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STOPPT § 62a! - Keine Einführung des Ordnungsrechts an Hochschulen in Baden-Württemberg


ÄA Andreas Bauer: "Die Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg setzt sich weiterhin dafür ein, dass das Ordnungsrecht keinen Eingang in das Landeshochschulgesetz findet. Im Falle einer Verankerung des Ordnungsrechts im Landeshochschulgesetz wirkt die Landesstudierendenvertretung in künftigen Gesetzgebungsverfahren im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf eine Streichung desselben hin."

Komplette Abschaffung der Studiengebühren


ÄA Andreas Bauer: "Die Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg setzt sich weiterhin im Einklang mit der bestehenden Beschlusslage für die Abschaffung jeglicher Studiengebühren in Baden-Württemberg ein, insbesondere die gegenwärtigen Gebühren für Nicht-EU/EWR-Studierende und Menschen in einem Zweitstudium. Sie wirkt darüber hinaus darauf hin, dass Verwaltungskostenbeiträge künftig nicht mehr erhoben werden. Im Rahmen dieses Auftrags arbeitet die Landesstudierendenvertretung mit anderen Interessenverbänden zusammen, sofern eine Kooperation nicht aus anderen Gründen ausgeschlossen ist."

Kostenzuschüsse für Bildungsangebote

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