Hiermit nimmt die Landesstudierendenvertretung (LaStuVe) Baden-Württemberg gemäß der Aufforderung vom <Datum> des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 29.07.2020 Stellung zum Anhörungsentwurf des Vierten Hochschulrechtsänderungsgesetzes vom 27.07.2020. Wir bitten das Ministerium für Wissenschaft und Kunst diese Stellungnahme entsprechend der Größe der betroffenen Statusgruppe zu gewichten und in den weiteren Gesetzgebungsprozess mit aufzunehmen.
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Die LaStuVe sieht dies sehr kritisch, denn da neben sexueller Belästigung und der Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat kann ein Ordnungsverstoß auch ein "schwerwiegend[er] oder wiederholter Verstoß gegen [Anordnungen] im Rahmen des Hausrechts" ein Ordnungsverstoß sein kann. Dazu sollen sowohl Störungen des Betriebsablaufes als auch die Behinderung von Hochschulangehörigen gehören.
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Die LaStuVe begrüßt die Änderung von
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Wir fordern weiterhin die Einführung eines neuen nachhaltigkeitsbezogeneNachhaltigkeitsbezogene, inter- bzw. transdisziplinäre Forschung soll strukturell unterstützt werden. Die Forschungsergebnisse sollen frei zugänglich sein und gesellschaftsrelevante Inhalte in verständlicher Art und Weise veröffentlicht werden.“ Selbstverständlich sind Forschung und Lehre frei. Jedoch sollte wegen der Stellung der Hochschulen im gesellschaftlichen Diskurs besonders jene Forschung und Lehre gefördert werden, welche zur Lösung gesellschaftlicher und ökologischer Problemen beiträgt. Auch muss das hier generierte Wissen verständlich kommuniziert und für alle Menschen zugänglich sein.
"(2) Hochschulen sind dazu verpflichtet, Forschung für die und mit der Gesellschaft zu fördern.