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- Komplett streichen → kein wirklicher Vorteil daran, das zusätzlich Formal zu definieren - können ja so weiter existieren wie bisher
- Zusätzliches Problem: Widersprüchliche Äußerungen der verschiedenen Untergruppen möglich
- Verfahren zur Gründung einer Untergruppe nicht definiert, GOs der Untergruppen können theoretisch in Konflikt mit der LAK GO treten.
Finanzordnung
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Variante 1:
- Grundsätzlicher Finanzbedarf? → muss geklärt werden
- Nutzung des Geldes für
- (25€-40€)
- IT-Infrastruktur
- LAK-Ausrichtung
- Reisekosten LAK / AK-Treffen
- Haushalt in LAK beschließen / festsetzen
- Finanzierung:
- Fester Beitrag pro Studi bei Studierendenschaften die Geld von Studis bekommen.
- Beitrag abhängig von Haushalt.
- Sonst 0€
- Fester Beitrag pro Studi bei Studierendenschaften die Geld von Studis bekommen.
- Geld einfordern? Wie?
Die LaStuVe erhebt einen jährlichen Beitrag von allen Mitgliedsstudierendenschaften, die Summe dieser Beiträge muss dem jährlich von der LAK beschlossenen Haushaltsumfang entsprechen. Dieser Beitrag ist proportional zur Studierendenzahl der Studierendenschaft. Ausgenommen davon sind Studierendenschaften, die keinen Beitrag von ihren Studierenden erheben.
Der Haushalt umfasst:
- IT-Infrastruktur
- LAK-Ausrichtung
- Reisekosten zur LAK
Weitere Posten können von der LAK beschlossen werden.
Der Haushalt wird im Sommersemester für das zukünftige Jahr beschlossen. Das Haushaltsjahr der LAK beginnt am 1. Januar eines Jahres und endet am 31. Dezember des Jahres. Sollte es im Sommersemester keine LAK geben, wird der gültige Haushalt fortgeschrieben.
Variante 2:
- Finanzordnung lassen, nur Förderverein und diesen transparenter machen.
Präsidium
Wahl
- Geheime Wahl
- Stimmrecht an allgemeines Stimmrecht der LAK gekoppelt
- bei Stimmrecht mit mehreren Stimmen bekommen entsprechenden Hochschulen mehrere Zettel
- Um geheime Wahl zu belassen Stimmen aufteilen möglich?
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Es kann eine Ja-, Nein- oder Enthaltungs-Stimme abgegeben werden. Übersteigt die Anzahl der Enthaltungen in einer der Mehrheiten jene der übrigen abgegebenen Stimmen, so ist der Antrag oder der/die Bewerber*in mit Enthaltungsmehrheit abgelehnt. Bei Stimmengleichheit in einer der beiden Mehrheiten ist der Antrag ebenfalls abgelehnt.
1-3000 Studis | 3000-15000 Studis | 15000+ Studis (bis 35000) |
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1 Stimme | 1 zusätzliche Stimme pro 4000 Studis | 1 zusätzliche Stimme pro 8000 Studis |