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Reihenfolge | These Nr. | These | These (Kurzname) | Erläuterung | |||||||||||||
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1 | 2 | Die Hochschulen sollen bis spätestens 2030 klimaneutral werden. | Klimaneutrale Hochschulen |
jetzt These jetzt in der Reihenfolge an Stelle 10 | 2 | 1 | Damit Mensen nachhaltige Gerichte zu günstigeren Preisen anbieten können, soll das Land biologische, regionale, saisonale und vegane Hochschulgastronomie stärker subventionieren. | Nachhaltiges Mensa-Essen | 3 | 5 | In Forschung und Lehre soll ein besonderer Schwerpunkt auf das Thema Nachhaltigkeit und Interdisziplinarität gelegt werden. | Nachhaltigkeit in Forschung und Lehre | Klimaneutralität bedeutet, dass durch einen Prozess oder Tätigkeit das Klima nicht beeinflusst wird. Der Begriff wird auch synonym zum Begriff Treibhausgasneutralität verwendet. Bei einer (netto) treibhausgasneutralen Aktivität werden entweder keine Treibhausgase in die Atmosphäre abgegeben oder deren Emission wird vollständig kompensiert, es kommt also insgesamt zu keinem Konzentrationsanstieg. Die Hochschulfinanzierungsvereinbarung II (HoFV II) besagt: Die Hochschulen unterstützen die \[...] Klimaschutzziele \[...] und leisten \[...] Beiträge, um das \[...] Ziel einer \[...] klimaneutralen Landesverwaltung bis zum Jahr 2040 zu erreichen." | ||||
2 | 1 | Damit Mensen nachhaltige Gerichte zu günstigeren Preisen anbieten können, soll das Land biologische, regionale, saisonale und vegane Hochschulgastronomie stärker subventionieren. | Nachhaltiges Mensa-Essen | Die Studierendenwerke erhalten Geld vom Land, sodass sie Speisen günstiger an Studierende verkaufen können. Die Preise, die Studierende bezahlen, sind nicht kostendeckend. Dies nennt man allgemein Subventionen. Das sind wirtschaftspolitische Eingriffe in das Marktgeschehen, mit denen ein bestimmtes Verhalten der Marktteilnehmer*innen gefördert werden soll. | |||||||||||||
3 | 5 | In Forschung und Lehre soll ein besonderer Schwerpunkt auf das Thema Nachhaltigkeit und Interdisziplinarität gelegt werden. | Nachhaltigkeit in Forschung und Lehre | ||||||||||||||
4 | 4 | Auch bei Entfernungen unter 1.000 km sollen dienstliche Flugreisen erlaubt sein. | Dienstliche Flugreisen | Das neue Landesreisekostengesetz sieht eine Kompensationszahlung für dienstliche Flugreisen vor. Mit diesem Geld soll das Ziel der Klimaneutralität gefördert werden. Kurzstreckenflüge bleiben dadurch aber zunächst grundsätzlich zulässig. | |||||||||||||
5 | 3 | An jeder Hochschule soll es verpflichtend mindestens eine*n hauptamtliche*n Nachhaltigkeitsbeauftragte*n geben, die*der jährlich einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht. | Nachhaltigkeitsbeauftragte | Die Hochschulfinanzierungsvereinbarung II (HoFV II) besagt aktuell lediglich, dass Hochschulen im nächsten Struktur- und Entwicklungsplan (SEP) ein Klimaschutzkapitel erstellen, in dem realisier- und messbare Ziele sowie verbindliche Maßnahmen zur CO2-Reduktion dargelegt werden und diese Ziele und Maßnahmen der hochschulöffentlichen Debatte zugänglich gemacht werden. Der SEP ist allerdings auf fünf Jahre ausgelegt. Die HoFV II sieht keine explizite Zuständigkeit für die Umsetzung der Maßnahmen vor. | |||||||||||||
6 | 42 | 4 | 4 |
Auch bei Entfernungen unter 1.000 km sollen dienstliche Flugreisen erlaubt sein. |
Dienstliche Flugreisen | 5 | 3 | An jeder Hochschule soll es verpflichtend mindestens eine*n hauptamtliche*n Nachhaltigkeitsbeauftragte*n geben, die*der jährlich einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht. | Nachhaltigkeitsbeauftragte | 6 | 42 | Internationale Studierende aus dem Nicht-EU-/EWR-Ausland sollen weiterhin Studiengebühren bezahlen. | Studiengebühren für Ausländer*innen | Die Hochschulen erheben seit dem Wintersemester 2017/2018 von Studierenden, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzen, Studiengebühren in Höhe von 1.500 EUR pro Semester. | |||
7 | 34 | 7 | 34 | Studierende, die bereits ein abgeschlossenes Studium haben, sollen bei einem Zweitstudium weiterhin Studiengebühren bezahlen. | Gebühren für ein Zweitstudium | Die Hochschulen erheben ab dem Wintersemester 2017/2018 von Studierenden, die ein zweites oder weiteres Studium in einem grundständigen Studiengang (i.d.R. Bachelorstudiengang) oder in einem zweiten oder weiteren konsekutiven Masterstudiengang nach einem in Deutschland erworbenen Hochschulabschluss oder gleichwertigen Abschluss aufnehmen, Gebühren in Höhe von 650 Euro pro Semester | |||||||||||
8 | 9 | 8 | 9 | Alle Studierenden sollen ein Recht auf bezahlbaren Wohnraum in Hochschulnähe haben. | Bezahlbarer Wohnraum | ||||||||||||
9 | 8 | Studierendenwerke sollen Studierenden mit Kind sowie Studierenden mit Behinderung eine Wohnplatzgarantie gewähren müssen. | Wohnplatzgarantie für Studierende mit Kind oder Behinderung | ||||||||||||||
10 | 6 | Das Land soll die Kosten übernehmen, um den Betrieb von Wohnheimen schnellstmöglich klimaneutral zu machen. | Klimaneutrale Wohnheime | ||||||||||||||
11 | 7 | Studierendenwerke sollen vom Land höhere Zuschüsse für die Modernisierung und Instandhaltung von studentischem Wohnraum erhalten. | Wohnplatzzuschuss für Modernisierung | Wohnplatzzuschuss | |||||||||||||
12 | 38 | Das BAföG soll als Vollzuschuss gewährt werden, nicht an die Regelstudienzeit gekoppelt sein und deutlich erhöht werden. Das BAföG soll als Vollzuschuss gewährt, nicht an die Regelstudienzeit gekoppelt und deutlich erhöht werden. | BAföG als Vollzuschuss | und deutlich erhöht werden. | BAföG als Vollzuschuss | ||||||||||||
13 | 37 | 13 | 37 | Das BAföG soll unabhängig vom Einkommen der Eltern sowie dem eigenen Alter gewährt werden. | Vereinfachtes BAföG | ||||||||||||
14 | 26 | Studierende sollen den öffentlichen Nahverkehr kostenlos nutzen dürfen. | Kostenloser ÖPNV | ||||||||||||||
15 | 25 | Die Landesregierung soll ein landesweites Semesterticket finanziell unterstützen. | Förderung eines landesweiten Semestertickets | ||||||||||||||
16 | 16 | Die Gleichstellung an den Hochschulen soll weiter ausgebaut und finanziell besser ausgestattet werden.Die Gleichstellungsarbeit an den Hochschulen soll weiter ausgebaut und finanziell besser ausgestattet werden. | Ausbau der Gleichstellung | ausgestattet werden. | Ausbau der Gleichstellung | ||||||||||||
17 | 29 | 17 | 29 | Frauen, Inter-, Trans- und nichtbinäre Personen sollen in Wissenschaft und Forschung gezielt gefördert werden. | Förderung queerer Menschen in der Wissenschaft | Handlungsaussage, Zieldefinition, messbar | |||||||||||
18 | 15 | Hochschulen sollten ihre gesamte Infrastruktur genderneutral gestalten. | Genderneutrale Hochschulen | Beispiele (Von Formularen bis zu Toiletten ...) | |||||||||||||
19 | 14 | An der Hochschule sollen Änderungen von Geschlecht und Namen vereinfacht werden. | Änderung von Geschlecht und Namen | ||||||||||||||
20 | 13 | Gremien und Ämter sollen grundsätzlich geschlechterquotiert besetzt werden. | Geschlechterquote | ||||||||||||||
21 | 17 | Für Hochschulpersonal soll es verpflichtende Weiterbildungen zu den Themen Geschlechterdiversität und sexueller Belästigung geben. | Schulungen zu Diversität und sexueller Belästigung | ||||||||||||||
22 | 11 | Studierende mit Migrationshintergrund sollen stärker gefördert werden. | Förderung von Migrant*innen | Migrationshintergrund? Zusätzliche Lernangebote? Finanziell? Sprachlich? Wohnraumsuche? Psychisch? Gegen Diskriminierung? | |||||||||||||
23 | 10 | Hochschulen sollen auf Barrierefreiheit geprüft werden und vom Land Gelder für den Umbau und die Ausstattung erhalten. | Barrierefreie Hochschulen | ||||||||||||||
24 | 30 | Hochschulen sollen ihre Publikationen öffentlich und frei zur Verfügung stellen. | Open Access | ||||||||||||||
25 | 31 | Das Land soll dafür sorgen, dass Bibliotheken täglich rund um die Uhr geöffnet haben. | Bibliotheksöffnungszeiten | ||||||||||||||
26 | 19 | Studierende in der freien Kulturszene sollen durch spezielle Förderprogramme unterstützt werden. | Förderung für Kulturszene | Was ist freie Kulturszene? Beispiele für Förderung. | |||||||||||||
27 | 18 | Es sollen mehr Räume für Kunst und Kultur geschaffen werden und für Studierende kostenfrei bereitgestellt werden (Proberäume, Ateliers, Werkstätten etc.). | Räume für Kunst und Kultur | ||||||||||||||
28 | 36 | Mensa-Essen soll für Studierende kostenlos sein. | Kostenlose Mensen | ||||||||||||||
29 | 24 | Die ausreichende Finanzierung der Studierendenwerke soll langfristig sichergestellt werden und deren umfassendes Angebot ausgebaut werden.Die ausreichende Finanzierung der Studierendenwerke soll langfristig sichergestellt werden und deren gesamtes Angebot ausgebaut werden. | Ausbau des Angebots der Studierendenwerke | ||||||||||||||
30 | 12 | Die psychologische Betreuung für Studierende soll weiter ausgebaut werden. | Psychologische Betreuung | ||||||||||||||
31 | 22 | Das Land soll ein einheitliches IT-Angebot für die Hochschulen anbieten (Studienportal, Kommunikationsplattform, Lernplattform, Campus-Apps...). | Einheitliches IT-Angebot | ||||||||||||||
32 | 20 | Das Land soll das Angebot an Softwarelizenzen für Studierende ausbauen. | Softwarelizenzen | ||||||||||||||
33 | 43 | Englischsprachige Studiengänge sollen explizit gefördert und ausgebaut werden. | Englischsprachige Studiengänge | ||||||||||||||
34 | 39 | Die allgemeine Hochschulreife soll die einzige ausschlaggebende Voraussetzung für eine Zulassung zum Studium sein. Studieneignungstest sollen vermieden werden.Die Hochschulzugangsberechtigung soll die einzige ausschlaggebende Voraussetzung für eine Zulassung zum Studium sein. | Zulassung zum Studium | HZS, Studieneignungstests | |||||||||||||
35 | 44 | Verfasste Studierendenschaften sollen sich auch zu allgemein- bzw. gesellschaftspolitischen Themen äußern dürfen. | Politisches Mandat | ||||||||||||||
36 | 46 | In den Hochschulleitungen (Rektorat/Präsidium) soll es ein studentisches Mitglied geben. | studentisches Prorektorat / studentische studentische Vizepräsident*innen | ||||||||||||||
37 | 45 | In Hochschulgremien sollen Studierende so viele Stimmen haben wie Professor*innen. | Parität in Gremien |
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