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(2) Der Paragraph 4 dieser Satzung Geschäftsordnung gelten entsprechend, bis in eigenen Grundordnungen abweichende Regelungen getroffen werden. Die Untergruppen der LAK haben keine Finanzhoheit.
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(1) Das Präsidium besteht aus mindestens zwei bis und höchstens sechs Personen. Auf eine quotierte Besetzung nach Geschlecht ist hinzuwirken.
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