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Infokasten

Rund um das Thema "Nachhaltigkeit an Hochschulen" tauchen immer wieder Fragen auf, die teils kontrovers behandelt werden. Hier sollen einige solcher Fragen diskutiert werden und ggf. auf weiterführendes Material verwiesen werden.

FAQ

"Nachhaltigkeit" ist ein breites Feld, setzt sich aus verschiedenen Dimensionen zusammen und kann von zahlreichen Perspektiven betrachtet werden. Allein schon deshalb ist ein fächerübergreifender Diskurs an Hochschulen essentiell.

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Externes Zitat
source-page-location37
authorUniversität Stuttgart
source-date30.06.2020

Die Universität Stuttgart agiert gemäß ihrer Vision „Intelligente Systeme für eine zukunftsfähige Gesellschaft“ und bekennt sich zu ihrer Verantwortung einen aktiven und ehrgeizigen Beitrag zu Nachhaltigkeit und insbesondere Klimaschutz und Klimaanpassung zu leisten. Sie definiert Nachhaltigkeit über die Agenda 2030 der UN und bekennt sich zu allen hier formulierten 17 Sustainable Development Goals (SDG). Die SDG bedingen einander und reichen von hochwertiger Bildung, Geschlechter-Gleichheit, bezahlbarer und sauberer Energie bis hin zu Frieden und Gerechtigkeit. Die Universität sieht sich als Zentrum für Bildung, Innovation und Reflexion in der besonderen Verantwortung das Erreichen der SDG voranzutreiben. Dem Ziel 13: „Maßnahmen zum Klimaschutz – Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen“ widmet die Universität Stuttgart aufgrund der Dringlichkeit, des Engagements und der fachlichen Kompetenz der Universitätsangehörigen in diesem Bereich ein eigenes Kapitel in ihrem Struktur- und Entwicklungsplan.

Klimaschutz und Klimaanpassung zählen zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Wir sehen uns, als Forschungsuniversität, Bildungseinrichtung und Arbeitgeberin heutigen und zukünftigen Generationen besonders verpflichtet, Lösungen zu den drängenden Fragen des Klimawandels zu finden und unser Handeln entsprechend klimaschonend und nachhaltig zu gestalten, um die Folgen der globalen Erwärmung in einem beherrschbaren Rahmen zu halten. Die Universität Stuttgart orientiert sich dabei jeweils an den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen des International Panel on Climate Change (IPCC) und verfolgt gemäß dem Sonderbericht des IPCC von 2018 das Ziel, die globale Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen. Klimaschutz wird an der Universität heute schon und soll zukünftig verstärkt als integraler Bestandteil aller Bereiche und Ebenen verstanden werden und in diese hineinwirken. Hierzu benennt die Universität Stuttgart das siebte strategische Ziel: „Aktiv für eine nachhaltige Entwicklung: Die Universität Stuttgart zielt sowohl in Forschung und Lehre als auch im gesamten Universitätsbetrieb und in der Zusammenarbeit mit ihren Partnern auf nachhaltige Entwicklung. Sie orientiert sich in ihrer Ausrichtung an den großen Herausforderungen unserer Zeit und entwickelt im Austausch mit der Gesellschaft innovative Beiträge, die auch die Bedingungen und Bedürfnisse künftiger Generationen berücksichtigen.“

Auf dem Weg zur klimaneutralen Universität
Die Universität zielt darauf ab, im Jahr 2035 klimaneutral zu werden und schon im Berichtszeitraum die absolute Emission von Treibhausgasen in den Bereichen Gebäude- und Energiemanagement sowie Mobilität drastisch zu senken. Mit diesem ehrgeizigen Ziel unterstützt sie die Bestrebungen des Landes, die Liegenschaften bis 20403 weitestgehend zur Klimaneutralität zu führen. Es wird mit hohen Investitionskosten gerechnet, für die in enger Abstimmung mit dem Land Perspektiven zur Finanzierung ausarbeitet werden. Auf dem Weg zu einem klimaneutralen Betrieb strebt sie eine Implementierung und Zertifizierung durch das europäische ECO Management and Audit Scheme (EMAS) bis zum Jahr 2025 an. Im Jahr 2020 soll ein Strategieprozess initiiert werden, der die bestehenden Konzepte einzelner Bereiche verbindet und zu einem übergreifenden, integralen Gesamtkonzept mit einer Roadmap ergänzt. Hierzu werden Akteure aller Statusgruppen, Fakultäten und Einrichtungen mit ihren Ideen und Initiativen eingebunden.

Sind Forderungen nach mehr Nachhaltigkeit an Hochschulen weltanschaulich neutral?

Landeshochschulgesetz in Baden-Württemberg über Studierendenschaften

LHG § 65 Studierendenschaft Absatz 3:

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Externes Zitat
authorfzs
sourcehttps://www.fzs.de/2017/08/30/bildung-fuer-eine-nachhaltige-entwicklung-verankern-und-leben/
source-date30.08.2017

[...]

Der freier zusammenschluss von student*nnenschaften (fzs) e.V. versteht Nachhaltige Entwicklung als Querschnittthema und Bildung für eine Nachhaltige Entwicklung als einen zentralen Bestandteil dessen.
Bildung für eine Nachhaltige Entwicklung bedeutet eine Transformation des Bildungssystems. Ein Studium sollte es ermöglichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Bereitschaft zu erlangen, Systeme zu verstehen,

zu kritisieren und zu verändern. Hierfür ist ein umfassendes Wissenschaftsvertändnis notwendig, welches auch eine Reflexion bislang unbekannter Probleme und eine Reflexion über die Bedeutung von Lerngegenständen für das eigene Leben ermöglicht.

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Bildung für eine Nachhaltige Entwicklung beschreibt nicht nur inhaltliche und didaktische Überlegungen, sondern erfordert auch ein Umdenken in der Organisationsentwicklung. Hochschulen sollten Orte werden (und sein), wo Menschen, die aktiv sein wollen sich einbringen können, gehört werden und auch tatsächlich mitgestalten. Das heißt beispielsweise, dass Studierendenvertretungen nicht permanent um die Legitimation ihres politischen Auftrags kämpfen müssen. Das bedeutet auch, dass die Gebäude einerseits zugänglich und offen sind sowie andererseits auch der inhaltlich-didaktischen Ebene gerecht werden – also auch räumlich zu Umweltschutz, Inklusion, fairen Arbeitsbedingungen, vertieftem sowie interaktiven Lernen und somit Bildung für eine nachhaltige Entwicklung beizutragen.

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Tierrechte / Tierschutz an Hochschulen?

Zu Tierrechten konnte ich leider noch nichts im Hochschulkontext finden. Zu Tierschutz gibt es aber gesetzliche Bestimmungen, auf die auch das Landeshochschulgesetz verweist...

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Externes Zitat
authorLand BW
sourcehttps://lastuve-bawue.de/wp-content/uploads/2020/07/Anhörungsentwurf-4.-HRÄG-LESEFASSUNG_Stand_20-07-27.pdf
source-date27.07.2020

Die Bedeutung des Tierschutzes findet sich unter anderem im bereits in Artikel 20a des Grundgesetzes und Artikel 3b der Verfassung des Landes Baden-Württemberg verankerte Staatsziel des Tierschutzes. Die Aufnahme in § 2 Absatz 5 LHG sowie des neuen §
30a LHG dient der Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg und der CDU Baden-Württemberg 2016 bis 2021. Darin haben sich die Regierungsparteien verpflichtet, sich im Interesse der Versuchstiere für die konsequente Fortsetzung des erfolgreichen 3R-Prinzips (Replace - Vermeidung von Tierversuchen durch Alternativmethoden, Reduce - Verringerung der Anzahl von Versuchstieren, Refine - Verminderung des Leidens) einzusetzen.

Materialsammlung

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