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Protokoll
Beginn der Sitzung: XX12:XX20
Ende der Sitzung: XX13:XX11
Sitzungsort: Online, KIT
Stimmberechtigte:
9 anwesende Hochschulen
Weitere Anwesende:
Formalia
Eröffnung der Sitzung
Die Sitzung wurde um XX12:XX 20 Uhr eröffnet.
Sitzungsleitung
Protokoll
Mandatsprüf- und Zählkommission
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Mit 9 anwesenden Hochschulen war die LAK nicht beschlussfähigGenehmigung des Protokolls der vorherigen Sitzung
Genehmigung der Tagesordnung
Festlegung Ort, Datum der nächsten LAK
Berichte
Vorstand
Referate
Referat Lehramt:
Referat Finanzen:
Referat Studierendenwerke:
Referat Studium und Lehre:
Hochschulfinanzierung läuft soweit gut.
Referat Nachhaltigkeit:
Referat Internationales:
vakant
Referat Soziales:
Referat Social Media, Presse & Öffentlichkeitsarbeit:
Referat Mobilität:Johann Sebastian Wermter
Jose tritt zurück und damit ist das Referat vakant.
Arbeitskreise
Anträge
Antrag zum Thema Bildungsgerechtigkeit: Förderung ArbeiterKind.de (An Tang)
Hinwirken des Vorstands der Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg auf Änderung§65a Absatz 6 LHG zur Möglichkeit mehrere Vertreter*innen als beratende Stimme zu entsenden
Antragstext:
Der Vorstand der Landestudierendenvertretung möge darauf hinwirken, dass der §65a (6) LHG dahin gehend geändert wird, dass mehrere Vertreter*innen als beratende Stimme durch die Studierendenschaft entsendet werden können.
Begründung: Aktuell können Studierendenschaften aus BaWü nur eine*n Vertreter*in nach §65a (6) LHG BaWü entsenden. Der Antrag wurde absichtlich in der Anzahl offen formuliert, da die Anzahl auf die Bedürfnisse der Studierendenschaft anzupassen ist. Diskussionspunkt: Eventuell kann man das auch durch die Grundordnung der Hochschule selber bestimmen lassen?
Auszug : " §65a (6) LHG:
Die Organe der Studierendenschaft haben das Recht, im Rahmen ihrer Aufgaben Anträge an die zuständigen Kollegialorgane der Hochschule zu stellen; diese sind verpflichtet, sich mit den Anträgen zu befassen. Die Studierendenschaft kann nach Maßgabe ihrer Organisationssatzung jeweils eine Vertreterin oder einen Vertreter benennen, die oder der an allen Sitzungen des Senats und des Fakultätsrats mit beratender Stimme teilnehmen kann."
Diskussionspunkte für die LAK:
- Anzahl Vertreter*innen limitieren
- Oder durch Hochschulen individuell festlegen lassen um an die individuellen Bedürfnisse anzupassen?
Wahlen
keine Kandidaturen eingegangen
Verschiedenes
Steuerpflichtigkeit der VS (Daria)
Rechtsschulung innerhalb der VS (Daria)
Die Sitzung wurde um XX13:XX 11 geschlossen.