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  • Gastronomie (Studierendenwerke): Die Höhe der Subventionierung von einzelnen Gerichten soll anhand von Nachhaltigkeitskriterien (biologisch, regional, saisonal, vegan) festgelegt werden, so dass umwelt- und klimaschädliche Gerichte nicht mehr subventioniert werden
  • Governance / Betrieb: Die Landesverwaltung soll einen eigenen Topf bereitstellen, der es allen staatlichen Hochschulen in BaWü ermöglicht, klimaneutral zu werden
  • Governance: Hochschulen haben die Aufgabe am gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen und ihn wissenschaftlich zu begleiten. (Soziale Nachhaltigkeit?)
  • Governance: Als staatliche Bildungs- und Forschungseinrichtungen haben Hochschulen eine besondere Verantwortung Nachhaltigkeit vorzuleben.
  • Klimaneutralität: Die Hochschulen sollen bis 2026 klimaneutral werden. (Ist es schlau eine Jahreszahl zu nennen? → bis spätestens 2035 - würde hier eine "mittlere Jahreszahl nehmen, damit eine entsprechende Ausdifferenzierung zwischen den Parteien möglich wird)
  • Betrieb: An jeder Hochschule soll es verpflichtend mindestens eine*n hauptamtliche*n Nachhaltigkeitsbeauftragte*n geben
  • Betrieb: Jede Hochschule muss einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen, der jährlich aktualisiert wird und transparent über Umwelt- und Klimaauswirkungen informiert sowie Maßnahmen vorschlägt
  • Lehre: In allen Studiengängen sollen Nachhaltigkeits- und Klimaschutzaspekte integriert werden
  • Mobilität: Dienstliche Flugreisen mit einer Entfernung unter 1.000 km sollen nicht erlaubt sein
    • alternativ Reisedauer als Kriterium? Vgl. Gesetz in Frankreich: Wenn Zugreise nicht mehr als doppelt so lange Reisedauer wie Flugreise, dann Zug verpfglichtendverpflichtend +
  • Energie: ...

Mini-AG Wohnen:

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  • Die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonventionen sind an den Hochschulen in Baden-Württemberg ausreichend umgesetzt. Universitäten sollten von Betroffenen auf Barrierefreiheit und die Praktikabilität der entsprechenden Maßnahmen geprüft werden. Bei festgestelltem Bedarf soll das Land finanzielle Mittel für Umbau und Ausstattung zur Verfügung stellen.
  • Studierende mit Migrationshintergrund sollten mehr gefördert werden.
    ggf. noch dazu "und finanziell schwächeren Familien"
  • Die psychologische Betreuung für Studierende, die von Hochschulen bzw. Studierendenwerken zur Verfügung gestellt wird, soll ausgebaut werden.
  • Lehrkörper und Amtsträger*innen sollen quotiert werden.
  • Die Änderung von Namen, Personenstand und Pronomen im Hochschulsystem soll vereinfacht werden (unabhängig von amtlichen Unterlagen) und es sollen Anlaufstellen geschaffen und ausgebaut werden für trans, inter und nicht-binäre Studierende und Mitarbeiter*innen.
  • (Studierende mit geringem Vermögen/geringem Einkommen/aus einkommensschwachen Haushalten sollen bei der Ausstattung mit elektronischen Geräten und einer ausreichenden Internetqualität finanziell unterstütz unterstützt werden)
  • (Das (Zweit-)Studium soll gebührenfrei werden.)
  • (Für die Hochbegabtenförderung soll kein Landesgeld ausgegeben werden.)

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  • Kooperationen mit Kultureinrichtungen sollen gefördert werden, um Studierenden vergünstigten Eintritt zu ermöglichen.
  • Werbung für Sekten und fundamentalistisch-religiöse Veranstaltungen sollten an Hochschulen verboten werden.
  • Es sollen mehr Räume für Studierende bereitgestellt werden, in denen sie Kunst- und Kulturprojekte realisieren können (Proberäume, Ateliers, Werksstätten etc.). (Nutzung von Leerständen)
  • Die freie Szene soll durch spezifische Förderprogramme unterstützt werden, um die Diversität zu erhöhen.

AK Lehramt

  • Der Praxisanteil (Praktika) soll im Lehramtsstudium erhöht werden.

Studierendenwerke

  • Studierendenwerke sollen proportional abhängig von der Anzahl der Studierenden und Standorte die sie betreuen finanziert werden.
  • Studierendenwerke sollten sich auf ihre Kernaufgaben beschränken und primär wirtschaftlich arbeiten.
  • Studierendenwerke sollten fusionieren, um Ressourcen zu teilen und Verwaltungskosten zu senken.
  • Studierendenwerke die primär gesundes und nachhaltiges Essen anbieten, sollten subventioniert werden. (AG Klima)
  • Studierendenwerke sollten eine verpflichtende Geschlechterquote haben.

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