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§ 13 Änderung der Geschäftsordnung

Ursprüngliche Version: Geschäftsordnungsänderungen werden mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der LAK beschlossen. Entwürfe dazu müssen mit der Einladung mindestens einen Monat vor Sitzungsdatum bereitgestellt werden und Abstimmungen sind auf der vorläufigen Tagesordnung anzukündigen.

Neue Version: Geschäftsordnungsänderungen werden mit einer qualifizierten Mehrheit von zweidrittel der anwesenden Mitglieder und der Hälfte der Hälfte der Mitglieder der LAK beschlossen. Entwürfe dazu müssen mit der Einladung mindestens einen Monat vor Sitzungsdatum bereitgestellt werden und Abstimmungen sind auf der vorläufigen Tagesordnung anzukündigen.

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