Versionen im Vergleich

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In Hessen und Rheinland-Pfalz gibt es sehr ähnliche Formulierungen zu unserem Paragrafen. Allerdings wird dort immer in einem förmlichen Verfahren entschieden. Dies stellt eine höhere formale Anforderung dar, was wir für eine Entscheidung mit derartiger Auswirkung für angemessen halten.

Zielsetzung: Wieder förmliches Verfahren wie im ersten Entwurf.

Hausrechtsverstoß streichen

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Am 19. November 2020 lud Wissenschaftsministerin Theresia Bauer zum Gespräch mit der Landesstudierendenvertretung über den §62a § 62a des neuen Landeshochschulgesetzes (LHG). In diesem Paragraf soll das Ordnungsrecht für Hochschulen, welches 2005 abgeschafft wurde, wiedereingeführt werden. Hochschulen können damit Strafen bis hin zur Exmatrikulation verhängen, wenn Studierende gegen Hausrecht verstoßen, Gewalt anwenden oder androhen, Straftaten oder sexuelle Belästigung begehen.

Die Landesstudierendenvertretung lehnt die Einführung des §62a § 62a weiter in seiner Gänze ab und hat dies auch in einer früheren Stellungnahme kundgetan.

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  1. Aufhebung der Gewaltenteilung: Hochschulen werden übernehmen gleichzeitig judikative und exekutive Funktionen und können darüber hinaus den Ablauf des Verfahrens alleine bestimmen.
  2. Unklarheit des Gesetzes: Der Paragraf ist insgesamt uneindeutig formuliert und lässt viel Interpretationsspielraum, indem Begriffe nicht eindeutig bestimmt werden. Auch wird die Form des Verfahrens und die Zusammensetzung des Ordnungsausschussesden Hochschulen überlassen.
  3. Zusammensetzung des Ordnungsausschusses: Die Senate der Hochschulen entscheiden über die Zusammensetzung des Ordnungsausschuss. Es muss ein studentisches Mitglied geben, welches jedoch höchstwahrscheinlich in einer deutlichen Unterzahl in dem Gremium sein wird.

Wir haben unsere Kritikpunkte vorgetragen und mit Frau Bauer über mögliche Veränderungen diskutiert.

Wir bedanken uns für das Gespräch und sind gespannt auf weitere Anpassungen des Gesetzes.

Verschiedenes und Termine

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 Zweite Beratung im Landtag, Beschlussfassung



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Protokoll:

Frau Bauer begrüßt und bittet um Statements.

Konstantin dankt für die Einladung und stellt unsere Grundhaltung nochmal vor. Wir sehen §62 sehr problematisch und lehnen ihn ab. Es könnte Studis einschränken sich wegen Angst weniger zu engagieren. Es vermischt Judikative und Exektuive an den Hochschulen. Ist nicht wirklich neutral. Die Hochschulen haben aktuell Hausrecht, warum brauchen sie mehr? Was bringt die Exma? Exma ist ein sehr drastisches Strafmaß. Bei StW-Wohnheimen ist Exma auch wohnungsverlust. Detail: Formulierungen sind tlw sehr offen und Begriffe nicht bestimmt. Bsp: Bei welcher Gegebenheit darf welches Strafmaß verhängt werden. Wiederholter Hausordnungsbruch = ExMa. Gerichte müssten rechtmäßigkeit klären und Studis dann klagen, das verschiebt Verantwortung zu den Studis. Auch die Ausgestaltung des Ordnungsauschuss sollte klarifiziert werden. Im Senat gibt es professorale Mehrheit können es selbst festlegen. Es ist kein förmliches Verfahren mehr.

Antworten:

Allgemeine Antwort von Frau Bauer, spezielles folgt von Wiedemann:

Sie versteht die allgemeine Sorge, dass studentischr Protest erschwer werden könnte. Sie glaubt nicht, dass das Instrument dafür ausreicht. Juristisch wird das noch erklärt. Es geht nicht um Protestverhinderung und Wort verbieten. Es sind verantwortungsbewusste Menschen gewollt. Auch Personen die ihren Mund aufmachen. Es ist ein öffentlicher aber nicht rechtsfreier Raum. Nachfrageoption: Geht es gerade nicht? Es muss nicht alles über Polizei laufen, es soltle eine Nidrigschwelligere Option geben. Sie findet, dass nicht gefürchtet werden muss. Das Ordnungsrecht wurde nicht in BW erfunden; es gab es schonmal und es gibt es in anderen Bundesländern (mehr als 50%), teilweise sehr harrisch. Nachfrage: da aber als förmliches Verfahren. Tlw. sogar, wenn man dem Land schadet(Bremen). In der Praxis ist ihr nicht zu Ohren gekommen, dass es ein Klima der Angst in BL gibt, wo es dieses Ordnungsrecht schon gibt. Sie gibt uns den Auftrag andere Bundesländern mal nachzufragen. Es ist ein sehr moderates und zurückhaltendes Instrument.

Frenzel und Wiedemann werden im Nachgang auf die rechtlichen Aspekte eingehen, also u.a. inwieweit die HS satzungsgeberische Spielräume haben

Ausführung der Ministerin wirft die Frage auf, worin die Regelungsnotwendigkeit besteht, wenn es doch so moderat ist auch in der Wahl der Instrumente und nicht zu Willkür führen wird und in anderen Bundesländern keine Fälle bekannt seien, in denen das Ordnungsrecht  ...zur Anwendung kommt/kam

Wiedemann:

Allgemeine Ergänzungen. Herr Schmidt hat auf auf Exmatrikulation hingewiesen. Exma sei Ultima Ratio. Die Androhung und Ausschluss seien Zwischenschritte. Es ist bewusst, dass Exma nur das letzte Mittel sein kann, da sehr drastisch. (Konkretisiert in dem Gesetz steht das aber nicht) (indirekt: weil ganz unten)

Im Anhörungsverfahren: Sie haben deshalb, dass Verfahren geändert. Das förmliche Verfahren ist auch auf unseren Wunsch (Frage) geändert worden. Man wollte Vor-Ort damit ermächtigen Satzungsfreiheit zu geben. Er ermutigt uns auf die Hochschule zuzugehen. Rechtsrahmen vor Ort soll für die Studierenden ausgestaltet sein.

Wie kann Verfahren ausgestaltet sein, um studentische Interesse zu wahren?! Zugehen aus Senats/Senatsmitglieder

Hausrecht: Hausrecht ist aktuell nur vom Rektor, das Ordnungsrecht soll es erleichtern (Frage), dass Studierende am Hausrecht beteiligt sind.

Frenzel (rechtlich):

Er kann sich Wiedemann anschließen. Bindung an Grundrechte gilt auch für Hochschule. Deshalb muss es nicht ganz klar formuliert sein. Es gibt langwährige Erfahrung. Das können schränkt die Anwendung sehr ein. Grundrechte werden nciht an der Pforte zur Uni abgegeben. Ordnungsausschuss ist nicht kontraviktoransich. Es ist nicht ein Studi gegen ein Haufen Menschen die jdm. entsorgen wollen. Das Gremium muss alle Vorgaben einhalten. Er wiederholt das Exma das Ultima Ratio ist, steht ja auch ganz unten. Er kann sich nciht vorstellen, dass es missbraucht wird. Sie werden auch sehr aufmerksam sein und die Unis beaufsichtigen. Nochmal: Warum überhautp notwendig!

Faisst:

Unterschied zu früher. Die Exma gilt nur an verhängender Hochschule. Es kann sich dann noch woanders eingeschrieben werden. Es gibt ja auch noch Rechtsmittel. Unwahrscheinlich, dass es ständig Streit gibt.

Nochwas zum Thema Gewaltenteilung: gibt es noch woanders. z.B. Arbeitsrecht, Beamtenrecht, Wehrrecht. Weiteres Instrument für Extremfälle.

Andreas:

Bauer sieht über den putzige Studis-ad-hominem Angriff hinweg. Wir sehen weiter nicht den Regelungsbedarf. Hr. Wiedemann hat uns angesprochen, dass Vor-Ort auch zu machen. Es sind nicht überall die Studis gut organisiert.

Frau Bauer:

Wir werden nciht auf ein grünen Zweig kommen, bei der Frage nach Regelungsbedarf, ob 5 oder 10 Fälle. Sie nimmt die Frage raus. Angebot, nach einem/ein paar Jahren es zu evaluieren.

Konstantin:

Ja auch bei den anderen Ländern ist es sehr ähnlich. Der Ordnungsauschuss ist allerdings neu. Die Frage ob Fortschritt möchten wir gerne genauer erklärt haben. Förmliches Verfahren ist ein garantiertes Verfahren. Gibt es schon Vostellungen wie der Ordnungsausschuss aussehen soll.

Frenzel:

Sieht es aus Verwaltungsrechtlicher Sicht. Der Ordnungsausschuss ist zusätzlich (zum förmlichen Verfahren). Die Grenzen gelten weiterhin. Der Auschuss sorgt für Hochschulöffentlichkeit. Man möchte nicht warten bis der notwenidge Fall eingetreten ist.

Wiedemann:

Warum in der Satzung und nicht im Gesetz. Ist Grundphilosophie. Hochschulautonomie soll gestärkt werden. Natürlich stehen die Hochschulen in engem Dialog. MWK steht da in engem Austausch und schaut auch darauf.

Nina:

Hat extrem viele Konjunktive wahrgenommen. Sie denkt, da ist zu viel offen.

Bauer:

Hochschulautonomie sehr wichtig. Ähnlich zu Kommunen.

Alexander:

Verschiedene Sachen durchaus vorstellbar. Vielleicht Exma als Ultima Ration noch reinschreiben.

Zweitens: Dozierende im Ordnungsauschuss die auch im Seminar sind. Dort gibt es unschöne Dopplungen.

Bei Gewalt Exma vorstellbar, bei

Konstantin:

Nochmal Nachfrage wie die ordnungsausschüsse sich unterscheiden sollen. Wir laden viel Verantwortung auf die Studis ab.

Chris:

Auch nochmal die Nachfrage nach Ausgesaltung

Erik:

An Konstantin anschließend.

Bauer:

Wir haben keine Vorgaben gemacht. Sie versteht, dass es ein sehr hohe Anspruch ist.

Chris:

Hat kurz nochmal erklärt, dass er nicht zuviel Angst vor zu viel Demokratie sondern vor Rektorat+1. Wegen

Frenzel:

Senate sehr unterschiedlich. Auch von Verhältnis Senat ↔ Rektorat abhängig.

Andreas:

Wie ist die Veranstaltung einzuordnen. Informationsveranstaltung oder tatsächluch Änderungen möglich.

Bauer:

Sie kennen doch das Verfahren. Es liegt beim Parlament. Es ist jetzt im Wissenschaftsausschuss. Liegt jetzt bei den Fraktionen. Allgemeine Erklärung was Legislative und das Vorgehen ist.

Sie sagt quasi: MWK ist raus.

→ Informationsveranstaltung.

Jerry:

Sie sind doch auch Teil einer Fraktion?!

Bauer:

Sie möchte nicht als Ministerin und Abgeordnete mischen. Sie möchte Rollenklarheit beibehalten.