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Schlüssel

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  • Frage: Sehen Sie die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention als ausreichend umgesetzt an den Hochschulen?
    • Die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonventionen sind an den Hochschulen in Baden-Württemberg ausreichend umgesetzt.
  • Frage: Ist es notwendig, die Inklusive von Studierenden mit Migrationshintergrund weiter zu fördern?
    • Studierende mit Migrationshintergrund sollten mehr gefördert werden.
  • Soll das Angebot psychologischer Beratung und Betreuung von Hochschulen bzw. Studierendenwerken ausgebaut werden?
    • Die psychologische Betreuung für Studierende, die von Hochschulen bzw. Studierendenwerken zur Verfügung gestellt wird, soll ausgebaut werden.
  • Soll für den Lehrkörper bzw. Amtsträger*innen an Hochschulen eine Quotierung eingeführt werden?
    • Lehrkörper und Amtsträger*innen sollen quotiert werden.
  • Die Änderung von Namen, Personenstand und Pronomen im Hochschulsystem soll vereinfacht werden (unabhägig von amtlichen Unterlagen) und es sollen Anlaufstellen geschaffen und ausgebaut werden für trans, inter und nicht-binäre Studierende und Mitarbeiter*innen.

Mini-AG Kultur

  • Kooperationen mit Kultureinrichtungen sollen grfördert werden, um Studierenden vergünstigten Eintritt zu ermöglichen.
  • Werbung für Sekten und fundamentalistisch-religiöse Veranstaltungen sollten an Hochschulen verboten werden.
  • Es sollen mehr Räume für Studierende bereitgestellt werden, in denen sie Kunst- und Kulturprojekte realisieren können (Proberäume, Ateliers, Werksstätten etc.). (Nutzung von Leerständen)
  • Die freie Szene soll durch spezifische Förderprogramme unterstützt werden, um die Diversität zu erhöhen.

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