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titleCorona

Stand 1719.03.2020Trotz der aktuellen Situation sind wir weiterhin an der Planung der Nachhaltigkeitstage dran. Da wir viele eher kleinere Programmpunkte planen, schätzen wir die Risiken nicht so groß ein bzw. sind zumindest gut einschätzbar. Eine Teilnehmendenliste während den Veranstaltungen zu führen, sollte bei den meisten Programmpunkten kein Problem darstellen.
Es kann natürlich passieren, dass Beschlüsse seitens der Landesregierung oder der Universität die Durchführung einzelner Programmpunkte oder sogar der kompletten Nachhaltigkeitstage unmöglich machen. Dies sollten wir vor allem bei der Planung von größeren Programmpunkten sowie Programmpunkten mit viel Vorbereitung beachten und mögliche Absagen in der Planung einbeziehen.
Wir tragen als Organisator*innen eine große Verantwortung für die Durchführung. Berücksichtigt also bitte, welche Programmpunkte potentiell ein größeres Risiko darstellen und kennzeichnet dies entsprechend im Wiki.

Die geplanten Nachhaltigkeitstage fallen unter das Verbot von Veranstaltungen der Landesregierung, welches nach aktuellem Stand bis zum 15. Juni 2020 gelten wird → Präsenzveranstaltungen können wir nicht anbieten.
Nächster Schritt: Können wir stattdessen Online-Angebote anbieten?


News-Ticket der Uni Stuttgart: https://www.uni-stuttgart.de/universitaet/aktuelles/meldungen/corona/

Verordnung der Landesregierung BW (tratt am 1618.03.2020 in Kraft und tritt erst am 15. Juni 2020 außer Kraft):

Externes Zitat
source-urihttps://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-beschliesst-massnahmen-gegen-die-ausbreitung-des-coronavirus/
authorLandesregierung BW
know-date1618.03.2020
sourcebaden-wuerttemberg.de
source-date1618.03.2020

(1) Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen sind untersagt.

(2) Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind untersagt.

(3) Sonstige Versammlungen und sonstige Veranstaltungen sind untersagtVeranstaltungen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel mit mehr als 100 Teilnehmern sind verboten. Darüber hinaus gilt grundsätzlich die dringende Empfehlung alle Veranstaltungen, die nicht unbedingt notwendig sind, abzusagen – auch Familienfeiern mit weniger als 100 Gästen etc.
Bei öffentlichen Veranstaltungen mit weniger als 100 Teilnehmern entscheiden die zuständigen Behörden vor Ort auf Basis einer Risikoabwägung anhand der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und unter Berücksichtigung des lokalen Infektionsgeschehens über ein Verbot. Für weitere Informationen zu einzelnen Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die Kommunen bzw. zuständigen Ortspolizeibehörden.

Universität Stuttgart:

Externes Zitat
source-urihttps://www.uni-stuttgart.de/universitaet/aktuelles/meldungen/corona/
authorUniversität Stuttgart
know-date17.03.2020
sourceuni-stuttgart.de
source-date17.03.2020

Die Stadt Stuttgart hat zur Eindämmung des Coronavirus alle Veranstaltungen in Kultur, Bildung, Sport und Freizeit sowie Versammlungen bis auf Widerruf grundsätzlich untersagt. Daher hat die Universität Stuttgart beschlossen:

  • Bis zur Wiederaufnahme des Lehrbetriebs werden Konferenzen, Tagungen und andere öffentliche Veranstaltungen mit externen Teilnehmer*innen abgesagt. Dies gilt auch für Freizeitveranstaltungen der Studierenden und Mitarbeiter*innen auf dem Campus der Universität Stuttgart.
  • Interne Besprechungen, Veranstaltungen oder ähnliches an der Universität Stuttgart dürfen bis zu einer Gruppengröße von in der Regel fünf Personen weiterhin durchgeführt werden. Dabei sind die vom Robert-Koch-Institut vorgegebenen Regelungen unbedingt zu beachten
  • Dies gilt unter anderem auch für Sitzungen der Fakultätsräte, der Senatsausschüsse und Berufungskommissionen, die nur über Videokonferenzen erfolgen dürfen; Umlaufbeschlüsse sollen möglich sein bzw. ermöglicht werden.


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