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Am 19. November 2020 lud Wissenschaftsministerin Theresia Bauer zum Gespräch mit der Landesstudierendenvertretung über den §62a des neuen Landeshochschulgesetzes (LHG). In diesem Paragraf soll das Ordnungsrecht für Hochschulen, welches 2005 abgeschafft wurde, wiedereingeführt werden. Hochschulen können damit Strafen bis hin zur Exmatrikulation verhängen, wenn Studierende gegen Hausrecht verstoßen, Gewalt anwenden oder androhen, Straftaten oder sexuelle Belästigung begehen.

Die Landesstudierendenvertretung lehnt die Einführung des §62a weiter in seiner Gänze ab und hat dies auch in einer früheren Stellungnahme kundgetan.

In der derzeitigen Fassung kritisieren wir insbesondere:

  1. Aufhebung der Gewaltenteilung: Hochschulen werden übernehmen gleichzeitig judikative und exekutive Funktionen und können darüber hinaus den Ablauf des Verfahrens alleine bestimmen.
  2. Unklarheit des Gesetzes: Der Paragraf ist insgesamt uneindeutig formuliert und lässt viel Interpretationsspielraum, indem Begriffe nicht eindeutig bestimmt werden. Auch wird die Form des Verfahrens und die Zusammensetzung des Ordnungsausschussesden Hochschulen überlassen.
  3. Zusammensetzung des Ordnungsausschusses: Die Senate der Hochschulen entscheiden über die Zusammensetzung des Ordnungsausschuss. Es muss ein studentisches Mitglied geben, welches jedoch höchstwahrscheinlich in einer deutlichen Unterzahl in dem Gremium sein wird.

Wir haben unsere Kritikpunkte vorgetragen und mit Frau Bauer über mögliche Veränderungen diskutiert.

Wir bedanken uns für das Gespräch und sind gespannt auf weitere Anpassungen des Gesetzes.

Verschiedenes und Termine

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