Schlachtplan Konstituierung
- Jolanda Lehmann schreibt ne Mail ans MWK und klärt die rechtlichen Fragen
- Jolanda Lehmann zieht Fazit aus Gespräch mit MWK
- Infomaterial für VSen
- erstellen
- Feedback einholen
- versenden
- VS Beauftragte ernennen und von Konstituierung überzeugen
- Konstituierende Sitzung planen
- Afterparty (Häppchen)
- Raum suchen → Tiefenhörsaal Uni Stuttgart
- Einladen
- VSen
- Presse
- Konstituierende Sitzung halten
Workflow Konstituierung
Rechtliche Fragen klären
Finanzen
- Wir werden keine Körperschaft sein, Finanzen müssen über eine eine VS oder Verein laufen?
- Ist es möglich Zwangsbeiträge zu machen/ welche Auswirkungen hätte eine FinO überhaupt?
2/3 Mehrheit
- "Näheres regelt eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung von zwei Dritteln der Studierendenschaften aller Hochschulen bedarf" → ist damit tatsächlich eine 2/3-Mehrheit der Studierendenschaften aller staatlichen und staatlichen anerkannten Hochschulen Baden-Württembergs gemeint?
- was ist mit Hochschulen für den öffentlichen Dienst?
- Zählt die DHBW mehrfach?
- was ist mit staatlich anerkannt?
- Für LAK selbst: Welche HS sind da als Mitglieder vorgesehen/ gedacht?
- Am liebsten eine Liste von HSen
Konstituierende Sitzung
- Was sind die Voraussetzungen?
- Form und Frist der Einladung
- Wie die Abstimmung machen? Unterschriften?
- Brauchen die Leute Vollmachten von ihren Vorsitzenden?
- Sind Abstimmungen über die GO in den VSen vorher notwendig
- Gesetz sagt mit Stichtag 31.12.2011 Vorsitz größte Studischaft beruft die LAK ein. Ist das mit Vollmacht okay das selbst zu machen?
Einladung
Verifizieren, dass HD zum 31.12.2011 die größte Hochschule war
Von AStA Vorsitz HD Vollmacht geben lassen
Werbung machen
...
Hintergrundinfos
Rechtsgrundlage
Liste der relevanten Studierendenschaften (Link): http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/kjn/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=3&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-HSchulGBWV19P1&doc.part=S&toc.poskey=#focus
https://www.statistik-bw.de/Service/Veroeff/Statistische_Berichte/323421001.pdf
weitere Unterlagen
Liste der relevanten Studierendenschaften (Link):
Zeitplan:
weitere Unterlagen: https://nextcloud.stuvus.uni-stuttgart.de/s/LrXsikFbcWCJktD
Terminfindung Arbeitswochenende: https://dudle.inf.tu-dresden.de/iPwWEIND-Q/
Kick-Off Meeting - Tagesordnung
- Vorstellung Vorstellungrunde (10 min)
- Formalia
- Grundlagen der Konstituierung (20min)
- Geschäftsordnung
- Masterliste Studierendenschaften
- Rechtsform
- Verweis auf zahlreiches Material aus der Vergangenheit: https://nextcloud.stuvus.uni-stuttgart.de/s/b967Sotn6BHraZD
- Verfahren Zeitplan (20 min)
- Arbeitswochenende (10 min)
- kurze Erläuterung
- Terminfindung
- kurze Erläuterung
- Sonstiges
konzentriert: https://nextcloud.stuvus.uni-stuttgart.de/s/MkKqzqZ63JzdQreLrXsikFbcWCJktD
Zwei Optionen:
- 2 Abstimmungsphasen in Studierendenschaften: Auf Arbeitswochenende Entwurf der GeschO mit Optionen bei kritischen Punkten (Stimmverteilung), Vorstellung auf LAK, Abstimmung der Punkte in Studischaften, Abstimmung der Optionen auf LAK um finale Version zu haben, finale Version wird in Studischaften abgestimmt. Durch zwei Phasen in Studischaften (je 6 Wochen) dann kaum im SoSe zu schaffen
- 1 Abstimmungsphase in Studierendenschaften: Auf Arbeitswochenende Entwurf einer finalen GeschO, Änderungsanträge dazu könnten evtl zur LAK gestellt werden, Vorstellung/Abstimmung auf LAK, finale Verison in Studischaften
Kick-off Meeting - Tagesordnung
- Begrüßung und kurze Vorstellung (10min)
- Grundlagen Konstituierung (20min) a) GO b) Masterliste Studierendenschaften c) Rechtsform erfragen
- Arbeitswochenende - kurze Erläuterung, Termin festlegen (10min)
- Verfahren Zeitplan (20min)
- Sonstiges
Bei Einladung bitte schreiben, dass bis jetzt im AK Konstituierung nur Universitäten und Hochschule für angewandte Wissenschaften vertreten sind und wir gerne auch Vertreter*innen von Kunst- und Musikhochschulen, pädagogischen Hochschulen, der DHBW und von nicht staatlichen Hochschulen dabei hätten. Link zur Telegram-Gruppe https://t.me/joinchat/CVBX7xtdKSl9WSO0XUGDKgVerfStudG BW: https://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/9ur/page/bsbawueprod.psml;jsessionid=E479724C3E75CDBB1419569018A6C2D8.jp80?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VerfStudGBWrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint
Anfrage MWK
Sehr geehrte Damen und Herren,
...
Welche Rechtsform hat die LaStuVe sobald sie konstituiert ist? Wird sie eine Interessensvertretung ohne Rechtsform sein? Oder eine Körperschaft öffentlichen Rechts? Oder wird eine Anmeldung als Verein nötig sein? Hängt die (Rechts-)form der Konstituierung eventuell von der eigenen Handhabung ab und bietet uns einen gewissen Spielraum?
Rechtskörperschaft? Juristische Person?
Nicht-Rechtsfähige Körperschaft kann kein Konto eröffnen
Ines Schulz (mündlich):
keine Körperschaft, Nichtmal Gliedkörperschaft, deswegen keine Rechtsform
Vsen strukturell nicht darauf ausgelegt, keine Grundlage für eine Rechtskörperschaft
Verweis auf e.V. für juristische Person, auf einzelne VSen für Büro / Finanzen etc zurückgreifen (also kreative Lösungen finden)
Ansonsten ist LaStuVe ein zusammenschluss ohne rechtsschaft
Schriftliche Anfrage im August Unbekannter Benutzer (mbaltrun)
2) 2/3-Mehrheit
Satz 2 der o.g. Gesetzesstelle, "Näheres regelt eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung von zwei Dritteln der Studierendenschaften aller Hochschulen bedarf", formuliert die Bedingung der Konstituierung, die wir so interpretieren, dass damit tatsächlich eine 2/3-Mehrheit der Studierendenschaften aller staatlichen und staatlichen anerkannten Hochschulen Baden-Württembergs gemeint ist - unabhängig von der Verteilung der Stuiderenden an die Hochschulen. Bitte korrigieren Sie uns, wenn wir das falsch verstehen.
An dieser Stelle würden wir dann um eine Liste aller Hochschulen bzw. Studierendenschaften, auf die sich ebenje Mehrheit bezieht, bitten. Insbesondere betrifft das die besonderen Hochschulen des öffentlichen Diensts nach § 1 (2) Nummer 6 sowie die staatlich anerkannten Hochschulen in freier Trägerschaft nach § 1 (3).
Sind damit und den in § 1 namentlich genannten Hochschulen alle betroffenen Hochschulen berücksichtigt oder haben wir noch Hochschulen, bzw. Studierendenschaften übersehen?
Wir danken Ihnen schon im Voraus sehr für Ihre Arbeit und die Beantwortung unserer Fragen.
Freundliche Grüße,
...