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Es kann eine Ja-, Nein- oder Enthaltungs-Stimme abgegeben werden. Übersteigt die Anzahl der Enthaltungen in einer der Mehrheiten jene der übrigen abgegebenen Stimmen, so ist der Antrag oder der/die Bewerber*in mit Enthaltungsmehrheit abgelehnt. Bei Stimmengleichheit in einer der beiden Mehrheiten ist der Antrag ebenfalls abgelehnt.
1-3000 Studis | 3000-15000 Studis | 15000+ Studis (bis 35000) |
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1 Stimme | 1 zusätzliche Stimme pro 4000 Studis | 1 zusätzliche Stimme pro 8000 Studis |
Variante 2:
(2) Die LAK beschließt in einfacher Mehrheit nach dem Grundsatz der degressiven Proportionalität. Hierbei besitzt jede Studierendenschaft mindestens eine Stimme, die maximale Stimmanzahl beläuft sich auf 7 Stimmen. Die genaue Stimmanzahl richtet sich hierbei nach Tabelle 2.
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