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Sitzung der Landes-ASten-Konferenz Baden-Württemberg (Hybrid)

 

Seiteneigenschaften
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date

 


Online & KIT



 






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Info
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Inhalt
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Infokasten
titleWichtige Links

Anmeldung: https://lak-bawue.de/lak/anmeldung/

Link zur Videokonferenz: https://bbb.stura.uni-heidelberg.de/rooms/bdf-zi3-v0k-75r/join

Voting Tool: https://openslides.lak-bawue.de/

Große Gruppe: https://t.me/+M7TEerCM4WI4NjBi




Protokoll

Beginn der Sitzung: XX12:XX20

Ende der Sitzung: XX13:XX11

Sitzungsort: Online, KIT

Stimmberechtigte: 

9 anwesende Hochschulen

Weitere Anwesende:




Formalia

Eröffnung der Sitzung

Die Sitzung wurde um XX12:XX 20 Uhr eröffnet.

Sitzungsleitung


Protokoll


Mandatsprüf- und Zählkommission

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Mit 9 anwesenden Hochschulen war die LAK nicht beschlussfähig

Genehmigung des Protokolls der vorherigen Sitzung


Genehmigung der Tagesordnung 


Festlegung Ort, Datum der nächsten LAK



Berichte 

Vorstand

Referate

Referat Lehramt:

Bianca Aschauer 

Referat Finanzen:

Jens Hausdorf 

Referat Studierendenwerke:

Adrian Keller 

Referat Studium und Lehre:

Hochschulfinanzierung läuft soweit gut.

Julius Schürrle

Referat Nachhaltigkeit:

Jan Gfrerer 

Referat Internationales:

vakant

Referat Soziales:

Kerem Çaglar 

Referat Social Media, Presse & Öffentlichkeitsarbeit:

Davis Riedel 

Referat Mobilität:Johann Sebastian Wermter 

Jose tritt zurück und damit ist das Referat vakant.

Arbeitskreise

Anträge

Antrag zum Thema Bildungsgerechtigkeit: Förderung ArbeiterKind.de (An Tang)

Hinwirken des Vorstands der Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg auf Änderung§65a Absatz 6 LHG zur Möglichkeit mehrere Vertreter*innen als beratende Stimme zu entsenden

Antragstext:
Der Vorstand der Landestudierendenvertretung möge darauf hinwirken, dass der §65a (6) LHG dahin gehend geändert wird, dass mehrere Vertreter*innen als beratende Stimme durch die Studierendenschaft entsendet werden können.
Begründung: Aktuell können Studierendenschaften aus BaWü nur eine*n Vertreter*in nach §65a (6) LHG BaWü entsenden. Der Antrag wurde absichtlich in der Anzahl offen formuliert, da die Anzahl auf die Bedürfnisse der Studierendenschaft anzupassen ist. Diskussionspunkt: Eventuell kann man das auch durch die Grundordnung der Hochschule selber bestimmen lassen?

Auszug §65a (6) LHG: 
Die Organe der Studierendenschaft haben das Recht, im Rahmen ihrer Aufgaben Anträge an die zuständigen Kollegialorgane der Hochschule zu stellen; diese sind verpflichtet, sich mit den Anträgen zu befassen. Die Studierendenschaft kann nach Maßgabe ihrer Organisationssatzung jeweils eine Vertreterin oder einen Vertreter benennen, die oder der an allen Sitzungen des Senats und des Fakultätsrats mit beratender Stimme teilnehmen kann.

Diskussionspunkte für die LAK:

- Anzahl Vertreter*innen limitieren

- Oder durch Hochschulen individuell festlegen lassen um an die individuellen Bedürfnisse anzupassen?


Wahlen

keine Kandidaturen eingegangen

Verschiedenes

Steuerpflichtigkeit der VS (Daria)

Rechtsschulung innerhalb der VS (Daria)


Die Sitzung wurde um XX13:XX 11 geschlossen.