Versionen im Vergleich

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Besprechung Entwürfe

LAK-Untergruppen

Alternativvorschläge:

Version 1:

Komplett streichen

Version 2:

Im Miro-Board

Finanzen

Version 1:

Die LaStuVe erhebt einen jährlichen Beitrag von allen Mitgliedsstudierendenschaften, die Summe dieser Beiträge muss dem jährlich von der LAK beschlossenen Haushaltsumfang entsprechen. Dieser Beitrag ist proportional zur Studierendenzahl der Studierendenschaft. Ausgenommen davon sind Studierendenschaften, die keinen Beitrag von ihren Studierenden erheben.

...

Weitere Posten können von der LAK beschlossen werden.
Der Haushalt wird im Sommersemester für das zukünftige Jahr beschlossen. Das Haushaltsjahr der LAK beginnt am 1. Januar eines Jahres und endet am 31. Dezember des Jahres. Sollte es im Sommersemester keine LAK geben, wird der gültige Haushalt fortgeschrieben. Nicht genutztes Geld wird ins Folgejahr übertragen.

Version 2:

Keine Finanzordnung, Finanzierung weiter über den Förderverein.

Präsidium

  • Stimmen aufteilen muss möglich sein

Quotierung

Vorschlag 1

(1) Das Präsidium besteht aus mindestens zwei bis sechs Personen. Auf eine quotierte Besetzung nach Geschlecht ist hinzuwirken.

Die Mitglieder des Präsidiums führen die Bezeichnung Sprecher*in der LaStuVe und sind einzelvertretungsberechtigt.

Vorschlag 2

(1) Das Präsidium besteht aus zwei bis sechs Personen. Die Hälfte davon ist für Frauen* vorgesehen. Können diese nicht besetzt werden, können sie an verbleibende Bewerber vergeben werden. Es ist auf eine möglichst hohe Zahl an Präsidiumsmitglieder*innen verschiedener Arten hinzuarbeiten.

Die Mitglieder des Präsidiums führen die Bezeichnung Sprecher*in der LaStuVe und sind einzelvertretungsberechtigt.

LAK-Stimmrecht

  • Beschlussfähigkeit: 1/4 (Frage) der Hochschulen (nicht Studis?)

...

  • Beschluss gültig, solang keiner anzweifelt?

Vorschlag 1

(2) Die LAK beschließt basierend auf zwei Kriterien, in denen jeweils eine einfache Mehrheit erreicht werden muss:

...

Es kann eine Ja-, Nein- oder Enthaltungs-Stimme abgegeben werden. Übersteigt die Anzahl der Enthaltungen in einer der Mehrheiten jene der übrigen abgegebenen Stimmen, so ist der Antrag oder der/die Bewerber*in mit Enthaltungsmehrheit abgelehnt. Bei Stimmengleichheit in einer der beiden Mehrheiten ist der Antrag ebenfalls abgelehnt.

Vorschlag 2

(2) Die LAK beschließt in einfacher Mehrheit nach dem Grundsatz der degressiven Proportionalität. Hierbei besitzt jede Studierendenschaft mindestens eine Stimme, die maximale Stimmanzahl beläuft sich auf 7 Stimmen. Die genaue Stimmanzahl richtet sich hierbei nach Tabelle 2. 

...

1-3000 Studis3000-15000 Studis15000+ Studis (bis 35000)
1 Stimme1 zusätzliche Stimme pro 4000 Studis1 zusätzliche Stimme pro 8000 Studis

Weiteres Vorgehen

  • AK-Sprecher finden → unter den Anwesenden eher schlecht
  • In zwei Wochen finales Treffen → entgültigen Entwurf (mit Abstimmungen für strittige Punkte) an die LAK geben
    • Sonntag  19:00 Uhr 
    • Dann auf nächster LAK Entscheidung

...