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ReihenfolgeThese Nr.TheseThese (Kurzname)Erläuterung
12Die Hochschulen sollen bis spätestens 2030 klimaneutral werden.Klimaneutrale HochschulenKlimaneutralität bedeutet, dass durch einen Prozess oder Tätigkeit das Klima nicht beeinflusst wird. Der Begriff wird auch synonym zum Begriff Treibhausgasneutralität verwendet. Bei einer (netto) treibhausgasneutralen Aktivität werden entweder keine Treibhausgase in die Atmosphäre abgegeben oder deren Emission wird vollständig kompensiert, es kommt also insgesamt zu keinem Konzentrationsanstieg. Die Hochschulfinanzierungsvereinbarung II (HoFV II) besagt: Die Hochschulen unterstützen die \[...] Klimaschutzziele \[...] und leisten \[...] Beiträge, um das \[...] Ziel einer \[...] klimaneutralen Landesverwaltung bis zum Jahr 2040 zu erreichen."(Haken)
21

Damit Mensen nachhaltige Gerichte zu günstigeren Preisen anbieten können, soll das Land biologische, regionale, saisonale und vegane Hochschulgastronomie stärker subventionieren.

Nachhaltiges Mensa-EssenDie Studierendenwerke erhalten Geld vom Land, sodass sie Speisen günstiger an Studierende verkaufen können. Die Preise, die Studierende bezahlen, sind nicht kostendeckend. Dies nennt man allgemein Subventionen. Das sind wirtschaftspolitische Eingriffe in das Marktgeschehen, mit denen ein bestimmtes Verhalten der Marktteilnehmer*innen gefördert werden soll.(Haken)
35In Forschung und Lehre soll ein besonderer Schwerpunkt auf das Thema Nachhaltigkeit und Interdisziplinarität gelegt werden.Nachhaltigkeit in Forschung und Lehre

44

Auch bei Entfernungen unter 1.000 km sollen dienstliche Flugreisen erlaubt sein.

Dienstliche Flugreisen

Das neue Landesreisekostengesetz sieht eine Kompensationszahlung für dienstliche Flugreisen vor. Mit diesem Geld soll das Ziel der Klimaneutralität gefördert werden. Kurzstreckenflüge bleiben dadurch aber zunächst grundsätzlich zulässig.(Haken)
53An jeder Hochschule soll es verpflichtend mindestens eine*n hauptamtliche*n Nachhaltigkeitsbeauftragte*n geben, die*der jährlich einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht.NachhaltigkeitsbeauftragteDie Hochschulfinanzierungsvereinbarung II (HoFV II) besagt aktuell lediglich, dass Hochschulen im nächsten Struktur- und Entwicklungsplan (SEP) ein Klimaschutzkapitel erstellen, in dem realisier- und messbare Ziele sowie verbindliche Maßnahmen zur CO2-Reduktion dargelegt werden und diese Ziele und Maßnahmen der
hochschulöffentlichen Debatte zugänglich gemacht werden. Der SEP ist allerdings auf fünf Jahre ausgelegt. Die HoFV II sieht keine explizite Zuständigkeit für die Umsetzung der Maßnahmen vor.
(Haken)
642

Internationale Studierende aus dem Nicht-EU-/EWR-Ausland sollen weiterhin Studiengebühren bezahlen.

Studiengebühren für Ausländer*innen

Die Hochschulen erheben seit dem Wintersemester 2017/2018 von Studierenden, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzen, Studiengebühren in Höhe von 1.500 EUR pro Semester.(Haken)
734

Studierende, die bereits ein abgeschlossenes Studium haben, sollen bei einem Zweitstudium weiterhin Studiengebühren bezahlen.

Gebühren für ein Zweitstudium

Die Hochschulen erheben ab dem Wintersemester 2017/2018 von Studierenden, die ein zweites oder weiteres Studium in einem grundständigen Studiengang (i.d.R. Bachelorstudiengang) oder in einem zweiten oder weiteren konsekutiven Masterstudiengang nach einem in Deutschland erworbenen Hochschulabschluss oder gleichwertigen Abschluss aufnehmen, Gebühren in Höhe von 650 Euro pro Semester(Haken)
89

Alle Studierenden sollen ein Recht auf bezahlbaren Wohnraum in Hochschulnähe haben.

Bezahlbarer WohnraumDas Recht auf Wohnen an sich ist ein internationales Menschenrecht. 

Aufgabe der Studierendenwerke zur sozialen Betreuung von Studierenden ist unter anderem das Angebot von studentischem Wohnraum. Das BAföG gewährt eine Wohnpauschale. Darüber hinaus besteht aber kein Anspruch für Studierende auf eine günstige Unterkunft in der Nähe des Studienorts. Dieser könnte durch eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden und durch eine Förderung durch das Land umgesetzt werden.

(Haken)
98

Studierendenwerke sollen Studierenden mit Kind sowie Studierenden mit Behinderung eine Wohnplatzgarantie gewähren müssen.

8

Studierendenwerke sollen Studierenden mit Kind sowie Studierenden mit Behinderung eine Wohnplatzgarantie gewähren müssen.

Wohnplatzgarantie für Studierende mit Kind oder BehinderungDas Wohnungsangebot der Studierendenwerke ist begrenzt. Nur ein Teil der Studierenden erhält eine Wohnung aus diesem Kontingent. Alle anderen müssen auf dem privaten Wohnungsmarkt fündig werden. Gemäß dieser These sollen Studierende mit Kindern und solche mit Behinderungen Anspruch haben auf geeigneten Wohnraum im Bestand des Studierendenwerks.(Haken)Wohnplatzgarantie für Studierende mit Kind oder Behinderung
106Das Land soll die Kosten übernehmen, um den Betrieb von Wohnheimen schnellstmöglich klimaneutral zu machen.Klimaneutrale WohnheimeDer Begriff Klimaneutralität ist unter These 1 erklärt. 
117

Studierendenwerke sollen vom Land höhere Zuschüsse für die Modernisierung und Instandhaltung von studentischem Wohnraum erhalten.

Wohnplatzzuschuss für ModernisierungWohnplatzzuschuss
1238

Das BAföG soll als Vollzuschuss gewährt, nicht an die Regelstudienzeit gekoppelt und deutlich erhöht werden.

BAföG als Vollzuschuss

1337

Das BAföG soll unabhängig vom Einkommen der Eltern sowie dem eigenen Alter gewährt werden.

Vereinfachtes BAföG

1426Studierende sollen den öffentlichen Nahverkehr kostenlos nutzen dürfen.Kostenloser ÖPNV

1525

Die Landesregierung soll ein landesweites Semesterticket finanziell unterstützen.

Förderung eines landesweiten Semestertickets

1616

Die Gleichstellungsarbeit an den Hochschulen soll weiter ausgebaut und finanziell besser ausgestattet werden.

Ausbau der Gleichstellung



1729

Frauen, Inter-, Trans- und nichtbinäre Personen sollen in Wissenschaft und Forschung gezielt gefördert werden.

Förderung queerer Menschen in der WissenschaftHandlungsaussage, Zieldefinition, messbar
1815

Hochschulen sollten ihre gesamte Infrastruktur genderneutral gestalten.

Genderneutrale HochschulenBeispiele (Von Formularen bis zu Toiletten ...)
1914

An der Hochschule sollen Änderungen von Geschlecht und Namen vereinfacht werden.

Änderung von Geschlecht und Namen

2013

Gremien und Ämter sollen grundsätzlich geschlechterquotiert besetzt werden.

Geschlechterquote

2117

Für Hochschulpersonal soll es verpflichtende Weiterbildungen zu den Themen Geschlechterdiversität und sexueller Belästigung geben.

Schulungen zu Diversität und sexueller Belästigung



2211Studierende mit Migrationshintergrund sollen stärker gefördert werden.

Förderung von Migrant*innen

Migrationshintergrund? Zusätzliche Lernangebote? Finanziell? Sprachlich? Wohnraumsuche? Psychisch? Gegen Diskriminierung?
2310Hochschulen sollen auf Barrierefreiheit geprüft werden und vom Land Gelder für den Umbau und die Ausstattung erhalten.Barrierefreie Hochschulen

2430Hochschulen sollen ihre Publikationen öffentlich und frei zur Verfügung stellen.Open Access

2531Das Land soll dafür sorgen, dass Bibliotheken täglich rund um die Uhr geöffnet haben.Bibliotheksöffnungszeiten

2619Studierende in der freien Kulturszene sollen durch spezielle Förderprogramme unterstützt werden.

Förderung für Kulturszene

Was ist freie Kulturszene? Beispiele für Förderung.
2718Es sollen mehr Räume für Kunst und Kultur geschaffen werden und für Studierende kostenfrei bereitgestellt werden (Proberäume, Ateliers, Werkstätten etc.).

Räume für Kunst und Kultur



2836Mensa-Essen soll für Studierende kostenlos sein.Kostenlose MensenDie Zuschüsse des Landes (Subventionen) sollen gemäß dieser These ermöglichen, dass Studierende in den Mensen kostenfrei essen können.(Haken)
2924

Die ausreichende Finanzierung der Studierendenwerke soll langfristig sichergestellt werden und deren gesamtes Angebot ausgebaut werden.

Ausbau des Angebots der Studierendenwerke



3012Die psychologische Betreuung für Studierende soll weiter ausgebaut werden.

Psychologische Betreuung



3122

Das Land soll ein einheitliches IT-Angebot für die Hochschulen anbieten (Studienportal, Kommunikationsplattform, Lernplattform, Campus-Apps...).

Einheitliches IT-Angebot

3220

Das Land soll das Angebot an Softwarelizenzen für Studierende ausbauen.

Softwarelizenzen

3343Englischsprachige Studiengänge sollen explizit gefördert und ausgebaut werden.Englischsprachige Studiengänge

3439

Die Hochschulzugangsberechtigung soll die einzige ausschlaggebende Voraussetzung für eine Zulassung zum Studium sein.

Zulassung zum Studium

HZS, Studieneignungstests
3544Verfasste Studierendenschaften sollen sich auch zu allgemein- bzw. gesellschaftspolitischen Themen äußern dürfen.Politisches Mandat

3646In den Hochschulleitungen (Rektorat/Präsidium) soll es ein studentisches Mitglied geben.studentisches Prorektorat / studentische Vizepräsident*innen

3745In Hochschulgremien sollen Studierende so viele Stimmen haben wie Professor*innen.

Parität in Gremien



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