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§ 13 Weitere Ordnungen

Die LaStuVe BW ist berechtigt kann sich mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder der LAK neben der Geschäftsordnung und der Finanzvereinbarung weitere Ordnungen und Satzungen zu geben. Entwürfe dazu müssen mit der Einladung bereitgestellt werden und auf der vorläufigen Tagesordnung angekündigt werden.

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