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  1. die Landes-ASten-Konferenz (LAK) (siehe § 4)

(2) Das exekutive Organ Die exekutiven Organe der LaStuVe BW sind:

  1. das Präsidium (siehe § 6)
  2. die Referate (siehe § 8)

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(1) Es können Untergruppen der LAK gegründet gebildet werden.

(2) Der Paragraph 4 dieser Satzung gelten entsprechend, bis in eigenen Grundordnungen abweichende Regelungen getroffen werden. Die Untergruppen der LAK haben keine Finanzhoheit.

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(2) Die Legislatur beginnt am 011. Oktober und endet am 30. September des folgenden Jahres. Die Amtszeit eines Sprechers bzw. einer Sprecherin endet

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(3)Die Mitglieder des Präsidiums werden einzeln in geheimer Wahl mit der absoluten Mehrheit der anwesenden Studierendenschaften gewählt. Wiederwahl ist möglich. Eine Nachwahl während der laufenden Amtszeit ist möglich. Die Amtszeit der Nachgewählten endet mit der Amtszeit der übrigen Präsidiumsmitglieder/endet mit der laufenden Amtsperiode.

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(6) Die Mitgliedschaft in rassistischen, antisemitischen, sexistischen Organisationen oder in Organisationen, deren Ziele und Praxis Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit aufweisen, ist nicht mit Ämtern und Positionen in der LaStuVe BW vereinbar.

(7) Das Präsidium bzw. die Sprecher*innen haben insbesondere folgende Aufgaben:

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(3) Die Referate werden von einem Referenten*in besetzt, welche*r von der LAK mit absoluter Mehrheit der anwesenden Mitglieder in geheimer Wahl gewählt werden musswird. Das Nähere, insbesondere Verfahren und Aufgaben, wird durch Beschluss der LAK geregelt. Referate unterstützen das Präsidium in beratender Funktion. Die Referate sind dem Legislativorgan rechenschaftspflichtig.

(4) Die Abwahl von Referatsleiter*innen ist mit 2/3 Mehrheit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder in geheimer Wahl möglich, sofern eine Ankündigung auf der vorläufigen Tagesordnung stattgefunden hat.

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