Versionen im Vergleich

Schlüssel

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§ 5 Untergruppen der Landes-ASten-Konferenz (LAK)

Variante 1:

(1) Es können regionale und hochschulartspezifische Untergruppen der LAK gebildet werden.

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(1) Das Präsidium besteht aus zwei bis sechs Personen. Die Hälfte davon ist für Frauen* vorgesehen. Können diese nicht besetzt werden, können sie an verbleibende Bewerber vergeben werden. Es ist auf eine möglichst hohe Zahl an Präsidiumsmitglieder *innen verschiedener Arten hinzuarbeiten.

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(8) Die Sprecher*innen sind der LAK rechenschaftspflichtig. Sie haben die Delegierten bei jeder LAK-Sitzung umfassend über alle ihre Handlungen zu informieren. Dies gilt auch für die Umsetzung von Beschlüssen. Zum Ende einer jeden Legislatur ist zudem ein umfassender schriftlicher Rechenschaftsbericht bei der LAK einzureichen. Das neu gewählte Präsidium beantragt bei der ersten LAK-Sitzung der neuen Legislatur die Entlastung des Präsidiums der abgelaufenen Legislatur. Die Beantragung der Entlastung für das alte Präsidium durch das neue Präsidium darf nur beim Vorliegen gewichtiger Gründe versagt werden; gleiches gilt für die Erteilung der Entlastung durch das Legislativorgan.

§ 7 Rechtsform

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§ 8 Referate

(1) Das Präsidium wird in seiner Arbeit vom Finanzreferat unterstützt.

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