil es sehr kurzfristig kam und in keinster Weise mit uns besprochen war. Inhaltlich muss ich aber sagen, dass ich ihn echt gut finde. Ich finde es super wichtig, dass Online-Prüfungen freiwillig sind, keine Aufzeichnungen gespeichert werden dürfen und die Überwachung durch das Hochschulpersonal erfolgt. Auch dass die Onlineprüfung vor der Anmeldung angekündigt werden muss und die Studierenden über die Datenverarbeitung und Freiwilligkeit informiert werden finde ich sehr begrüßenswert.
Offen bleiben für mich folgende Fragen:

  1. Was bedeutet die Freiwilligkeit im Detail? Im Text steht, dass die Option auf Präsenprüfung das garantieren kann. Was machen aber Leute, die zur Riskikogruppe gehören (→Präsenz nicht möglich), aber auch keine Onlineprüfung machen möchten?
  2. Müssen Studierende ihren Bildschirm übertragen/Add-ons zur Überwachung installieren? Wie wird garantiert, dass diese Daten möglichst gering gehalten werden, in der EU bleiben (am besten sogar in der Uni) und schnell wieder gelöscht werden?
  3. Welche Daten werden genau verarbeitet? Muss man bspw. sein Zimmer zeigen, Bildschirm übertragen o.ä.?
  4. Was heißt, dass Prüfungen "in der Regel" vom Hochschulpersonal durchgeführt und überwacht werden? Heißt das, dass auch andere die Klausuren überwachen können?
  5. Wenn eine Prüfung abgebrochen wird, weil es technische Probleme gibt. Muss man dann bis zum nächsten Semester warten oder gibt es einen Ersatztermin?

Die Kritik vom DGB kann ich nur teilweise teilen. Racial Bias ist kein Problem, wenn keine aufgezeichneten Datan analysiert werden. Gleichberechtigung ist wichtig, aber wenn es eine Präsenz- und eine Onlineprüfung gibt kann man immer auch eine Präsenzprüfung schreiben, wenn man Nachteile befürchtet. Nervosität und Unsicherheit hat man sowohl in Präsenz- als auch in Onlineprüfungen.