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Satzung und Zusammensetzung

Der Senat hat hier vollkommene Freiheit die Zusammensetzung und die Satzung zu verfassen. Das ist viel zu offen und untergräbt wie bereits genannt die Gewaltenteilung, weil die richtende Instanz sich jetzt auch noch ihr eigenes Verfahren gibt. Es fehlt also an jeglicher Kontrollinstanz.

Der Senat ist ein Gremium, was hauptsächlich aus Nicht-Studierenden besteht, deshalb ist nicht damit zu rechnen, dass Studierendeninteressen in Satzung und Zusammensetzung des Gremiums genügend Eingang finden.



Entwurf für unsere Pressemitteilung

Am 19. November 2020 lud Wissenschaftsministerin Theresia Bauer zum Gespräch mit der Landesstudierendenvertretung über den §62a des neuen Landeshochschulgesetzes (LHG). In diesem Paragraf soll das Ordnungsrecht für Hochschulen, welches 2005 abgeschafft wurde, wiedereingeführt werden. Hochschulen können damit Strafen bis hin zur Exmatrikulation verhängen, wenn Studierende gegen Hausrecht verstoßen, Gewalt anwenden oder androhen, Straftaten oder sexuelle Belästigung begehen.


Verschiedenes und Termine

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